Für den eingespeisten Strom bekommen wir bekanntlich außer den Einspeisevergütungen (siehe separates Thema) von den EVU auch ein geringes Entgelt für "vermiedene Netzkosten".
Dieser Betrag beläuft sich bei mir bislang auf 0,23 Ct./kw/h.
Nach der neuen Stromnetzentgelt-Verordnung vom 25.7.2005 wird dieses zu zahlende Entgelt neu gesetzlich geregelt. Und zwar hat sich was zu Gunsten der BHKW-Betreiber geändert. Die zuständige Stelle bei unserem EVU wußte bis heute davon nichts. Daher werden weiterhin die 0,23 Ct. bezahlt.
Wer weiß dahingehend schon mehr darüber ???
Was ist zu tun ???
Gruß Andy