Tja AxelF warst anscheinend nicht lieb zur RWE. Ich hab für 2007 von der RWE 0,62 cent VNN bekommen.
Dachs
Netznutzungsentgelte
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Hallo an Alle
Das will ich auch haben.Ich krieg nur 0,088ct
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Och Dachs,
eigentlich war ich doch immer ganz lieb zum RWE
Ok, als Anbieter habe ich die gewechselt, aber das darf ja nichts mit RWE als Netzbetreiber zu tun haben! Andere Firma!!! ist ja gesetzlich so geregelt.Was die geringere Vergütung der VNn angeht, ich liege ja ausserorts, da wird der eingespeiste Strom nicht 20 Meter weiter vom Nachbarn genutzt sondern 200 Meter weiter!
Ob das damit zusammenhängtWie hoch war denn das Entgeld für Messung und Zähler bei dir?
AxelF
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Zitat
Original von AxelF
Och Dachs,
eigentlich war ich doch immer ganz lieb zum RWE
Ok, als Anbieter habe ich die gewechselt, aber das darf ja nichts mit RWE als Netzbetreiber zu tun haben! Andere Firma!!! ist ja gesetzlich so geregelt.Was die geringere Vergütung der VNn angeht, ich liege ja ausserorts, da wird der eingespeiste Strom nicht 20 Meter weiter vom Nachbarn genutzt sondern 200 Meter weiter!
Ob das damit zusammenhängtWie hoch war denn das Entgeld für Messung und Zähler bei dir?
AxelF
ich hatte schon mal daraufhin gewiesen, wie die Netzbetreiber
- für jedes Netz gesondert(!)- die VNNE ermitteln.
Wer in Niederspannung einspeist, vermeidet die Kosten der Umspannung MS/NS. Dazu gibt es bei jedem´Netzbetreiber ein von der Aufsichtsbehörde "genehmigtes"Preisblatt. Wenn außer dem NS-Netz
kein weiterer Abnehmer an der Umspannung hängt( in kleinen Netzen regelmäßig, in großen Netzen umgekehrt) ist der Leistungspreis hoch und der Arbeitspreis gering. Die Netzbetreiber zahlen nur den Arbeitspreis und sacken fast regelmäßig ihren Vorteil aus der Reduzierung der Leistung ein. Gegen diesen Mißbrauch vorzugehen, müßten eigentlich sich einige zusammenschließen. Aber wir sind ja so
müde oder desinteressiert oder fatalistisch oder...... -
Hallo Reinhard
Ich denke das das ein mögliches Thema ist für das 4. BHKW Forentreffen du kannst das ja mal Tom vorschlagen mal sehen ob wir da Alle ein Lösung finden.
Ich finde das Thema schonwichtig. Wie gut bist du in in juristischen Dingen.
Haben wir hier im Forum auch einen Juristen der da mal Gasgeben kann?Reinhard währest du bereit das so vor zu bereiten damit wir auf dieser ehrenamtlichen Basis weiterkommen.
Oder such doch mal eine passende Kanzlei die auf eigenes Risiko eine Musterklage anstrebt, und sich das Geld von den EVU holt .
Also ich bin kein Jurist da gibt es Leute mit mehr Erfahrung.
Reinhard kannst du das mal so aufbereiten und dir eine große Anwaltakanzlei suchen die dann auf eine begrenzte Provisionbasis Gas gibt.
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Hallo an Alle
Damit sich jemand bemüht der Zeit hat und arangiert, mal folgender Denkanstoß
Unser Forenpower im Moment 4706 Kw x 3000h/a =14118000Kwh/aDavon 80% weil 20% ist der durchschnittliche Eigegenverbrauch
das mit z.B 2ct durchschnittliche VNNE eingeklagte Erhöhung = €225888 pro a
Nun erklären alle gemeldeten Forenuser für ein Jahr auf den Verzicht auf diese Summe und zahlen das der Kanzlei.
Ist mal ein Vorschlag.
Halt halt nicht gleich los rennen. Alle von mir verwendeten Zahlen sind Zahlen die ich mir aus gelesenen Beiträgen zusammen gereimt habe,also nur fiktiv die muß man nochmal genau mitels Fragebogen hinter Fragen.
Das dient lediglich als Diskusionsgrundlage.
Ihr seid dran .
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Mir soll es recht sein!
Aber finden wir Anwälte die auf Erfolgsbasis arbeiten würden?
Ein Jahr mehr oder weniger auf die Vergütung zu verzichten macht mich nicht ärmer.
Wohl an, die Idee ist nicht übel.Bernd
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Hallo Bernd
Eine große Kanzlei läst sich bestimmt nicht €225.000 durch die Lappen gehen.
Ein Jurastudent der dies als Thema für seine Doktorarbeit nimmt hat damit die Summe verdient und profiliert sich gewaltig ich denke wir brauchen auch zu den großen Vier einen starken Gegenpol.
Die Zahlen kann das Forum liefern, das Recht muß der Jurist durch setzen.
Ich sehe das für mich genauso wie Bernd.
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Liebe Freunde; zunächst müssen wir mal das Problem definieren und dann die richtige Lösungsstrategie entwerfen. Nach einem Rechtsanwalt zu rufen , hat nur dass Sinn, wenn es um ein rein(!) rechtliches Problem geht.
Nach meiner gegenwärtigen Einschätzung müssen wir von folgenden Fakten ausgehen:
1. "Formal" haben die Netzbetreiber den § 18 StromNEV wohl korrekt ausgelegt, wenn sie KLein-Anlagen ohne Leistungsmessung keine VNNE
bezahlen, die auf dem Anteil "Leistung" beruhen.
2. Was sie mit den dabei erzielten "windfall-Gewinnen" machen, wissen wir nicht, weil das ja alles geheim ist; wenn sie bsp diese Summen
gemäß dem § 18 wieder einsetzen würden, um den "Kuchen" zum
Verteilen auf der Basis der Arbeitspreise zu erhöhen, wäre es ja nicht
verkehrt. Nur- das kann nur die Netzaufsicht prüfen.
3. Eine Änderung des § 18StromNEV ist unwahrscheinlich und bestenfalls politisch zu erreichen. Das ist überhaupt keine juristische
Frage.Mir scheint es besser zu sein, eine "Verbandsstruktur" zu entwickeln, die in der Lage ist, mit Ministerien und Netzagenturen Gespräche zu führen.
Das machen die "großen" BHKW_Betreiber doch auch ( bei denen laufen wir nur ferner liefen).Ansonsten: selbstverständlich "spende ich die VNNE eines Jahres für einen Fond.
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Hallo GB1530,
im letzten Jahr habe ich insgesamt 13.411 kWh an elektrischer Energie eingespeist und wurde dafür mit lächerlichen 55,18 EUR für vermiedene Netznutzungsentgelte abgespeist. Für den von mir produzierten Strom wurden meinen Nachbarn 20 Meter weiter Netznutzungsentgelte in Höhe von mit 4,89 Ct je kWh entsprechend 655,81 EUR in Rechnung gestellt. Auf diese Weise landeten 600,83 EUR in der Kasse des EVU , ohne dass man von einem nennenswerten Wertschöpfungsbeitrag sprechen könnte.
Dagegen ist das Schlaraffenland nur ein müder Abklatsch. Die Behörden gucken weg und die Netzbetreiber spekulieren darauf, dass die privaten BHKW-Betreiber aufgrund des im Einzelfall recht niedrigen Streitwerts den Gang zum Kadi scheuen.
Doch Tom-sei-Dank gibt’s ja das BHKW-Forum: Für die Gründung unseres Musterklage-Fonds erhöhe ich meine "horrenden" VNNE Erträge des letzten Jahres von 55,18 EUR auf 100,00 EUR. Im Erfolgsfall gibt's noch mal 100,00 EUR oben drauf. Jungs, nennt mir die Bankverbindung, auf dass ich unsere Klingelbüchse füllen kann.
Gruß, maxnicks
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Hallo Maxniks
Ich denke man sollte nicht vorher bezahlen,Sondern nur im Erfolgsfall soll das von mir so vorgerechnete Geld fliesen.Wenig Risiko viel Geld das funktioniert besser als alles andere.( no risk but fun)
Hallo Firestarter hast du nicht mal Zeit in Berlin mal eine Kanzlei zu suchen die mit diesen Vorschlag mal überlegt was an zu fangen.
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Zitat
Original von GB1530
Hallo Firestarter hast du nicht mal Zeit in Berlin mal eine Kanzlei zu suchen die mit diesen Vorschlag mal überlegt was an zu fangen.Ich???
öhm...k.A.Ha da nicht so den guten Draht in Berlin^^
nun ja,
aber andereseits weiss ich, dass es irgendwo in Berlin ne Kanzlei gibt, die kostenlos juristischen Beistand geben, wenn man pauschal im Erfolgsfall 30-50% vom Streitwert abtritt...bei enm Mindeststreitwert von irgnedwas in den 100tsden. -
Axo,
bevor man tätig wird, sollt man sich wohl nochmal schlau machen,
wie die Berechnung der Netznutzungsentgelte erfolgthttp://www.vdn-berlin.de/globa…nen/kommentarband_vv2.pdf
Alles Klar?
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na ich habe es doch nun schon 2mal hier reingeschrieben.
So schwer ist das doch nicht zu kapieren----oder?