folgende Berichte habe ich an Staatssekretär Würmeling,
OB in Erlangen, Vorstand der Erlanger Stadtwerke, BNA, BMWi,
Presse Nürnberg, Presse Erlangen, und weitere versandt.
Grüße aus Erlangen von Fritz
Sehr geehrter Herr Staatssekretär Joachim Würmeling,
aufmerksam habe ich die Zeitungsartikel über obige Tagung gelesen.
Anscheinend sind Sie der richtige Ansprechpartner, der endlich einmal etwas unternimmt, damit die Netzdurchleitegebühren gesenkt werden müssen.
In Erlangen sind z. B. die Netzgebühren für Durchleitung im Niederspannungsnetz, bei ca. 6,5 Ct./kWh.
Wenn Kleinst-KWK-Anlagen Strom ins Netz liefern, welcher nur vielleicht ca. 100 m das Niederspannungsnetz bis zum
nächsten Nachbarn nutzen, dann werden nur ein paar Hunderstel-Cent, bzw. Zehntel-Cent, je nach eingebautem Zähler,
als vermiedene Netzkosten vergütet. Obwohl wir KWK-Betreiber kein Hoch-, Mittel- und fast auch das Niederspannungsnetz,
und keine Trafostaionen, nutzen. Das Niederspannungsnetz wurde sogar zu mindestens 70 % über den Baukostenzuschuss vom
Stromabnehmer selbst finanziert. Trotzdem müssen wir für deren Nutzung teuer bezahlen. Vermiedene Netzkosten werden
fast zu 0 vergütet. Das stinkt zum Himmel.
Ich wollte Ihnen Mut machen, dass der Schritt "Anreizregulierung" der richtige Weg ist, wenn auch die Presse ziemlich
negativ berichtet hat. Natürlich hängen die Politiker wie immer ihr Fähnlein in den Wind.
Aber es ist doch nicht einzusehen, dass über die Netzkosten, der öffentliche Nahverkehr und Sonstiges, subventioniert werden.
Auch wollen die Strom- und Gaskunden, nicht einen aufgeblähten Verwaltungsapparat bezahlen, auch wenn es Arbeitsplätze
kostet. Dann müssten gerechterweise die Heizölverbraucher, und Pelletsheizer auch belangt werden.
Unten stehenden Artikel, habe ich an verschiedene Ministerien geschickt. Jedoch, wie Sie sich denken können,
wenig Hilfe erhalten.
Viel Erfolg weiterhin,
wünscht Ihnen
Fritz Trapper
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin seit 1993 Betreiber von 3 kleinen BHKW´s mit einer Leistung von 6-15 kW el. Das KWK-Gesetz ist in keinster Weise geeignet ein Klein-BHKW wirtschaftlich zu betreiben. Auch ist das KWK-Gesetz und seine Durchführung, auch was die Durchleitung von Strom anbelangt, viel zu kompliziert und bürokratisch zu aufwändig.
Bei einem Klein-BHKW fließt der eingespeiste Strom sofort wieder beim Nachbarn 2 bis 3 Häuser weiter, wieder aus dem Netz zum Verbraucher. Das Netz wird fasst nicht genutzt. Zudem wurde das Netz sowieso von sämtlichen Stromanschlussnehmern, zu 70 % über die Baukostenzuschüsse bezahlt. Die restlichen 30 % wurden über die Verbrauchskosten, abgerechnet.
Meines Erachtens ist die einzige sinnvolle Lösung, welche den Durchbruch der Klein-BHKW´s, einleiten könnte, wenn ein saldierender Drehstromzähler zum Einsatz kommen dürfte. Als Gegenargument kommt regelmäßig, dass das KWK-Gesetz dies nicht erlaubt, und rückwärts laufende Zähler nicht geeicht sind. Eine Eichung für den Rückwärtslauf könnte man ohne weiteres durchführen.
Gerade ältere BHKW Anlagen welche vor 2002 ans Netz gingen, sind nach dem KWK-Gesetz zum Abschalten gezwungen.
Die EVU´s und Stadtwerke argumentieren regelmäßig, dass das Netz nicht kostenlos genutzt werden darf, obwohl die Summe der Klein-BHKW´s die Spitzenlast der Netzbetreiber senken würden. Klein-BHKW´s sind wärmegeführt, d. h. sie laufen dann, wenn auch die höchsten Stromspitzen sind, nämlich tagsüber, z. B. zu Aufstehzeiten 6-8 Uhr. Selbst über eine geringe, pauschale Netznutzungsgebühr könnte man diskutieren. Nach dem jetzigen KWK-Gesetz bekommt man für den eingespeisten Strom bei Anlagen vor 2002, nur ca. 1/3 bis 1/4 des Bezugspreises. Damit kann man ein BHKW nicht wirtschaftlich betreiben.
Leider haben die Klein-BHKW Betreiber keine Lobby, welche sie bei der Gesetzesbildung, vertreten. Deshalb wende ich mich an Sie.
In der Hoffnung, dass mein Anschreiben nicht auf dem Schreibtisch verstaubt, verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Fritz Trapper
Ein Energiepionier, der 1ten Stunde