Netznutzungsentgelte

  • folgende Berichte habe ich an Staatssekretär Würmeling,
    OB in Erlangen, Vorstand der Erlanger Stadtwerke, BNA, BMWi,
    Presse Nürnberg, Presse Erlangen, und weitere versandt.


    Grüße aus Erlangen von Fritz



    Sehr geehrter Herr Staatssekretär Joachim Würmeling,


    aufmerksam habe ich die Zeitungsartikel über obige Tagung gelesen.


    Anscheinend sind Sie der richtige Ansprechpartner, der endlich einmal etwas unternimmt, damit die Netzdurchleitegebühren gesenkt werden müssen.
    In Erlangen sind z. B. die Netzgebühren für Durchleitung im Niederspannungsnetz, bei ca. 6,5 Ct./kWh.
    Wenn Kleinst-KWK-Anlagen Strom ins Netz liefern, welcher nur vielleicht ca. 100 m das Niederspannungsnetz bis zum
    nächsten Nachbarn nutzen, dann werden nur ein paar Hunderstel-Cent, bzw. Zehntel-Cent, je nach eingebautem Zähler,
    als vermiedene Netzkosten vergütet. Obwohl wir KWK-Betreiber kein Hoch-, Mittel- und fast auch das Niederspannungsnetz,
    und keine Trafostaionen, nutzen. Das Niederspannungsnetz wurde sogar zu mindestens 70 % über den Baukostenzuschuss vom
    Stromabnehmer selbst finanziert. Trotzdem müssen wir für deren Nutzung teuer bezahlen. Vermiedene Netzkosten werden
    fast zu 0 vergütet. Das stinkt zum Himmel.
    Ich wollte Ihnen Mut machen, dass der Schritt "Anreizregulierung" der richtige Weg ist, wenn auch die Presse ziemlich
    negativ berichtet hat. Natürlich hängen die Politiker wie immer ihr Fähnlein in den Wind.
    Aber es ist doch nicht einzusehen, dass über die Netzkosten, der öffentliche Nahverkehr und Sonstiges, subventioniert werden.
    Auch wollen die Strom- und Gaskunden, nicht einen aufgeblähten Verwaltungsapparat bezahlen, auch wenn es Arbeitsplätze
    kostet. Dann müssten gerechterweise die Heizölverbraucher, und Pelletsheizer auch belangt werden.


    Unten stehenden Artikel, habe ich an verschiedene Ministerien geschickt. Jedoch, wie Sie sich denken können,
    wenig Hilfe erhalten.


    Viel Erfolg weiterhin,


    wünscht Ihnen


    Fritz Trapper




    Sehr geehrte Damen und Herren,



    ich bin seit 1993 Betreiber von 3 kleinen BHKW´s mit einer Leistung von 6-15 kW el. Das KWK-Gesetz ist in keinster Weise geeignet ein Klein-BHKW wirtschaftlich zu betreiben. Auch ist das KWK-Gesetz und seine Durchführung, auch was die Durchleitung von Strom anbelangt, viel zu kompliziert und bürokratisch zu aufwändig.


    Bei einem Klein-BHKW fließt der eingespeiste Strom sofort wieder beim Nachbarn 2 bis 3 Häuser weiter, wieder aus dem Netz zum Verbraucher. Das Netz wird fasst nicht genutzt. Zudem wurde das Netz sowieso von sämtlichen Stromanschlussnehmern, zu 70 % über die Baukostenzuschüsse bezahlt. Die restlichen 30 % wurden über die Verbrauchskosten, abgerechnet.



    Meines Erachtens ist die einzige sinnvolle Lösung, welche den Durchbruch der Klein-BHKW´s, einleiten könnte, wenn ein saldierender Drehstromzähler zum Einsatz kommen dürfte. Als Gegenargument kommt regelmäßig, dass das KWK-Gesetz dies nicht erlaubt, und rückwärts laufende Zähler nicht geeicht sind. Eine Eichung für den Rückwärtslauf könnte man ohne weiteres durchführen.


    Gerade ältere BHKW Anlagen welche vor 2002 ans Netz gingen, sind nach dem KWK-Gesetz zum Abschalten gezwungen.



    Die EVU´s und Stadtwerke argumentieren regelmäßig, dass das Netz nicht kostenlos genutzt werden darf, obwohl die Summe der Klein-BHKW´s die Spitzenlast der Netzbetreiber senken würden. Klein-BHKW´s sind wärmegeführt, d. h. sie laufen dann, wenn auch die höchsten Stromspitzen sind, nämlich tagsüber, z. B. zu Aufstehzeiten 6-8 Uhr. Selbst über eine geringe, pauschale Netznutzungsgebühr könnte man diskutieren. Nach dem jetzigen KWK-Gesetz bekommt man für den eingespeisten Strom bei Anlagen vor 2002, nur ca. 1/3 bis 1/4 des Bezugspreises. Damit kann man ein BHKW nicht wirtschaftlich betreiben.



    Leider haben die Klein-BHKW Betreiber keine Lobby, welche sie bei der Gesetzesbildung, vertreten. Deshalb wende ich mich an Sie.


    In der Hoffnung, dass mein Anschreiben nicht auf dem Schreibtisch verstaubt, verbleibe ich



    mit freundlichen Grüßen



    Fritz Trapper



    Ein Energiepionier, der 1ten Stunde

  • Hallo Fritz,


    hast du schon eine Resonanz auf deine Schreiben bekommen ?(


    Grüße
    Tom

  • Hallo Tom,


    ja, eine Antwort hab ich bekommen von dem Verband der Energieverbraucher.
    Es war eine positive Antwort, die meine Anschuldigungen bestätigte.
    Jedoch auch nur allgemeines Blabla, wann und wie die Anreizregulierung in Kraft tritt.
    Ich mail Dir die Antwort weiter, hab sie aber jetzt nicht hier auf diesem Computer.
    Oder meinst Du, ich soll die Antwort hier einstellen? Wie?


    Gruß Fritz

  • Hi Fritz,


    na klar hier reinstellen ;)


    Es sollen doch alle diese Info lesen können ;).


    In diesem Zusammenhang möchte ich nochmals einen Aufruf starten.


    Gibt es jemanden der gut schreiben kann, so das wir ein Papier erstellen können das wir an entsprechende unserer Regierung schicken können ?(


    Hier sollten wir alle Punkte aufführen die im Argen liegen um ihnen die Augen zu öffnen.


    Gruß
    Tom

  • Hallo Tom,


    um gleich ein mögliches Missverständnis auszuschließen: Dies ist keine Bewerbung als "Schreiber", sondern nur mein Beitrag, den Forums-"Fundus" zu erweitern.


    Mitte des Jahres hatte ich ein Schreiben an meinen Wirtschaftsminister geschickt, was von seinem Staatssekretär beantwortet wurde. Das nachstehende Papier setzt auf dessen eher nebulöser Antwort auf. Seitdem herrscht Funkstille. Entweder ich habe exakt den Nerv getroffen und man hüllt sich in Schweigen. Oder aber man feilt noch an einer juristisch und kommerziell "wasserdichten" Antwort.


    Ganz gleich, wie dem auch sei - ich stelle den Forumsmitgliedern das Dokument zur Verfügung. Vielleicht kann ja ein mitlesender Redakteur eines namhaften Wochenmagazins daraus einen reißerischen Artikel machen und auf die Misere aufmerksam machen.


    Gruss


    maxnicks

  • Ein sehr guter Brief !!!


    Ich befürchte nur, dass das Problem ohne Hilfe der Öffentlichkeit nicht wirklich ernst genommen wird! Da gibt’s eine “Wischiwaschi“-Antwort aus dem Vorzimmer und das war´s! ;(


    Man denke nur an die Aktion, als Formulierungen aus der Feder eines großen Energieversorgers 1 zu 1 in den Gesetzestext übernommen wurde. Diese Lobbyisten formulieren die Richtlinien und die verantwortlichen Politiker nicken ab, - oder glaubt wirklich jemand, dass sich ein Volksvertreter ernsthaft in die Materie einarbeitet!


    Vielleicht könnte man ja den Herrn M. Houben vom WDR, der den Bericht mit Bernd gedreht hat, um Hilfe bitten! E-Mail und Homepage sind ja im Profil angegeben!


    AxelF

    Wikipedia: ICH WEISS ALLES!


    Google: ICH HABE ALLES!


    Internet: OHNE MICH GEHT NICHTS!


    Strom: ACH WIRKLICH ???!!!

  • ...danke für die "Blumen", Axel. Ich habe mich in dieser Angelegenheit auch schon an die Redaktion eines großen Hamburger Nachrichtenmagazins gewandt. Verbunden mit dem Tipp, bei den Recherchen zu einem entsprechenden Artikel auch auf die in diesem Forum hinterlegten Erfahrungsberichte zurückzugreifen. Vielleicht lässt sich dann auch unser Bundesumweltminister dazu herab, meine zwei bislang von ihm erfolgreich ignorierten Anfragen zu beantworten...;<)


    Gruß


    maxnicks

  • Hallo,


    hier das Antwortschreiben das Fritz auf sein Schreiben (siehe weiter oben) bekommen hat:




    Gruß
    Tom

  • Lieber Tom
    ich habe Dir ja schon am telefon gesagt, bevor man schreibt, muß man wissen was. Leider hat wohl die "Schwarzwald-Forum-Klinik" nicht ein Ergebnis derart gebracht, dass wir nun eine konkrete Forderung hätten.


    Unser Problem: § 18 StromNEV ist bei den VNNE so formuliert, dass sich die
    daraus abgeleitet haben, dass der Preis der Umspannung MS/NS über 2.500 h und nur Arbeit zu vergüten ist. Das führt zwar zu irrwitzigen Verzerrungen,
    das ist leider nicht verständlich zu machen.


    Wie schon öfters dargestellt: es geht um die Interpretation (!) des § 18(2)
    und darum, dass wir (?) eine schlüssige Interpretation liefern. Für diese können wir dann bei der Bundesnetzagentur werben.


    @:-

  • ...und hier nochmal ein Schreiben von Fritz (y)




    Gruß
    Tom

  • ...Mensch, Leute. Lasst uns nach 57439 Attendorn ziehen. Ich kann zwar nicht genau sagen, wo das liegt, doch sind die Stadtwerke Attendorn offenbar die ersten, die sich nicht die Taschen vollstopfen, sondern das Thema VNNE ehrlich(!!!) angehen. Gemäß Tabelleneintrag von User Nr. 90 werden dort angeblich 2,97 Ct je eingespeister kWh Strom an VNNE vergütet. Wenn man davon ausgeht, dass...

    • die Strecke vom Großkraftwerk bis zum Endverbraucher durchschnittlich 100 km beträgt,
    • die Netzstrecke vom BHKW bis zum Endverbraucher aber im Schnitt nur 0,1 km (= 1 Tausendstel der vorherigen Distanz),

    ...dann müsste demnach ein BHKW-Betreiber 99,9 Prozent des Netznutzungsentgelts erhalten, weil vermieden. Die Netzbetreiber erstatten jedoch in der Regel lediglich 11 Prozent oder weniger (ein Betreiber in Hessen: 0,53 Ct/kWh). Den verbleibenden Anteil von 89 Prozent (derselbe Betreiber: 4,36 Ct/kWh) behalten sie für sich, obgleich diesem keine entsprechende Leistung gegenüber steht. Ich weiß, ich weiß - das ist natürlich eine starke Vereinfachung. Doch mit schwarz/weiß Darstellungen lässt sich so mancher Sachverhalt etwas einfacher vermitteln. Ich finde, wir sollten den Stadtwerken Attendorn einen Pokal schenken - etwa den "Ehrlichen Netzbetreiber des Jahres". Denn die zählen zu den wenigen, die sich des Abends vor'm Spiegel noch in die Augen schauen können...


    Gruß, maxnicks

  • Bevor Ihr Attendorn einen Preis verleiht- vielleicht mal genau hinschauen:


    1. Wenn die Stadtwerke Attendorn nach der Logik der StromNEV
    handeln würden, ergäben sich aus ihrem Preisblatt eine Vergügung von 0,05 ct/kwh(!) - die Preistabelle für die Umspannung besagt:
    106,68 €/kw und 0,05 ct/kwh über 2.500 h.


    Unter 2.500 h haben sie tatsächlich einen guten Wert.


    Also: wer kann real bestätigen, was sie wirklich zahlen?
    Und was wichtiger wäre- mit welcher Begründung?


    2. Unverschämt sind sie übrigens für die Kosten der Leistungsmessung:
    948,84 € p.a. netto; das ist ein Hammer. Also glaube ich noch nicht an das "Wunder von Attendorn".


    Wobei VNNE von fast 3,o ct/kwh sind ja keine Seltenheit- in großen Städten/Netzen. Das (!) ist das Problem: wenn an der Umspannung praktisch nur das örtliche Niederspannungsnetz hängt und nicht mehr aus der Umspannung dezentral entnommen wird, kommen die niedrigen, negativen Werte für die Umspannung MS/NS zustande.

  • Hallo miteinander,


    heute ist der RWE- Berechnungsnachweis für 2007 per Post ins Haus geflattert!
    Zuerst mal:
    Die vNn ist von 0,25 ct/Kwh auf 0,14 ct/kwh gesenkt worden :-(/


    Dann noch folgendes:
    Bis 2006 hieß es:
    "Ermittlung des Rechnungsbetrages für KWK2002 kleien Anlage bis 50kw"
    Ab 1.1.2007 heißt es: "Ermittlung des Rechnungsbetrages für SLP_ kleine Anlage bis 50kw SLP(StromNEV)


    Watt is dat jetzt ?(


    Erfreulich: Entgelt für Messung incl Zähler vom 01.01. bis 06.12.2007 nur noch 11,68 + MwSt. vorher 28,68 + MwSt/Jahr ?(


    AxelF

    Wikipedia: ICH WEISS ALLES!


    Google: ICH HABE ALLES!


    Internet: OHNE MICH GEHT NICHTS!


    Strom: ACH WIRKLICH ???!!!

  • Hallo Axel F


    Nicht wundern staunen!

    Mit Energie geladenen Grüßen aus dem Teufelsmoor.
    Nicht nur privat bin ich von hocheffizienten BHKW überzeugt.
    Vom Hobby zum Beruf gekommen bin ich seit einigen Jahren auch Angestellter der MWB AG und seit Februar 2014 bei RMB Energie GmbH