Netznutzungsentgelte

  • Hallo Georg,


    ich habe auch die Preisblätter nachgereicht bekommen.
    Für mich ändert sich die Vergütung von bisher 0,55 Cent/
    kwh auf 0,20 Cent/kwh wenn ich die Preisblätter richtig
    interpretiere. Wieso bekamst du bisher einen Leistungs-
    preisanteil? Bekommst du keine Vergütung nach dem
    "üblichen Preis"? Die Abrechnungskosten von 40,44 EUR/a
    sind ja auch nicht ohne!



    Hallo Dachsfan,


    kannst du einen Tipp geben, wie wir uns gegenüber Eon
    im Moment verhalten sollten? Vertrag nicht Unterschreiben?
    Rechnung selbst stellen, um die Abrechnungskosten zu ver-
    meiden? Wie sieht es bei vertragslosem Zustand aus? Kann
    der VNB eine Einspeisung untersagen? Fragen über Fragen!



    Viele ratlose Grüße
    Joachim

  • Zitat

    kannst du einen Tipp geben, wie wir uns gegenüber Eon
    im Moment verhalten sollten? Vertrag nicht Unterschreiben?



    Zitat

    Rechnung selbst stellen, um die Abrechnungskosten zu ver-
    meiden? Wie sieht es bei vertragslosem Zustand aus?



    Es gilt das KWK Gesetz - Rechnungen selber stellen und eigen Zähler dann keine Gebürhen


    Zitat

    Kannder VNB eine Einspeisung untersagen?


    Nein natürlich nicht - ansonsten:


    Beschwerde mit Bitte um erteilung eines Bussgeldes nicht unter 100.000 € :D


    Nicht verzagen - Dachsfan fragen ))))

  • Hallo Joachim,


    Wieso bekamst du bisher einen Leistungspreisanteil? Bekommst du keine Vergütung nach dem "üblichen Preis"?


    Doch ich habe den "üblichen Preis" bekommen. Die Leistungspreisanteil auf die vnn gab es nach der Formel LP= 0,33ct/kwh x (Tist-2500h)/6250h wobei Tist die effektive Laufzeit meines Dachses pro Jahr war. Bei ca 5000h ergab sich bei mir den genannte Aufschlag zu den 0,55ct


    Die Abrechnungskosten von 40,44 EUR/a sind ja auch nicht ohne!
    Die werde ich auch nicht bezahlen. Ich habe einen eigenen Zähler und wenns hart auf hart kommt, schreibe ich die Rechnungen eben selbst.


    Und wenn die mir ganz doof kommen gibts noch ne Beschwerde bei der Bundesnetzagentur.
    !"!Danke an Dachsfan für die hilfreichen Tipps!!!


    Für mich ändert sich die Vergütung von bisher 0,55 Cent/kwh auf 0,20 Cent/kwh wenn ich die Preisblätter richtig interpretiere.
    Du hast Recht!!! Ich hatte auf dem alten Preisblatt geschaut. Frechheit!!!


    Melde Dich wenns was neues gibt! Ich warte jetzt erstmal auf die Reaktion bzgl. meines Faxes "Ich zahle die Messgebühr nicht"


    Gruß
    Georg

  • Hallo Georg,


    wie wurde diese Volllaststundenzahl bei dir errechnet?
    Aus der tatsächlich eingespeisten Strommenge
    oder nach den tatsächlichen Betriebsstunden?
    Selbst wenn sich diese Volllaststundenzahl aus der
    tatsächlich eingespeisten Strommenge errechnet,
    wurde mir dieser variable Leistungspreisanteil aus den
    VNN im Jahr 2006 bei meiner Nr. 2 vorenthalten. :-(/


    Viele Grüße
    Joachim

  • Hallo Joachim,


    wie wurde diese Volllaststundenzahl bei dir errechnet?
    Aus der tatsächlich eingespeisten Strommenge
    oder nach den tatsächlichen Betriebsstunden?


    also im eon Blatt steht "Ab einer Volllaststundenzahl" vom T>2500h pro Jahr ergibt sich zusätzlich ein variabler Leistungspreisanteil"


    Für mich bedeutet das, das die effektiven Betriebsstunden herangezogen werden.


    Und wenn ich jetzt darüber nachdenke, habe ich Betriebsstunden nie an eon gemeldet. Also können die das nur aus der Strommenge ermiiteln....
    Und jetzt noch in eine alte Abrechnung reingeschaut und siehe da, ich habe effektiv NIE diesen Aufschlag bekommen. Da habe ich richtig gepennt.


    Ich hatte 2005 z.B. 8030kWh eingespeist, mein Dach liefert 5,5kw macht also 1460h und damit habe ich nie den Aufschlag bekommen.


    ...muß man erstmal drauf kommen


    Gruß
    Georg

  • ...zur Frage "...wer zahlt wieviel vNNe?" hier eine Meldung aus dem Rhein Main Gebiet. Im Kreis Groß-Gerau liegt der VNNE Anteil für den aus BHKW’s eingespeisten Strom bei 0,3 ct/kWh, gezahlt von der ÜWG Netz GmbH. Auf der anderen Seite verlangt der hiesige Stromprovider, die eprimo GmbH, 7,2 ct/kWh (zzgl. MWSt) für den bezogenen Strom. Beide Unternehmen sind - oh Wunder - zu 100% im Besitz der ÜWG Holding in Groß Gerau.


    Was die 7,2 ct/kWh betrifft, kann ich in gewissem Umfang nachvollziehen, dass ein erheblicher Aufwand erforderlich ist, um den von den vier großen Energieversorgern Deutschlands erzeugten (bzw. von diesen Europa-weit eingekauften) Strom den regionalen Energieversorgern zur Verfügung zu stellen, die wiederum die Verteilung an die Endkunden übernehmen.


    Der von meinem Dachs abgegebene Strom hingegen wird von Endverbrauchern in meiner unmittelbaren Nachbarschaft ohne Erfordernis einer Umspannungsanlage direkt genutzt, diesen aber dafür vom Energieversorger (hier: eprimo GmbH) der volle Satz der Netznutzungsentgelte (7,2 ct/kWh) in Rechnung gestellt.


    Fakt ist, dass Netzbetreiber auf Basis der dezentralen Einspeisungen Kundengelder erlösen, obwohl diesen Beträgen keine nennenswerte Gegenleistung gegenübersteht. Die Berechnung und Verteilung dieser vermiedenen Netznutzungsentgelte soll „marktüblich“ erfolgen, wie es bereits in der VV II plus Anlage 6 und im dazugehörigen Kommentarband des VDN heißt.


    Doch hier herrscht offensichtlich die reine Willkür im Umgang mit den dezentral einspeisenden Erzeugern. Die Berechnungen werden dem Anspruch an Einheitlichkeit und Transparenz nicht gerecht, sie sind schlichtweg diskriminierend (im Telefonat sagte mir ein Vertreter der ÜWG Netz GmbH ganz offen: "Wir sind an Ihrem Strom nicht interessiert...").


    Ich habe die Bundesnetzagentur (Abteilung 610 - Netzentgelte Strom, Postfach 8001, 53105 Bonn) um verbindliche Information gebeten, welcher absolute Betrag je kWh für vermiedene Netznutzungsentgelte mir von meinem Netzbetreiber zu erstatten ist. Ich melde mich, sobald mir die Antwort aus Bonn vorliegt.


    Beste Grüße


    Maxnicks




    P.S.: Gut, dass es das BHKW Forum gibt. Öffentlichkeit hilft, den Druck auf die Netzbetreiber zu verstärken und die Verantwortlichen zum Handeln zu zwingen. Wie will Herr Gabriel seine CO2-Reduzierungen erreichen, wenn die Energie-Lobby ihm so unverblümt in den Rücken fällt?

  • Sehr guter Beitrag - vielen Dank ^^


    Du hast Recht und wie ich finde richtig gehandelt.


    Die Bundesnetzagentur ist die zuständige Beschwerdestelle. Sei aber bitte nicht enttäuscht, wenn Du nichts erreichst. Schon aus reinem Frust haben wir uns jetzt auf die Einforderung der Stromsteuer verlegt, da wir in Sachen vermiedene Netzkosten leider erfolglos geblieben sind.


    Meines Erachtens lohnt es derzeit nicht ( vNE)


    Dagegen müssten wir die Stromsteuer für den Bezugsstrom wieder bekommen. Hier ist die Sache eigendlich klar, na ja zumindest so klar es bei uns in Deutschland eben ist @:pille :-(/

  • ...und hier - wie versprochen - die Antwort der Bundesnetzagentur zum Nachlesen. Fazit: 3/4 Seiten Belehrung. Ansonsten kein Unterstützungsangebot. Nur der etwas umständlich formulierte Hinweis "...es handelt sich insoweit um eine Fragestellung, für die Sie ggf. eine entsprechende rechtliche Beratung in Anspruch nehmen können...".


    Habe mich jetzt an Bundesminister Gabriel gewandt und ihn gefragt, ob er wirklich glaubt, auf diese Weise Werbung für den Einsatz von BHKW's machen zu können. Parallel dazu ging ein Schreiben an die hiesige Landesregulierungsbehörde. Bin gespannt, wie die darauf reagieren.


    maxnicks

  • @:pilleHallo,
    habe gestern meine Unterlagen wegen der VNN gwprüft,
    dabei musste ich feststellen, das RWE Rhein-Ruhr mir nur VNN von August bis September in Höhe von 0, 25ct/Kwh gutgeschrieben hat.
    Daraufhin habe ich mich beschwert,da mein Dachs auch von Oktober bis Dezember lief. Nach Rückfrage wurde mir mitgeteilt das dies ein Computerfehler war )))) und mir wurde heute eine korrigierte Abrechnung zugeschickt.
    Seltsam nur jetzt bekomme ich von 08/06-09/06 0,49 ct/kwh und von 10/06
    bis 12/06 0,14ct/Kwh. @:pille
    Kann das hier einer verstehen???????????

  • Hallo !


    Zitat

    Nach Rückfrage wurde mir mitgeteilt das dies ein Computerfehler war


    So ein Computerfehler sorgt wohl auch dafür, das ich weder Vertrag, noch vergütung für den Zeitraum 08 - 12/2006 kekommen habe.....


    Wenn ich mal durch einen Computerfehler meinen Strom nicht bezahle, dann sind die Jungs mit dem NH Handgriff sicher schnell bei mir!


    Gruß Dachsgärtner

    Besser ein kleines Kraftwerk im Keller...
    ...als eine große Stromrechnung im Briefkasten!

    Einmal editiert, zuletzt von Dachsgärtner ()

  • Hallo,


    bei der Bundesnetzagentur gibt es das "Mißbrauchsverfahren" (kostenpflichtig).
    Ich denke, jeder, dessen Vergütung unter 0,5 Cent liegt (mittlerer Wert in der Aufstellung hier im Forum) sollte ein solches Verfahren anstreben. Dabei ist es durchaus möglich, daß sich mehrere Betroffene eines EVU's (z.B. hier EnBW) zusammentun.
    Vorab habe ich erstmal eine Anfrage an die Agentur gestellt, ob es rechtens ist, daß jede EVU willkürlich dieses Entgelt festlegt.
    Mal schauen, was sich tut.
    Auf jeden Fall scheint mir die Einleitung eines Mißbrauchsverfahrens der einzige gangbare Weg zu sein - je mehr dort eingehen, desto intensiver wird man sich dort damit beschäftigen, denk ich mal.
    Die Agentur ist sicher in erster Linie darauf fixiert, die Netznutzungskosten für "Fremdanbieter" zu drücken und wohl weniger bir gar nicht, unser "umgekehrtes Problem" zu behandeln.
    Dazu muß sie erst durch eine Vielzahl von Mißbrauchsverfahren sensibilisiert werden.

  • Denkt mal drüber nach mit dem BHKW Verband in Berlin zu sprechen.
    Und evtl. einen Prozesskostenfond einzurichten.
    Dazu sollte dann versucht werden, einige Firmen die mit oder ohne BHKWs ihr Geld verdienen, zu einer Einlage zu übereden.
    Und wenn sich ein Justiziar unter unseren leidensgenossen befinden sollte, könnte der ja Sonderkurse für "kleine" BHKWler anbieten.


    Nur so meine Gedankenspiele zum Thema Kosten und Problemlösungen.
    De Bund der Energieverbraucher bietet ja auch einen Topf an um 315ler zu unterstützen falls sie verklagt werden sollten.

    Wer einmal fragt, wirkt für einen Moment dumm, wer es nie tut, bleib es sein Leben lang