...sorry. Ich habe mehrfach die Suchmaschine angeworfen, aber nichts Verwertbares zu meinem Anliegen im Forum gefunden. Nun muss ich möglicherweise eine ziemlich blöde Frage stellen.
Jahr für Jahr habe ich die Erstattung der Energiesteuer (ehemals "Mineralölsteuer") für meinen DACHS beantragt. Irgendwann im April landete das Geld dann meist auf meinem Konto. Bei der dann folgenden Steuererklärung habe ich diesen Posten den Einnahmen zugeschlagen. Damit wurde die zunächst erstattete (Energie-/Mineralöl-) Steuer wieder versteuert. Könnt Ihr mir folgen?
Und nun die Frage an die Experten: Handelt es sich bei der Erstattung der Energiesteuer um steuerpflichtige Einnahmen oder kann ich die Rückzahlung der Energiesteuer gegenüber dem Fiskus verschweigen?
Gruß, maxnicks