Hallo miteinander,
eine itneressante Frage die sich mir stellt...
Volle Entlastung gibts ja nur noch innerhalb Abschreibungszeitraum,
dementsprechen wird auch beim Antrag auf Entlastung eine Afa Nachweis verlangt.
Dies wird sicherlich der Eigentümer der Anlage vorweisen müssen.
Andererseits gibts ja durchaus Modelle,
wo der Eigentümer NICHT wirtschaftlicher Betreiber der Anlage ist.
Der wirtschaftliche Betreiber kauft aber auch Gas ein und würde natürlich den antrag auf Etnlastung stellen wollen.
Nun haben wir also einmal einen Eigentümer (mit AFA-Nachweis) und Betreiber(der mit der Gasrechnung)
und beide sind nicht die gleichen.
Was passiert dann mit dem HZA-Antrag?