HZA unterscheidliche Eigentümer/Betreiber

  • Hallo miteinander,


    eine itneressante Frage die sich mir stellt...


    Volle Entlastung gibts ja nur noch innerhalb Abschreibungszeitraum,
    dementsprechen wird auch beim Antrag auf Entlastung eine Afa Nachweis verlangt.


    Dies wird sicherlich der Eigentümer der Anlage vorweisen müssen.


    Andererseits gibts ja durchaus Modelle,
    wo der Eigentümer NICHT wirtschaftlicher Betreiber der Anlage ist.
    Der wirtschaftliche Betreiber kauft aber auch Gas ein und würde natürlich den antrag auf Etnlastung stellen wollen.


    Nun haben wir also einmal einen Eigentümer (mit AFA-Nachweis) und Betreiber(der mit der Gasrechnung)
    und beide sind nicht die gleichen.


    Was passiert dann mit dem HZA-Antrag?

  • Das ist nur eine der ungeklärten Fragen, die derzeit die Finanzbehörde beschäftigt.


    Ich hab noch ne viel problematischere Frage:
    Wenn der private BHKW-Betreiber die BHKW-Anlage gar nicht in einer Abschreibung nach Einkommenssteuergesetz aufgenommen hat - was ist dann?
    Geht dann eine Energiesteuerentlastung nach §53a über die Wupper? ?(

  • Hallo!


    Ich hab noch ne viel problematischere Frage:
    Wenn der private BHKW-Betreiber die BHKW-Anlage gar nicht in einer Abschreibung nach Einkommenssteuergesetz aufgenommen hat - was ist dann?
    Geht dann eine Energiesteuerentlastung nach §53a über die Wupper?

    Das ist genau das Problem das ich mit meinen beiden Dachsen habe. Keine AfA = keine volle Energiesteuerentlastung. So tritt man halt eine Energiewende auch in die Tonne.


    Viele Grüße
    Joachim