Hallo,
ich hätte da eine Frage zur ersten Wartung. Nachdem was ich so gelesen habe im Handbuch muss die Wartung ja bei 3500 BH erfolgen falls dies nicht erfolgt steht der Dachs Elektronisch abgeriegelt still. Ist das so Korrekt? Der Hintergrund ist nämlich folgender, die Firma welche den Dachs eingebaut hat und mit der wir einen Wartungsvertrag haben, kann wohl obwohl früh genug bescheid gesagtvor knap 1 1/2 Wochen, 2950 BH zu diesem Zeitpunkt meinte der Monteur noch da haben wir ja noch Zeit, die Wartung nicht einhalten. Angeblich der einzige Senertec zertifizierte Mitarbeiter Krank... heisst das ich stehe dann in Kürze, aktuell 3300BH, ohne Heizung da? Wenn die Wartung nicht erfolgt? Im Wartungsvertrag steht z.B. das die Wartung bis zu 300h nach dem fälligkeitspunkt erfolgen muss, aber das ist meines Wissens siehe anfang doch garnicht möglich? Gibt es eigentlich eine möglichkeit in einem solchen Falle einen Wartungsvertrag zu kündigen und das Geld was bereits gezahlt wurde zurück zu bekommen? Denn schliesslich bedeutet der Stillstand ja auch einen Finanziellen Verlust für uns und wir überlegen mittlerweile den Wartungsvertrag bei Senertec selber zu machen.
Gruß ein vom HB verärgerter Kunde der nur Probleme mit seinem Monteur hat.