BFH Urteil über Umsatzsteuer vom 12.12.2012 (Az: XI R 3/10)

  • Wurde heute veröffentlicht.


    Zitat

    Hinsichtlich der Bemessungsgrundlage für die Entnahmebesteuerung hat der BFH entschieden, dass die für die Strom- und Wärmeerzeugung mit dem Blockheizkraftwerk angefallenen sog. Selbstkosten (Herstellungskosten) nur dann anzusetzen sind, wenn ein Einkaufspreis für den Strom bzw. die Wärme nicht zu ermitteln ist. Das Finanzamt hatte im Streitfall die (relativ hohen) Selbstkosten als Bemessungsgrundlage angesetzt. Das Finanzgericht (FG) war dem gefolgt.

    http://www.kostenlose-urteile.…amilienhaus.news15315.htm


    Damit dürfte die Wärme etwas billiger werden. :thumbup:

    "Religion wird von den gewöhnlichen Leuten als wahr, von den Weisen als falsch, und von Herrschern als nützlich angesehen."

    Lucius Annaeus Seneca d. J.

  • Naja, genau wie Du habe ich eine PV-Anlage, die das BHKW etwas "quersubventionieren" kann.


    Da dürfte mit dem Urteil etwas mehr Luft entstanden sein, oder siehst Du das anders?

    "Religion wird von den gewöhnlichen Leuten als wahr, von den Weisen als falsch, und von Herrschern als nützlich angesehen."

    Lucius Annaeus Seneca d. J.

  • Im EFH ist es Wurst denn die Kosten müssen wieder rein kommen.


    Ist nicht Wurst. Wenn Du nachweisen kannst, dass der Strompreis für die Eigenentnahme z.B. bei 7 ct/kWh liegt zahlst darauf die MWSt. Wenn das FA den Preis z.B. auf 14 ct/kWh festsetzt, zahlst Du dafür doppelt so viel Steuern. Macht bei einem Eigenverbrauch von 6000 kWh pro Jahr ca. 80 € Mehrkosten (MWSt.-Anteil) und ggf. kommt dazu noch die anteilige Einkommensteuer (geldwerter Vorteil). ;(

    Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern. ?(
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    Oscar Perdok GmbH
    Gildeweg 14, 46562 Voerde
    Beratung, Planung und Installation von: KWK-Anlagen, PV-Anlagen, Stromspeicher mit Notstromfunktion, Eigene Herstellung von Ladestationen für E-Mobile, Energie-Effizienz incl. Kosten/Nutzen-Betrachtung, Ladestation für E-Mobile (kostenlos)

  • Haste falsch verstanden!


    Dann wäre es nach Deiner Darstellung im selbstgenutzten EFH sogar besser den Wärmepreis niedrig zu halten, weil ein Teil des Stromes ins Netz geht und man dann dafür besser hohe Kosten produziert was dann den Ertrag wiederum reduziert und damit auch die Steuerbelastung. Im MFH sieht dann wieder u.U. genau anders rum aus. Wenn man dann noch aus dem Urteil den Passus "Diese Entnahmebesteuerung gilt nach der BFH-Entscheidung indes nicht für die aus technischen Gründen nicht zur Heizung nutzbare Abwärme" betrachtet dann müsste die Wärme teuer werden damit die Abwärme auch teuer wird. Also ist bleib ich dabei es ist nicht Wurst.

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  • _()_


    Also mir als EFH Besitzer ist es Wurst ob ich dem FH das Geld aus der linken Hosentasche (Wärme) oder aus der rechten Hosentasche(Strom) geben muß.


    Denn diese ganzen Zahlenspielchen ändern absolut gar nichts an den Einnahmen die von extern zufliessen. Aber nur solche externen Einnahmen schmälern die aufzubringenden Selbstkosten um zur schwarzen Null zu kommen.


    Und komm mir jetzt nicht mit irgendwelchen Überschüssen - die gibts im EFH nicht !!


    :-)_:-)

  • Typisch deutsch, erst kommt kommt die Steuerersparnis und dann der Rest. Also 3 Euro aus dem Fenster geworfen um einen Euro Steuern zu sparen. Nur weiter so, dass gibt für die Micro-BHKW Betreiber noch ein böses Erwachen.


    Warum rechnet den keiner mal aus, welche Preise für Strom und Wärme nötig sind, damit wenigstens eine schwarze Null herauskommt und die ganze Sache nicht unter Liebhaberei fällt? Ein richtiger Unternehmer kennt jedenfalls die Untergrenze für seine Verkaufspreise. Mit 7 oder 14 Cent für den Strom wird es aber mit Sicherheit nichts.




    Mit freundlichen Grüßen

  • Also mir als EFH Besitzer ist es Wurst ob ich dem FH das Geld aus der linken Hosentasche (Wärme) oder aus der rechten Hosentasche(Strom) geben muß.


    Wir reden doch hier nicht über den Inhalt deiner rechten oder linken Hosentasche. Das interessiert dem Finanzamt auch nicht. Du sollst Steuern bezahlen und die versuchen es für Dich immer sehr ungünstig darzustellen. Die schaffen es, dass Du Steuern bezahlen musst auch wenn Du kein Cent verdient hast. Bei einem üblichen EFH wird zwischen 20 und 50% des erzeugten Stromes eingespeist. Dafür bekommst Du vom NB eine Vergütung. Wenn Du nichts machst, kannst Du die komplette Summe als Einkommen versteuern und die MWSt. abführen. Das können so mal locker 60% der Einnahmen werden, wenn Du auch sonst schon ein anständiges Einkommen hast (dafür brauchst Du noch nicht mal steinbrücksche Vergütungen). Es geht hier nur um die Steuerersparnis. Die gilt es legal zu maximieren.


    erst kommt kommt die Steuerersparnis und dann der Rest.


    So kannst Du das nicht sehen, denn die Steuer ist auch ein Teil des Ganzen und manchmal nicht der kleinste. Man sollte das eine tun ohne das andere zu lassen. Hier reden wir eben über den Teil den man auch Steuern nennt. In anderen Rubriken werden die anderen Teile behandelt.

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  • Hallo ecopowerprofi,



    wenn also 7 Cent pro kWh besser als 14 Cent sind, wäre es für dich doch auch lohnender du würdest alle deine Rechnungen um die Hälfte kürzen. Dann müsstest du doch auch nur noch halb so viel Mehrwertsteuer ans Finanzamt zahlen? Das ist doch totaler Unsinn. Du kalkulierst doch auch so, dass zumindest alle Kosten gedeckt werden plus einem Gewinn für die Mühe. Oder?


    Und warum soll das ein BHKW-Betreiber nicht genau so machen? Weiter oben war mal die Rede von Selbstkosten. Darunter verstehe ich eine Bewertung der Verkaufsgüter Strom und Wärme in Cent oder Euro in einer Höhe, dass die Summe aus Kosten und Einnahmen plus minus Null ergibt.


    Mit deinen 7 Cent pro kWh und 4.000 Stunden im Jahr sind das 280 € für den Strom und 700 € für die Wärme. Zusammen rund 1.000 €. Wie sollen damit die Kosten für Abschreibung, Vollwartung und Zinsen gedeckt werden, welche sich in der Summe wohl in Richtung 3.000 € bewegen? Ja es gibt noch Fördermittel, dafür fehlen auch noch die Kosten für das Gas. Wenn alle nötigen Angaben bekannt sind, lassen sich die Selbstkosten genau ermitteln. Und diese Kosten sind der Ausgangspunkt für alle Wirtschaftlichkeitsberechnungen. So in etwa wie die Basis als Grundlage der Fundamente.


    Wer die wirklichen Selbstkosten ignoriert und sich mit märchenhaften Werten berauscht, wird früher oder später auf einen Mitspieler treffen, der ihn sehr schnell und teuer in die Wirklichkeit zurück holt.



    Mit freundlichen Grüßen

  • Das ist doch totaler Unsinn.


    Kannst Du nicht lesen. Ich rede hier nicht von einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung sondern wie man etwas dem Finanzamt darstellt um auf legaler Weise möglichst viel Steuern zu sparen. Das sind zwei ganz verschiedene paar Schuhe. Es gilt aus einer gegebenen Situation das Beste zu machen. Schalt doch mal dein Gehirn ein, denk nochmal nach und dann soltest Du dich noch mal äußern.

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  • Hallo ecopowerprofi,


    ja sicherlich sind Mehrwert- und Einkommensteuer zwei verschiedene Paar Schuhe. Trotzdem haben Änderungen bei der einen auch Auswirkungen auf die andere Steuerart. Wenn die eigene Entnahme von Strom und Wärme niedrig angesetzt wird, führt das schon zu niedriger Umsatzsteuerzahlung. Nur damit ist die Sache nicht erledigt, denn niedrige Umsatzsteuerzahlung sind gleichbedeutend mit niedrigen Umsätzen und somit niedrigen Einnahmen. Da die Kosten feststehen führt das in unserem Fall zu einem größeren Verlust. Nun kommen die ganz schlauen und verweisen auf die sinkende Einkommensteuer durch die Verrechnung der Verluste mit anderen Einkünften. Erst mal richtig, nur eben nicht auf Dauer, weil das Finanzamt früher oder später die Sache als Liebhaberei einstuft. Dann gehen alle gewährten Vergünstigungen zurück.


    Allein die Tatsache, dass eine Maschine welche dem Kunden doch Gewinn bringen, nun nach dem Kauf zur Senkung der Steuerschuld dienen soll, ist doch ein totaler Widerspruch. Richtiger Gewinn bedeutet eben auch, dass darauf Einkommensteuer fällig wird. Aber keine Angst die Betreiber von Mikro-BHKW wird dies nicht betreffen.



    Mit freundlichen Grüßen

  • Allein die Tatsache, dass eine Maschine welche dem Kunden doch Gewinn bringen, nun nach dem Kauf zur Senkung der Steuerschuld dienen soll, ist doch ein totaler Widerspruch.


    Wieder nicht richtig gelesen. Ich rede nicht von seiner Gesamtsteuerschuld sondern nur von der, die durch den Betrieb des BHKWs entstehen. Z.B. ist mit einigen Abstriche mit einem beruflich benötigtes Auto zu vergleichen. Wenn ein Landschaftsgärnter, nur als Beispeil um die Problematik zu verdeutlichen, einen Pickup kauft, kann er eine 2 sitzigen oder auch ein 4 sitzigen kaufen. Bei dem 2 sitzigen muss er die 1% Regel (Steuerschuld auf die selbst genutzte Anteile können pauschal mit 1% abgegolten werden) nicht anwenden, weil die Ladefläche mehr als 50% der Fahrzeuglänge ausmacht. Er muss lediglich die Fahrten von der Wohnung bis zum Ausgangspunkt seiner Arbeit vesteuern. Bei dem 4 sitzigen muss er wiederum die 1%-Regel anwenden. Er zahlt also höhere Sreuern unabhängig von Kaufpreis des Fahrzeugen. Aber hier gibt es auch wieder verschidene Möglichkeiten, wenn die 1%-Regel zu ungünstig ist und man kann dann die Steuerschuld legal senken. Warum glaubst Du, dass Großfirmen wie Siemens usw. ganze Abteilungen bescgäftigen, die sich nur mit der Steuermathematik beschäftigen. Klar bei einem 1.0 lohnt sich ein Steuermathematiker nicht aber man sollte doch seine bescheidene Möglichkeiten nutzen.

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