Stromsteuer bei Einspeisung aus Anlage mit mehr als 2 MW

  • Hallo,


    für eine Studienarbeit erstelle ich zur Zeit eine Wirtschaftlichkeitsanalyse für den Einsatz eines BHKW's für ein prod. Unternehmen.


    Wie verhält es sich dann mit der Stromsteuer bei dem in das Netz des örtlichen Netzbetreibers eingespeisten Strom?


    a) bei einer elektrischen Leistung von mehr als 2 MW
    b) bei einer elektrischen Leistung von weniger als 2 MW


    oder gibt es da gar keinen Unterschied?


    Vielen Dank im Voraus

  • Ok erstmal danke. So in der Art hatte ich das bis jetzt auch verstanden. Lt. Gesetz ist der Erzeuger (außer er verbraucht bis 2 MW selbst) Steuerschuldner. In meinem Fall würde das Unternehmen als vom Netzbetreiber über einem entsprechenden Preis die Stromsteuer zurückbekommen?


    Wo wir einmal bei der lustigen 2 MW Grenze sind. Der übliche Preis i.S.v. KWK-Index gilt ja nur bis 2 MW. Darüber ist dann mit dem Netzbetreiber zu verhandeln, wobei man trotzdem einen üblichen Preis bekommen soll. Gibts da irgendwie Erfahrungswerte?


    Danke.

  • Steuerschuldner ist der Versorger für Letztverbraucher!


    Der Erzeuger ist nur Steuerschuldner für selbst erzeugten+selbst verbrauchten Strom. wie das dann abgerechnet wird :?: :?: :?: Der Erzeuger muß das zahlen nicht andersrum !!

  • Ich glaub es hat Klick gemacht. Der erzeugte Strom geht ja nicht an Letztverbraucher (also Endverbraucher) sondern den Netzbetreiber. Der gibt es dann an wen auch immer weiter bis es schließlich beim Endverbraucher ankommt. Erst dann kommt die Stromsteuer ins Spiel, hat dann aber nichts mehr mit dem Erzeuger zu tun.


    Echt vielen Dank. Wenn man mal kurz mit jemanden "redet" bekommt man einen anderen Blickwinkel und plötzlich macht alles Sinn.

  • Ich glaub es hat Klick gemacht. Der erzeugte Strom geht ja nicht an Letztverbraucher (also Endverbraucher) sondern den Netzbetreiber. Der gibt es dann an wen auch immer weiter bis es schließlich beim Endverbraucher ankommt. Erst dann kommt die Stromsteuer ins Spiel, hat dann aber nichts mehr mit dem Erzeuger zu tun.

    genau so isses Normal.


    Aber obacht bei Eigenerzeugern und Selbstverbrauch - das ist ne Sonderlocke.


    Und ab 2MW ist die Sonderlocke wieder ab ( es sei denn andere Ausnahmen greifen zb. Stromintensive )