Hallo,
für eine Studienarbeit erstelle ich zur Zeit eine Wirtschaftlichkeitsanalyse für den Einsatz eines BHKW's für ein prod. Unternehmen.
Wie verhält es sich dann mit der Stromsteuer bei dem in das Netz des örtlichen Netzbetreibers eingespeisten Strom?
a) bei einer elektrischen Leistung von mehr als 2 MW
b) bei einer elektrischen Leistung von weniger als 2 MW
oder gibt es da gar keinen Unterschied?
Vielen Dank im Voraus