mini BHKW für EFH

  • Ja, auf einen Zeitraum von ca. 10 Jahren, kommt das bei mir hin. Ich habe dabei allerdings nach 5 Jahren mit einem neuen Sterling geplant. Ich hoffe das er länger läuft.... Den neuen Sterling kann man dann ja wieder hinzurechnen und abschreiben.


    Der Aufwand sind die kompletten Installationskosten der Anlage. Ich musste aus Platzmangel sogar ein Waschbecken für die Anlage versetzen. Selbst sowas zählt dazu. Solltest aber alles gut dokumentieren (Bilder), damit das Finanzamt das auch nachvollziehen kann.


    Wenn man dann Gewinn erzielt, muss man den versteuern, aber man hat dann auch positive Einkünfte erwirtschaftet. Bis dahin ist die Brennstoffzelle auch soweit.


    Ich bleibe dabei, man muss kein Gewerbe anmelden, aber es gibt durchaus persönliche Situationen in denen das sinnvoll ist. Ich will damit ja nur eine weitere "Gestaltungsoption" aufzeigen. Entscheiden kann das nur jeder individuell für sich.

  • wie sieht es mit den ganzen förderungen aus?
    die gibts trozdem ja?


    interessant wäre es ja auch für selbstständige...

  • Die Förderungen kann man trotzdem beantragen. Manche schließen sich allerdings gegenseitig aus. Auch aus EU-Recht, wegen "Gewährung einer Beihilfe". Es gibt da die sogenannte "De-minimis" Erklärung die dafür sorgt, dass eine bestimmte Förderhöhe nicht überschritten werden darf..... Das ist alles sehr kompliziert....


    Aber diese Regelungen sind nicht/selten von einem Gewerbe anhängig. Die sind als privat genauso gültig.

    Einmal editiert, zuletzt von marcust ()