Stromversorgung über privates Netz - Fehlender finanzieller Durchblick, bitte um Hilfe !

  • Hallo,
    wir denken gerade über eine BHKW Anschaffung nach.
    Angedacht: Hackschnitzelbefeuertes Holzgas BHKW mit 45 kw/h elektrischer Leistung auf privatem Grund.
    Da ja die Politik aktuell wild am diskutieren ist bezgl. der EEG Umlage und der daraus nicht unbedingt erhöhten Planunsgsicherheit,
    war die Überlegung den erzeugten Strom nicht komplett einzuspeisen.
    Stattdessen direkt angrenzende Betriebe über eigene verlegte Kabel mit Strom zu beliefern und nur den Überschuss ins öffentliche Netz einzuspeisen.
    Aber es fehlt einfach der letzte Durchblick bei der finanziellen Situation.


    Was ist der aktuelle Stand für den Betreiber bei einem abgeschlossenen privaten Stromnetz?
    -Netzkosten fallen weg.
    -Stromsteuer?
    -KWK Umlage?
    -EEG Umlage?
    usw.


    Was muss man als Betreiber dann noch bezahlen, außer natürlich den einmaligen Erstellungskosten?
    Und weiter, wird so etwas auch noch irgendwie gefördert? Ist ja im Grunde immer noch EE Strom (Die Wärme wird natürlich auch mitverkauft, aber das lassen wir mal aussen vor).


    Ich habe mich durchs Forum gesucht, aber keine richtige Antwort gefunden.
    Außerdem hoffe ich, ich habe das richtige Unterforum gewählt. Wenn nicht, bitte ich um Verzeihung. Dann bitte verschieben.


    Vielen Dank schon mal im Voraus!


    Marco

  • Moin,


    was möchtest Du denn hören??


    Erstmal ein JA, technisch geht das - Du mußt nur für die zu beliefernden Verbraucher alle Netzanschlußpunkte kappen und einen Zentralen Anschlußpunkt schaffen. Die Kosten dafür sind abhängig von der Kapazität aller in Deinem "Arealnetz" liegenden Verbraucher.


    Insofern fehlt hier gewaltig viel Input zu dem Projekt.


    mfg

  • Das es technisch realisierbar ist, weiss ich.
    Unklarheit herrscht im finanziellen Bereich, wie ich schrieb.


    Die Frage war, ob und was ich als Betreiber so einer Anlage an den Staat abdrücken muss.
    Es dreht sich rein um die laufenden Kosten, Erstellungskosten sind klar.
    Z.B. muss ich die EEG Umlage auf meinen gelieferten Strom zahlen?
    Oder sonst irgendwelche Teilaspekte, aus denen sich der Gesamtstrompreis zusammensetzt?

  • Z.B. muss ich die EEG Umlage auf meinen gelieferten Strom zahlen?

    Ich verstehe die Fragestellung nicht. Im ersten Beitrag schreibst Du das Du EEG Strom produzieren möchtest - darauf EEG Umlage zahlen zu wollen ist mit Verlaub ;-_


    Hast Du einen Plan, ein Konzept oder nur eine vage Idee ??

  • Hatte eigendlich gehofft meine provokante Frage feuert die Diskussion etwas an.


    naja egal.


    @ Rugess mit einem 45KW Gerät wirst Du die Kosten für ein "eigenes Netz" nicht wieder einspielen. Bei nur einem Kunde sähe es anders aus aber Du möchtest ja mehrere Gewerbe bzw. Industriekunden beliefern.


    Hast Du schonmal beim zuständigen Netzbetreiber angefragt wie es mit den Kosten für Direktvermarktung ausschaut?? 1/4 h Messung sollte doch schon vorhanden sein ??


    mfg

  • Okay, wir reden anscheinend schön aneinander vorbei.
    Ich versuchs noch mal:
    Ich produziere Strom den ich über mein privates Netz an Dritte verkaufe.
    Muss ich von dem Erlös, sagen wir 20 cent/kw, irgendwas abführen?
    Z.B. Stromsteuer, KWK Umlage, EEG Umlage usw.


    Ich mache ja im Grunde nicht anderes, als e-on oder vattenfall. Und die müssen das ja, wie wir alle wissen, abführen.


    Nur darum geht es mir, mit welchem Erlös ich bei Privatverkauf rechnen kann.

  • Die Frage von Rugess geht alle an. Sie betrifft genau das, was die Energiewende politisch verhindert.


    Ja, es gibt Abgaben und Hindernisse, die verhindern sollen, dass Du den Großen Konkurrenz machst.


    Alikante ist weit besser bewandert auf diesem Gebiet und ich fände es gut, wenn die zur Zeit anfallenden Gebühren und Abgaben für ein solches privates Netz einmal aufgeführt würden.
    Nur grob, damit man weiß, wie weit wir von der politischen (damit auch finanziellen Energiewende) noch entfernt sind .
    Denn wir müssen einiges politisch ändern.


    Die immer noch herumgeisternde Viertelstundenmessung macht den Betrieb von Aufzügen häufig unwirtschaftlich. Die fällt auch an, wenn deutlich mehr als ein Haushalt über einen Zähler an das öffentliche Netz angeschlossen wird. Die Regelanschlussleistung für einen Haushaltszähler beträgt 2 kW. Auch, wenn das heute unrealistisch ist...



    Insgesamt hat das öffentliche Netz einen kurzzeitig betrachtet, gleichmäßigen Verbrauch, der eher längerfristigt schwankt. Die teuren Gebühren für Viertelstundenleistung sind eigentlich völlig überholt, zumal für 24kW-Elektrospeichergeräte exorbitante Ausnahmen gemacht werden.
    Man klebt eben an den Goldeselgesetzen von 1935.

  • Ok, wir reden keineswegs aneinander vorbei,


    Deine Informationen lassen keine eindeutige Antwort zu !!


    Du mußt also selbst herausfinden ob Ausnahmetatbestände für Dich gelten. http://www.eeg-kwk.net/de/GSP-Pr%C3%BCfungstool.htm


    mfg