BHKW mit Nahwärmenetz im spießigen Hamburg

  • Moin,


    ich bin Svenund mag BHKW’s.
    Aber das ist es nicht wieso ich mich hier angemeldet habe.


    Vorweg ich habe schon vieles gelesen und nach vielem gesucht, aber dann doch nicht genau die Antworten gefunden auf meine evtl. speziellen Fragen.


    Folgendes:


    Ich habe diese Woche einen Anruf von meinem Vater, dass die 25 Jahre alte Heizung erneuert werden muss (Erdgas). Daher bin ich auf das Thema BHKW gestoßen.


    Fragen habe ich auch eher nicht zur Dimensionierung der Anlage, sondern vielmehr was ist machbar.


    Geplant ist ich stelle als Unternehmer ein BHKW bei meinen Eltern in den Keller und versorge diese mit Strom und Wärme. Ich gehe jedoch davon aus, dass ein Wärmeüberschuss bestehen wird. Daher die Überlegung die umliegende Nachbarn mit einzubinden, mittels Nahwärmenetz. Bzw. auch den Überschuss an Strom zu verkaufen.


    Soviel zur Situation: Ein BHKW, evtl. 7 Abnehmer (muss noch geklärt werden)


    Aber nun zu meinen Fragen:


    1. Ist es möglich mittels Liefervertrag einer BiomethanBGA mein zukünftiges BHKW nach EEG abzurechnen?
    Denn im EEG2012 werden Stofftagebücher und Mindestanteil an Gülle verlangt, sowie Gutachten. Kann ich daher auf den Betreiber der BGA verweisen oder liefert dieser mir auch erforderliche Unterlagen? Kurzum: Wenn ja, was brauche ich/ Was muss ich beachten?


    2. Derzeit gehe ich davon aus das ich nur ein Nahwärmenetz legen muss, oder muss ich das gleiche auch für Strom machen,
    sprich Kabel legen und Zähler setzen, wenn ich auch an die Nachbarn Strom verkaufen möchte? (auch zwecks Abrechnung, siehe 3)


    3. Wie erfolgt die Abrechnung des Stromes? Ich gehe davon aus das jährlich oder auch Vierteljährlich wie beim EEX, geguckt wird, was wurde produziert und was wurde verbraucht (Vorort als bei den Eltern), der Rest gilt Automatisch als eingespeist.
    Aber wie würde das Funktionieren mit der Abrechnung der Nachbarn? Denn mein kleines BHKW wird wahrscheinlich nicht den 100% Verbrauch aller Parteien decken können. (Hier kam mir in den Sinn das ich evtl. auch Kabel zu den Nachbarn legen muss, mit neuen Zählern zur Abrechnung)


    4. Sehe ich das richtig? -> Die Nachbarn würden Ihre Heizungsanlage behalten und wenn mein BHKW nicht genug Liefern kann, können sie sich wie jetzt auch sich selbst versorgen.


    5. Sehe ich das richtig? -> Die Nachbarn würden auch Ihre Stromverträge behalten, auch für den Fall, dass das BHKW nicht genug liefern kann.


    6. Als Unternehmer könnte ich Erdgas zu Gewerbekonditionen beziehen? (Für den Fall das es nicht klappt mit der EEG Vergütung)


    Planungsort ist der Norden von Hamburg, ohne Fernwärme, falls benötigt.
    Am Wochenende bekomme ich Zahlen was denn genau an Strom/Wärme benötigt wird.
    Danach kann ich auch den Fragebogen ausfüllen…


    Ich weiß viele Fragen, lange Sätze aber ich freue mich schon auf Antworten.


    Danke, sven. .||.

  • Hallo sven,
    Nach dem EEG bekommst du deine Stromvergütung von den Stromnetzbetreiber.
    Die Wärme kannst du über ein Nahwärmenetz verkaufen. Wenn schon so ein Netz gebaut wird so denke ich soll es auch voll ausgenuzt werden und die ganzen anderen Heizungen entfernt werden. Du kannst dir ja noch ein Spitzenlastkessel dazu bauen, diesem mit Erdgas betreiben.


    Solltest Du nach der KWK-Verortnung Strom verkaufen so bekommst du Eigenvermarktung, KWK-Zulage und Vermiedene Stromnetzkosten.
    Den Strom mußt du über eigene Leitungen verkaufen die Leitungen sollen dabei kein Öffentliches Grund betreten. Da sonst sämtliche Nebenkosten anfallen.
    Du hast dann ein Stromanschluß die Nachbarn zahlen an dir den Strom. Es wird genau gemessen wieviel Strom im moment selber (mit Nachbarn) verbraucht wird, wieviel Strom ins Stromnetz eingespeist wird und wieviel von Stromnetz benötigt wird.
    Zukauf ca. 26Cent,
    Eigennutzung 26Cent Einsparung
    EEX 4-6 Cent.


    Gewerbegas: Die Mwst. werden nicht mit angegeben bei Privatkunde schon. Der Preis macht kein unterschied außer der Mengenrabatt.
    Von der Bafa werden die Energiesteuer abgezogen für die KWK-Anlage. Der Spitzenlastkessel hat den normalen Gaspreis.


    Bestimmt können die Profis noch mehr sagen.


    Gruß
    Pfleger