Lasst Euch nicht verarschen -Die "Schwarzen" sind über kurz oder lang out!

  • Zitat

    Die müssen das sowieso machen, wenn die eine Wartung durchführen und
    sind dann auch für den einwandfreien Zustand der Anlage verantwortlich.
    Daher kann ich die Bedenken bezüglich der Haftung nicht nachvollziehen.
    Auch die Messgeräte müssen die bereits jetzt haben.

    Es geht nicht um die Anlage sondern um Abgasweg soweit ich weiß. Das sollen die Lötis in Zukunft übernehmen können (keine Ahnung ob da was dran ist).

  • Es geht nicht um die Anlage sondern um Abgasweg soweit ich weiß. Das sollen die Lötis in Zukunft übernehmen können (keine Ahnung ob da was dran ist).

    Genau das is der Knackpunkt. Der schwarze Mann is für den Kamin, als Bestandteil des Gebäudes, zuständig. Und da hat der auch ganz sicher seine Berechtigung. Dazu muß er wissen was durch den Kamin rausgehen soll um dann zu entscheiden ob das geht oder nicht. Und dann selbstverständlich auch regelmäßig prüfen.
    Ich will nicht wissen was für abenteuerliche Auspuff-Konstruktionen :tot: (wenn überhaupt welche) da in den Kamin eingebaut würden wenn da nicht jemand dafür verantwortlich ist.
    Und Holz-, Kohle- Öl- und Gasöfen wird es nach wie vor noch geben. Da is mir und der Brandversicherung bestimmt auch, lieber dass da jemand nachschaut. |__|:-)


    Die dezentrale KWK ist keine Brücke - sie ist die Lösung :thumbup:


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  • Nicht übersehen! *lesen*
    Das Haus ist Ländersache, blöderweise ist - welche Idioten ?( auch immer an dieser schwachsinnigen und NICHT gesetzeskonformen Verordnung mitgewurstelt haben ... -
    der Kamin (im Haus !) ist Bundesangelegenheit @:pille
    Gruss Jörg

  • NICHT gesetzeskonformen Verordnung

    .....du hast vielleicht Probleme _()_


    jetz nimm einmal deine Tabletten vielleicht wirds dann besser :-):-)

    Die dezentrale KWK ist keine Brücke - sie ist die Lösung :thumbup:


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  • Das Haus ist Ländersache ---8<--- der Kamin (im Haus !) ist Bundesangelegenheit


    Ja Gott sei dank!


    Vorletzes Jahr hatte noch jedes Land seine eigenen KÜO, eigene Regeln und Preislisten. Jetzt wird überall nach den gleichen Regeln gekehrt und geprüft. Danke Bund!



    Und wer es nötig hat rumzuschreien (groß und fett) zeigt damit nur das ihm die Argumente fehlen...



    mfg JAU

  • Denkste! ))))
    Jedes Land, jede Innung kocht noch immer ihr eigenes verfassungswidriges Süppchen.
    Widerspruch gegeben einen Feuerstättenbescheid ist in den meisten Ländern noch auf normalem Wege möglich,
    in Bayern -z.B. mußt Du eine kostenpflichtige Anfechtungsklage vor dem Verwaltungsgericht (für die 1.Instanz"nur 363.-EUR) führen. :keeporder:
    Meine Verhandlung:
    Anfechtungsklage AZ.:M 1 K 12 5527
    gegen meinen Feuerstättenbescheid findet vor dem
    Bayerischen Verwaltungsgericht Bayerstr.30 - 80335 München
    am 05.03.2013 um 10.45h Sitzungssaal 1 statt.
    Zuschauer, Freunde, Interessierte, auch die Presse sind herzlich eingeladen.