Energiesteuer auch für den Spitzenlastkessel zurück?

  • Folgende Abhandlung soll ein Erfahrungsbericht für meine Anlage sein und ist nicht dazu gedacht andere in steuer- und/oder rechtlichen Dingen zu beraten. Es soll sich auch niemand aufgefordert fühlen, mich hier in steuer- und/oder rechtlichen Dingen zu beraten, der gemäß Berufsstandesrecht dazu nicht berechtigt ist. Jegliche Nachahmung bedarf einer vorherigen steuer- und/oder rechtlichen Beratung von geeigneten und berechtigten Stellen für den jeweiligen Einzelfall. Da die meisten Aussagen auf einem Telefonat beruhen, kann auch keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Aussagen übernommen werden.


    Angeregt von der Diskussion, dass ein BHKW mit Spitzenlastkessel insgesamt als KWK-Anlage zu sehen sein könnte und damit die Energiesteuer auch vom Spitzenlastkessel zurückgefordert werden könnte, habe ich mich für meinen Fall mal schlau gemacht.


    Das Telefongespräch mit meinem zuständigen Hauptzollamt hat folgende Aussagen für mich ergeben:


    Gemäß EnergieStG ist für die Entlastung der Energiesteuer Voraussetzung, dass gleichzeitig Wärme und Strom produziert wird. Läuft eine KWK-Anlage nur im Wärmemodus ohne Strom zu erzeugen, ist die zu diesem Zeitpunkt aufgewendete Energiesteuer nicht erstattungsfähig (wäre bei großen Anlagen bereits heute so, die teilweise auskoppeln wenn mehr Wärme benötigt wird). Wenn man das EnergieStG liest, geht es daraus auch insoweit hervor.


    Zitat:


    § 3 Begünstigte Anlagen
    (1) 1Begünstigte Anlagen sind ortsfeste Anlagen,
    1.deren mechanische Energie ausschließlich der Stromerzeugung dient oder
    2.die ausschließlich der gekoppelten Erzeugung von Kraft und Wärme dienen und nicht von Nummer 1 erfasst werden oder
    3.die ausschließlich dem leitungsgebundenen Gastransport oder der Gasspeicherung dienen.


    Zitat ende



    Jetzt könnte man schon auf die Idee kommen, dass eine gekoppelte Erzeugung auch eine Kopplung von BHKW mit Spitzenlasterzeuger gemeint sein kann. Dies geht jedoch dem Herrn vom HZA und auch m. E. am Gesetz vorbei. Die gekoppelte Erzeugung von Kraft und Wärme findet nicht statt, wenn der Generator abgekoppelt, abgeschaltet o. ä. ist bzw. nachbefeuert wird. Daher wird es keine Energiesteuer für Löwen ohne Lineator bei ihm geben, so die Aussage des sehr freundlichen und kompetenten Mitarbeiters des HZA, der sich mir sehr aufmerksam und hilfsbereit gezeigt hat.


    Das ganze soll aber nicht bedeuten, dass solche Sachen nicht schon andersrum von Finanzgerichten entschieden wurde, sagte er. Daher könnte man folgende Szenarien für meine Anlage durchdenken.


    1. Ich halte das ganze für Aussichtslos und beantrage nur die Energiesteuer der HKA ohne Spitzenlasterzeuger. Sollte bis zur Festsetzungsverjährung (ist glaube ich 1 Jahr) sich hier doch noch andere Erkenntnisse ergeben, kann ich mittels Einspruch die Energiesteuer auch für den Spitzenlasterzeuger nachfordern.


    2. Ich beantrage die Energiesteuer für die gesamt eingesetzte Energie, werde voraussichtlich einen Ablehnungsbescheid erhalten. Gegen diesen kann ich Einspruch innerhalb der Einsruchsfrist (wahrscheinlich 1 Monat) einlegen. Sollte da bereits ein Gerichtsverfahren anhängig sein, würde ich dann wahrscheinlich noch ruhen des Verfahrens beantragen bis zur Entscheidung.


    Was mir als Argument für meinen Einspruch noch im Nachhinein eingefallen ist, ist die Tatsache, dass in den allermeisten Zeiten in denen der Spitzenlasterzeuger läuft auch das BHKW läuft. Lediglich wenn das BHKW gewartet wird oder in Störung ist, läuft der Spitzenlasterzeuger alleine, wenn man dies nicht mittels Sperrschaltung unterbindet, dies könnte aber auch eine wie er sagte Nachbefeuerung sein.


    Die Chancen hier durchzukommen sehe ich als gering ein. Was ich letztendlich tun werde muss ich mir noch überlegen.


    Grüße


    Bruno

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  • Zitat

    [i]Begünstigte Anlagen sind ortsfeste Anlagen,
    1.deren mechanische Energie ausschließlich der Stromerzeugung dient oder
    2.die ausschließlich der gekoppelten Erzeugung von Kraft und Wärme dienen und nicht von Nummer 1 erfasst werden oder


    Das ist die Rechtsfrage - was genau ist eine Anlage ?


    Besteht die Anlage nur aus dem Dachs oder ist unter Anlage der Dachs, Pufferspeicher und wenn notwendig Spitzenlastwärmeerzeuger vom Gesetzgeber gemeint.


    Wohlgemerkt !! Vom Gesetzgeber nicht von den Finanzbehörden.


    Übrigens Bruno, sehe ich das auch wie Du, ich glaub nicht an einen Erfolg, habe jedoch gehört, das einige angeblich sich hier durchgesetzt haben sollen. Angeblich sollen Lionbetreibern auch gesagt worden sein, das sie ja eine "begünstigte Anlage, die eine KWK Anlage ist" betreiben, auch wenn aufgrund eines Defektes oder Probleme die Stromerzeugung nicht aktiv sei.


    Dies sind alles Rechtsfragen, die sich stellen und auf dem Lehrgang kurz erörtert wurden. Ich denke, wie Du schon sagst :D man darf gespannt sein..... ;)

  • Hi Dachsfan,


    ich denke die werden sich auf die "gekoppelte Erzeugung von Kraft und Wärme" stützen. Wenn der Spitzenlastkessel ohne Abhängigkeit der Krafterzeugung rein und rausgehen kann (Kraft ändert sich nicht) ist das m. E. nicht gekoppelt.


    Hat der Dachs einen Potentialfreien Kontakt, über den ich die Heizung sperren kann, wenn der Dachs nicht läuft? Die gefahr, dass es dann im Störungsfall kalt werden kann ist mir bewusst.


    Grüße


    Bruno

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  • Also normalerweise sind alle Anlagen so, das erst der Dachs läuft und wenn die Wärmeleistung des Dachses nicht reicht, sich der Kessel zuschaltet.


    D.h. es ist immer eine Anlage die Kraft-Wärme gekoppelt arbeitet und nur einen Zusatzbrenner hat um den Wärmewirkunggrad zu steigern.



    Übrigens setzt der Lion exact diese Technik ein und soll dafür volle Energiesteuerrückzahlung erhalten.


    Aber, wenn dort dann auch in meinem Geldbeutel - garantiert. :D

  • Spannendes Thema. Mein Rechtsanwalt hat mir für Dienstag einen Termin gemacht. Genau diese Fragen sollen da erörtert werden. Mal schaun was er sagt.


    dhyanesh

  • Aufgrund Rückfragen i n Sachen LION folgender Sachverhalt:


    Die Firma Otag stellt den sogenannten "Lion" ein Dampfkolbenmotor her. Eine zweite Firma "enginion" die ebenfalls einen Dampfkolbenmotor entwickelte ging leider Ende 2005 in die Insolvenz.


    Die Firma Otag hat nach Aussage einiger Betreiber Vorserienmodelle ausgeliefert, die ohne den Lineargenerator ausgeliefert wurden und den eingesetzten Brennstoff Erdgas nur zu Wärme verbrannten.


    Einzelne Betreiber sind an das http://www.KWK-Infozentrum.Info herangetreten und haben hinterfragt, ob es zutreffend sei, daß wie sie seitens des Herstellers Otag hörten, das auch bei ausschließlich Wärmebetrieb eine Energiesteuerrückvergütung stattfindet.


    Aufgrund der Aussage der Hersteller Homepage, wird die Aussage der Betreiber bestätigt, das "in jedem Fall" die eingesetzte Gasmenge Energiesteuerbefreit sei. Ebenfalls wird darauf hingewiesen das ein "entkoppelter" Betrieb möglich sei.


    Das KWK - Infozentrum schließt sich der Ansicht Otags nicht an, insbesondere da Zweifel bestehen, da es sich bei den ausgelieferten Anlagen nicht um KWK Anlagen im Sinne des Gesetzes, sondern um Brennwertheizungen handelt.


    Eine Zulassung gemäß § 9 EnergieStV Abs, 4 ist nicht möglich, da keine betriebsfähige Vorrichtung zur Kraft - Wärmenutzung vorliegt.


    Es ist jedoch so, das auch andere Rechtsansichten bestehen, die Bestand haben könnten ! Wir werden weiter informieren.


    Hinweis: KWK Anlage - was genau versteht der Gesetzgeber darunter ? Ist ein Dachs mit eingeschaltetem Heizstab eine KWK Anlage ? Unstrittig wird hier der Strom zu Wärme verheizt, es findet also, wenn man die komplette Anlage betrachtet, keine Stromproduktion statt - also keine KWK Anlage ?


    :rolleyes: Wie schon im Lehrgang besprochen, sind noch Fragen offen.
    Das KWK Infozentrum vertritt die Ansicht, das nur die KWK Anlage zu sehen ist, ein Spitzenlastkessel oder ein Heizstab seperat zu sehen sind.
    Auch darf es für die "entkoppelte" Wärmeerzeugung des Lion keine Energiesteuergutschrift geben.

    2 Mal editiert, zuletzt von Dachsfan ()

  • Hallo Dachsfan !


    Zitat

    Ist ein Dachs mit eingeschaltetem Heizstab eine KWK Anlage ? Unstrittig wird hier der Strom zu Wärme verheizt, es findet also, wenn man die komplette Anlage betrachtet, keine Stromproduktion statt - also keine KWK Anlage ?


    Nun ja, aber es wird erstmal gekppelt Strom und Wärme hergestellt, ich denke was ich dann mit dem Strom mache, das ist egal, sonst dürfte man ja auch keine Elektrowärmepumpe damit betreiben!


    Aber für den wesentlich besseren Stromwirkungsgrad wie beim Lion, könnte uns der gesetzgeber nun wirklich den Saft für den Spitzenlastkessel Steuerfrei spendieren, wäre doch eigentlich nur gerecht !


    Gruß Dachsgärtner

    Besser ein kleines Kraftwerk im Keller...
    ...als eine große Stromrechnung im Briefkasten!

  • Zitat

    [i]Aber für den wesentlich besseren Stromwirkungsgrad wie beim Lion, könnte uns der gesetzgeber nun wirklich den Saft für den Spitzenlastkessel Steuerfrei spendieren, wäre doch eigentlich nur gerecht !


    :-@ Meine Rede :D