Eigenbau: Problem mit Kaminkehrer

  • Hallo,


    also ich habe die Absicht bzw. bin schon dabei mir ein BHKW zu bauen. Als Grundstock habe ich ein Modul Perkins 4.108 Marine 4 Zylinder und ein Synchrongenerator direkt angeflanscht mit 15 KVA auf Gestell. Der Motor ist so konzipiert (eigenen Kühlkreislauf und Abgaswärmetauscher)
    Steuerung und Regelung der Anlage erfolgt über eine Deif-Steuerung incl . Netzsynchronisation. zusätzlich habe ich eine ENS der Neuesten Generation im Zählerschrank.
    Um das Problem Schornsteinfeger zu umgehen, da er im Vorgespräch ja Unterlagen vom Hersteller haben wollte und auch eine entsprechend zugelassene Abgasanlage ohne dem würde er nicht zustimmen, dass die Anlage im Heizungsraum in Betrieb geht.
    Nun habe ich mir einen schallgedämmten Container ( 3x2,1m) zu gelegt. Heute habe ich ihn angerufen und er meint er bräuchte trotzdem die Unterlagen und er müsse mir Vorschreiben welchen Abstand der Container zum Wohngebäude haben darf laut Bauordung,Brandschutz und wie die Abgasführung auszusehen hat.
    Im Container lagere ich kein Heizöl und keine brennbaren Stoffe.
    Ich wollte da der Motor am Wärmetauscher einen Flansch hat diesen anschließen und alle dahinter befindlichen Bauteile fest verschweißen lassen.


    Wer kann mir weiterhelfen?


    Der Ort liegt in Niedersachsen

  • Normal sind BHKW keine Feuerstätten.


    Aber, LBO Niedersachsen: http://www.bauordnungen.de/html/niedersachsen.html §40

    Zitat

    (5) Für die Aufstellung von ortsfesten Verbrennungsmotoren, Blockheizkraftwerken,
    Brennstoffzellen und Verdichtern sowie die Ableitung ihrer Verbrennungsgase gelten die
    Absätze 1 bis 3 entsprechend.


    Und §5

    Zitat

    2Ohne Abstand oder mit einem bis auf 1 m verringerten Abstand von der Grenze sind
    zulässig
    1. Garagen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten mit einer Höhe bis zu
    3 m und


    Wobei das in Hinblick auf Brandschutz noch nix zu sagen hat.



    Ein zugelassenes Abgassystem darf aber kein Problem darstellen. Edelstahlzug druck- und feuchtigkeitsdicht, damit bist du eigentlich auf der sicheren Seite.



    mfg JAU

  • Danke Jau,


    so wie ich das sehe reicht es doch aus ein Edelstahlrohr mit Abgasschalldämpfer 1m über den Container herauszuführen und mit einer so genanten beweglichen Verschluss zu schützen. Rohr ist ca. 1m über das Dach des Gebäudes und nicht in unmittelbare Nähe eines Fensters.
    Der Container hat eine Größe von 2,10m x 3,0m und eine Höhe von 2,3m.

  • Meine Aussage bezog sich auf ein Schornsteinsystem mit Zulassung.
    Druckdicht wegen des Verbrennungsmotors, Feuchtedicht wegen möglichen Kondensats, Edelstahl falls die Abgastemperatur doch zu hoch sein sollte.


    Das muss dann natürlich nach den geltenden Bestimmungen installiert werden. incl. Abstände zu Fenstern und Höhe in Bezug zu Nachbargebäuden.


    Das was du ansprichst ist wohl eher ein dichgeschweißter Abgasstrang bei dem der BZSM dann außen vor ist und auch nix zu kontrollieren hat. Gesehen hab ich swoas auch schon, gerade auf fertigen Kontainern. Aber hier im Forum haben wir bis heute keine gesicherte Erkentnisse darüber wer das bauen und abnehmen darf.



    mfg JAU

  • Nachbargebäude sind kein Problem das Gebäude hat einen Abstand zum nächsten von ca. 200m.
    Kennt jemand ein günstiges zugelassenes System? Abgastemperatur von max. 140°C bei 90°C Speichertemperatur.

  • Bei 140°C scheiden handelsübliche Kunstoffzüge schonmal aus. Technaflon könnte gehen, die haben ein System das bis 160°C geht, ich mein aber das da ein Sicherheitsthermostat rein muss das das BHKW abstellt.
    Aber wie besagt: mit Edelstahl wärste safe.
    Wer sowas verkauft musste halt mal rumsuchen, google könnte helfen. ;)


    Wegen Abstände: Da spielt auch dein eigenes Gebäude mit rein wenn Fenster in der Nähe sind muss der Schornstein so ausgeführt sein das die Abgase da nicht reinziehen können. Die entschiecdenden Infos bekommst du (und das das wird dir sicher nicht gefallen) vom BZSM.


    Wenn über deinen garnix geht wende dich doch mal an die zuständige Innung was die dazu meinen. Und lass offen wie du es genau machen möchtest ob nun geschweißtes Abgasrohr oder als Schornstein...



    mfg JAU

  • Also der Container steht auf ein Fundament und ist auch elektrisch am Fundamenterder angeschlossen die Rohrleitungen werden mit dem Potentialausgleich verbunden sowie die Leitungen werden nicht flexibel außerhalb verlegt. Der Container als Gebäude kann auch nicht als beweglicher Raum angesehen werden, da er noch eine Hülle aus Klinker bekommt. ( Einhausung)

  • Hallo,


    habe ihn in Kenntnis gesetzt, daher kam von BSFM die Sache mit dem Abstand laut Baurecht und die Abgasführung und die Dimensionierung und Zulassung des Rohrs.


    MfG

  • Hallo,


    habe ihn in Kenntnis gesetzt, daher kam von BSFM die Sache mit dem Abstand laut Baurecht und die Abgasführung und die Dimensionierung und Zulassung des Rohrs.


    MfG


    Wenn du es selber so genau nimmst, das die Erdung schon als "Befestigung" für dich gilt, mußt du dich nicht wundern das dein Schorni es auch genau nimmt.


    Alikante hat dir den Wink mit dem Zaunpfahl gegeben und er hat sicher Recht. :thumbup:


    Beweglich ist gleich "Auspuff" stationär = Schornstein.


    Warum einfach wenns auch kompliziert geht.

    Meine Beiträge geben meine Meinung wieder und können unsichtbare Smilies und ein wenig Sarkasmus enthalten.
    Wer Rechtschreibfehler findet, kann diese behalten.

  • Hallo Allerseits,


    gebe zu bedenken, dass ein als :wacko: beweglich deklariertes BHKW die Steuerbefreiung des Brennstoffes gefährden kann. Ein übereifriger Finanzbeamter könnte sich bei diesem Sachverhalt der Deklaration einige Fleißpunkte zum Nachteil des Betreibers verdienen.
    Fallen, wohin man schaut in diesem unserem Lande.

  • Bei Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen:
    - Bau / BlmSchG-Genehmigung bzw. eine Zulassung vorzeitigen Begins nach
    § 8 a BlmSchG für die KWKA am oben genannten Standort;
    - Falls keine Genehmigung erforderlich, ist eine schriftliche Mitteilung beizulegen.


    Kann mir jemand sagen wo und wer dafür Zuständig ist?? Oder ob das Echpower1.0 keine Genehmigung benötigt? Und wo ich dann
    diese schriftliche Mitteilung herbekomme?


    Vielen Dank und schöne Grüße Thomas