Geändertes Antragsverfahren für die Energiesteuerentlastung?!

  • Ist letztendlich vom Finanzamt so vorgeschrieben, wie auch bei anderen Dingen,

    Das seh ich im Prinzip genauso. Wenn man die Zeiträume verwendet welche in den AfA-Tabellen angegeben sind dann sollte das keine Probleme geben.
    Man kann die Zeiträume auch durchaus kürzer oder länger wählen....aber dann will das FinA schon eine ordentliche Begründung. |__|:-)

    Die dezentrale KWK ist keine Brücke - sie ist die Lösung :thumbup:


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  • Das seh ich im Prinzip genauso. Wenn man die Zeiträume verwendet welche in den AfA-Tabellen angegeben sind dann sollte das keine Probleme geben.
    Man kann die Zeiträume auch durchaus kürzer oder länger wählen....aber dann will das FinA schon eine ordentliche Begründung.



    Das ist korrekt,


    Bei Gebäuden kann man z.B. eine kürzere Laufzeit beantragen. Wirtschaftsgebäude können auch auf 25 Jahre abgeschrieben werden, weil es möglich ist, dass die Nutzung dann anders oder nicht mehr so möglich ist, wie geplant...


    So ist das...

  • Oh man,


    wenn Du nicht verstehen möchtest eben nochmal zum mitmeisseln. Das die AfA für BHKW 10Jahre beträgt ist selbverständlich und nicht etwa eine Erkenntniss für die Dein Steuerfuzzi nen Orden bekommt.


    Wir leben in einem bürokratischen Staat, für alles und jedes gibt es Formulare - ohne genau das passende Formular geht gar nichts.


    Und genau das ist der Knackpunkt - den dein Steuerfuzzi als Teil des Systemes kennen sollte!! Was soll der Zoll mit Papieren aus Deiner Buchhaltung?? Der Zoll wird zu gegebener Zeit genau das Formular fordern was für den Nachweis der AfA Deines BHKW nötig ist.


    Klar kannst Du den Beamten mit Deinen Papieren zumüllen, es hilft weder Dir noch Ihm.


    Im Standard Brief des HZA steht :


    "Bis zur Erteilung der beihilferechtlichen Genehmigung für den §53a EnergieStG kann Ihnen vorab die teilweise Steuerentlastung nach §53b gewährt werden"


    Also Du kannst Papiere schicken wie Du willst Du bekommst aktuell keine vollständige Steuerentlastung. Nichts anderes ist der Tenor meiner vorhergehenden Beiträge - kannst mir gern nach Antwort Deines HZA mitteilen ob das Qualifiziert war oder nicht.


    mfg

  • @ alikante:
    Darf Dich bitten sachlich zu schreiben? Das wirkt deutlich professioneller!


    "Bis zur Erteilung der beihilferechtlichen Genehmigung für den §53a EnergieStG kann Ihnen vorab die teilweise Steuerentlastung nach §53b gewährt werden"


    Das stimmt mit den Auskünften des HZA Itzehoe und der zuständigen Stelle in Dresden überein und ist auch der Knackpunkt!


    Eine Info der beiden geannten Stellen: Man kann bereits jetzt alle Unterlagen zur vollständigen Entlastung einsenden. Nachweise zur Afa sind anzufügen. Die werden in meinem Fall von meinem Steuerberater/Finanzamt geliefert.
    Vorerst wird dennoch nur die teilweise Steuerentlastung ausgezahlt, weil, wie alikante schrieb, die beihilferechtliche Genehmigung noch nicht vorliegt.
    Die Restzahlung ergibt sich dann nach der erwähnten Genehmigung.


    Das HZA Itzehoe rät noch bis März/April mit der Antragstellung zu warten, denn dann wird die Genehmigung vorraussichtlich vorliegen.


    Grüße und einen schönen abend noch!
    Jens

  • Moin,

    Man kann bereits jetzt alle Unterlagen zur vollständigen Entlastung einsenden. Nachweise zur Afa sind anzufügen.


    ja Du kannst die Entlastung nach 53b schon beantragen, das ist unbestritten und das Formular dafür liegt vor. Was Du nicht kannst ist den vorgeschriebenen Nachweis der AfA erbringen weil es eben diese Vorschrift noch nicht gibt.


    Sende einfach alles hin was Du denkst. Du wirst März/April trotzdem , wie alle anderen auch, den dann vorgeschriebenen Weg nochmals gehen müssen!


    mfg

  • Hallo Nordseefarm:

    @ alikante
    Danke für den Satz:
    Dein Steuerfuzzi ist ne Plinse oder??
    Das war Qualifiziert, wie auch damals in meinem ersten thread...

    genau hier hast den entscheidenden Fehler gemacht....man widerspricht nicht :!: :!:
    .....und wenn doch, dann wird die verbale Keule ausgepackt :-)_:-)

    wenn Du nicht verstehen möchtest eben nochmal zum mitmeisseln. Das die AfA für BHKW 10Jahre beträgt ist selbverständlich und nicht etwa eine Erkenntniss für die Dein Steuerfuzzi nen Orden bekommt.

    ....und das solange bis du Ruhe gibst. Ich hab für die Erkenntnis ein bissl gebraucht.....mittlerweile steh ich da drüber ^|__|^
    take it easy :walklike:

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  • @ baulion


    Ja, das hab ich dann auch gemerkt. Ein bischen zurückgepiekst und dann geht die Rakete ab. Kommt mir irgendwie bekannt vor!
    Hab auch ne Frau im Haus....
    Wenn nur alle so ruhig, fast unhörbar und fleißig/zuverlässig und sachlich wären wie mein BHKW....
    :)
    Danke für den Beistand.

  • Nachdem jetzt meine Gasrechnung für 2012 da ist hab ich heute den Antrag für die Erstattung 1. Quartal 2012 nach dem alten Schema (Antrag 1117) fertig gemacht und in Briefkasten gesteckt.
    Wie´s ab 01.04.2012 weitergeht is ja immer noch nicht raus, jedenfalls hab ich vom HZA immer noch nix schriftliches. Nur die mündliche Auskunft dass die selber noch nix genaues wissen.
    Und wenn dann noch neue Software ins Spiel kommt dann schwant mir nix Gutes. _()_
    Ich jedenfalls seh nicht ein, dass ich dem H. Schäuble für lau Geld leihen soll. Der schickt´s am Schluss noch nach Griechenland oder sonst wohin und dann..... ?( ?(

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  • Wie´s ab 01.04.2012 weitergeht is ja immer noch nicht raus, jedenfalls hab ich vom HZA immer noch nix schriftliches. Nur die mündliche Auskunft dass die selber noch nix genaues wissen.


    Wie´s ab 01.04.2012 weitergeht is ja immer noch nicht raus, jedenfalls hab ich vom HZA immer noch nix schriftliches. Nur die mündliche Auskunft dass die selber noch nix genaues wissen.

    Das steht jetzt wohl Fest, denn ich habe Heute einen Netten Brief von meinem HZA bekommen, und nach einem etwas längeren Telefonat mit dem Sachbearbeiter habe ich nun folgende Auskunft bekommen.


    Für die Monate 1 bis 3 in 2012 kann nach wie vor der Vordruck Nr. 1117 verwendet werden.


    Für die Monate 4 bis 12 in 2012 wird der Vordruck 1134 benötigt. Dieser Vordruck ist als Erstantrag auszufüllen. Zusätzlich werden noch ein Technisches Datenblatt und das Inbetriebnahmeprotokoll der Anlage ( bei mir ein Dachs ) benötigt.


    Mit diesem Antrag bekommt man die Teilweise Erstattung der Energiesteuer, und um die Anwartschaft auf die Volle Erstattung zu wahren, muss dann zusätzlich der Vordruck 1132 als Erstantrag ausgefüllt werden. Zusätzlich werden dann noch eine Bescheinigung über die Steuerliche Abschreibung ( AFA ) , Eine Bescheinigung über den 70% Nutzungsgrad, und eine Bescheinigung der Hocheffizienz der Anlage benötigt.


    Alle Angaben ohne Gewähr. ;-_



    So, und nun meine Frage, wo bekomme ich die Hocheffizienz Bescheinigung, und eine Bescheinigung über den 70% Wirkungsgrad her?

    Grüße Theodor :hutab:


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  • So, und nun meine Frage, wo bekomme ich die Hocheffizienz Bescheinigung, und eine Bescheinigung über den 70% Wirkungsgrad her?

    Soweit hat mich mein freundlichen Sachbearbeiter vom HZA auch schon informiert.
    Wegen der Bescheinigung Hocheffizienz und Wirkungsgrad hab ich bei Senertec nachgefragt und gebeten, die sollen mir für mein Gerät (is aus 2010) diese Bestätigung mit der Gerätenummer ausstellen. Aber .....Pustekuchen...die im Werk machen garnix sondern, wenn vielleicht dann das Senertec-Center. Die haben mich dann angerufen und auf die aktuelle Bafa-Liste verwiesen.
    Dann hab ich einen Versuch bei der Bafa gestartet und wieder die ganze Story erzählt und gebeten, die sollen mir doch meine Anmeldung aus 2010 bestätigen weil ich damals nix schriftliches von denen zurückbekommen habe. Die Dame war zwar recht freundlich und hat mir erklärt dass bei den kleinen Anlagen so eine einfache Anmeldung reicht. (War ja nix neues für mich.) und von dem was das Zollamt will weiß die überhaupt nix und will es auch nicht wissen weil die nur für Neuanmeldungen zuständig sind.


    Was ich aber bei der ganzen Recherche noch erfahren habe ist, dass der Anteil zwischen teilweiser und voller Erstattung erst von Brüssel noch genehmigt werden muß.
    Was das bedeutet kennen wir von der Hängepartie im vorigen Jahr als die Erstattung komplett ausgesetzt war.
    Das ist, um im Forumsjargon zu bleiben, eine Sauerei :thumbup:

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  • Wegen der Bescheinigung Hocheffizienz und Wirkungsgrad hab ich bei Senertec nachgefragt und gebeten, die sollen mir für mein Gerät (is aus 2010) diese Bestätigung mit der Gerätenummer ausstellen.

    An der Stelle bin ich schon ein Stück weiter gekommen.


    Ich habe bei Senertec im Werk angerufen, und ein Herr Andre Merz hat mir die Herstellererklärung mit der Bestätigung der Einhaltung des Hocheffizienzkriteriums im Sinne der EU Richtlinie 2004/8EG per Mail zugeschickt.


    Der Punkt ist also schon mal erledigt, und was die 70% Wirkungsgrad angehen, so wird dieser Nachweis in dem Neuen Online Formular zur HZA Abrechnung wieder mit eingebaut, so das bei der Eingabe der Daten für die Monate 04/2012 bis 12/2012 dieser Wirkungsgrad dann nachgewiesen ist.


    Das Neue Online Formular soll ca. Ende Februar 2013 bei Senertec Online zur Verfügung stehen.

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  • Moin

    Der Punkt ist also schon mal erledigt, und was die 70% Wirkungsgrad angehen, so wird dieser Nachweis in dem Neuen Online Formular zur HZA Abrechnung wieder mit eingebaut, so das bei der Eingabe der Daten für die Monate 04/2012 bis 12/2012 dieser Wirkungsgrad dann nachgewiesen ist.


    Das Neue Online Formular soll ca. Ende Februar 2013 bei Senertec Online zur Verfügung stehen.

    Danke, das ist doch mal was Stichhaltiges :thumbup:


    mfg

  • Für die Monate 1 bis 3 in 2012 kann nach wie vor der Vordruck Nr. 1117 verwendet werden.

    Das hab ich am 19.Januar fertiggemacht und in Briefkasten gesteckt. Hab grad nachgeschaut, Kohle is heute eingegangen. :aok:
    Wos ma ham des hamer :walklike:

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