Geändertes Antragsverfahren für die Energiesteuerentlastung?!

  • Moin,


    ich habe im letzten Jahr ein BHKW in Betrieb genommen und wollte nun die Energiesteuerentlastung beantragen.
    Nach Rückfrage beim Zoll ist das Formular 1117 nur bis 31.3.12 gültig. Danach dann das Formular 1132 oder 1133, jenachdem ob man eine teilweise oder eine vollständige Steuerentlastung wünscht.
    Das Gesetz ist noch nicht verabschiedet, so die Herrschaften beim Zoll.
    Bis dahin (wird eventuell April) wird man die Anträge als "teilweise" bearbeiten.
    Angeblich muß man für "ältere Anlagen" die das ganze Jahr 2012 liefen einmal das Formular 1117 und einmal das Formular 1132 oder 1133.
    Für die Erstanmeldung soll ich nun schon mal das Formular 1130 schicken, damit der Zoll unsere Anlage im Bestand hat. Dann wird man angeblich angeschrieben, dass nun alles anders ist....


    Habt ihr das auch schon gehört?
    Hatte ein Gespräch mit dem Zoll und dann noch mit Hauptzollamt Itzehoe....


    gruß jens
    (Auf der Suche nach einem Quasi-Messstellenbetreiber...)


  • Ja die Aussage stimmt soweit.


    Hatte heute auch Post vom HZA im Briefkasten. Bis 31.03.12 gilt die alte Regelung. Ab 1.04.12 ist die Genemigung für Vollständige Entlastung von der EU noch nicht durch und Software hat das HZA auch noch nicht dafür.


    mfg

  • Bis 31.03.12 gilt die alte Regelung.

    Da wärs doch am sichersten jetzt wenigstens den alten Antrag bis 31.03.12 zu stellen damit die Kohle wenigstens sicher kommt. Is ja fast ein Drittel von der Gesamtsumme.
    Wer weiß wie lange das noch dauert bis die ihren Kram beisammen ham ?( Das Drama mit der EU und der verbockten Verlängerung voriges Jahr lässt da nix gutes vermuten. X(
    Wer weiss, vielleicht brauchen die ja unser Geld für den Wowi und Platzi sein BER, und erst wenn der 2020 fertig is ^|__|^ dann gibts wieder Energiesteuererstattung. Ob da mein Grüner noch lebt? ?(

    Die dezentrale KWK ist keine Brücke - sie ist die Lösung :thumbup:


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  • Wer das Geld jetzt braucht, kann nach Info unseres HZA 2 Anträge stellen.
    Einmal wie bereits erwähnt den alten 1117 für die ersten 3 Monate
    und einmal 1133 oder 1132 jenachdem ob man den Aufwand mit Unterlagen für Abschreibung etc. machen möchte.
    Die beiden Formulare unterscheiden in einer teilweisen und einer vollständigen Entlastung von der Energiesteuer.
    Wenn man den Antrag auf vollständige Entlastung mt allen nötigen Unterlagen nun stellt, wird "eventuell" schon die teilweise Entlastung ausgezahlt und dann später der "Rest".
    Wenn die Geräte in der Abschreibung sind und groß genug lohnt sicher der Aufwand des Antrages für vollständige Entlastung.
    Also man kann schon alles einsenden, nur man benötigt nun noch ein paar Betreiber zum Üben und das Gesetz ist noch nicht rechtswirksam...


    Termin soll so März werden, bis das alles glatt läuft...

  • und einmal 1133 oder 1132 jenachdem ob man den Aufwand mit Unterlagen für Abschreibung etc. machen möchte.

    Das mit dem Unterschied zischen 1132 und 1133 hab ich so verstanden, dass der 1133 für die "Runderneuerten" gilt.
    Das ist ja jetzt nach den 10 Jahren möglich um für weitere 5 Jahre nochmal einzusteigen und die 5,11 ct. KWK-Zuschlag zu kriegen. ?( .....oder muss ich da nochmal nachlesen _()_

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  • "vollständige Erstattung" ist an Auflagen geknüpft

    Was wären das denn für Auflagen :?: Wenn ich für 2010 und 2011 die bisher gültige Erstattung mit 5,50 € /MWh gekriegt hab und nix geändert hab, heißt das jetzt für mich.........ich krieg weniger oder was... _()_ ?(

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  • Was wären das denn für Auflagen :?: Wenn ich für 2010 und 2011 die bisher gültige Erstattung mit 5,50 € /MWh gekriegt hab und nix geändert hab, heißt das jetzt für mich.........ich krieg weniger oder was... _()_ ?(

    Auflagen:


    - BHKW Abschreibung nach AfA
    - BHKW Hocheffizient ( wie auch immer die Definition sein mag )
    - über 70% Jahresnutzungsgrad


    Was vergessen??? _()_

  • Um mehr Licht in die Kugel :glaskugel: zu bringen hab ich jetzt auch einfach bei dem Sachbearbeiter im HZA Augsburg nachgefragt und eine sehr freundliche Auskunft bekommen.
    Danach kann der Antrag für das erste Quartal 12, wie gehabt, mit den bisher üblichen Anlagen (Nutzungsgradnachweis, Gasrechnung) mit dem Formular 1117 gestellt werden und wird dann auch zügig, weil mit EDV, bearbeitet.


    Wegen dem restlichen Zeitraum kommt erst noch ein Brief, wie das dann zu machen ist. Was und wie das genau ist wusste der auch noch nicht. Aber dass die Sachbearbeiter dann erst geschult werden müssen und dass diese neue Bearbeitung dann händisch erfolgen wird, das wusste er schon. Und dass es darum mit der Bearbeitung dann dauern kann, das hat er nur so beiläufig seufzend ins off fallen lassen.

    Auflagen:


    - BHKW Abschreibung nach AfA
    - BHKW Hocheffizient ( wie auch immer die Definition sein mag )
    - über 70% Jahresnutzungsgrad

    Wegen der AfA muss bei der neuen Antragstellung nachgewiesen werden wie lange das BHKW dem FinA gegenüber abgeschrieben wird. Weil nur in dem Abschreibungszeitraum gibt´s die volle Förderung. Wie der Nachweis aussehen muß (Bestätigung vom Steuerberater o.ä.) konnte er auch noch nicht sagen. "Da muss uns noch was einfallen" waren seine Worte.

    ...da schwant mir nix Gutes
    :pfeifen:

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  • Moin,


    Telefonat mit Steuerberater:
    BHKWs stehen in der Liste für Abschreibungen mit 10 Jahren.
    Wir werden diese Liste mitsenden/Inbetriebnahmeprotokoll und eine Liste aus der Buchführung, aus der ersichtlich ist, wie das BHKW in der Abschreibung steht...
    Also bekommt man für das Datum ab Inbetriebnahme plus 10 Jahre die volle Entlastung. Danach kann man Sie erneut bekommen, wenn modernisiert wird uns wieder etwas "abgeschrieben" wird.
    Es scheint im ersten Moment schlimmer als tatsächlich.
    Es sind bei Erstanmeldung und bei Anmeldung nach neuem System mehr Unterlagen mitzusenden. Das war es dann aber auch.


    Alles wird gut!

  • Moin.


    Zitat

    Telefonat mit Steuerberater: BHKWs stehen in der Liste für Abschreibungen mit 10 Jahren.


    Ja klar stehn die in der AfA Liste schon seit der Steinzeit ( Dein Steuerfuzzi ist ne Plinse oder?? ). Du must dem ZOLL nachweisen das Dein BHKW per AfA abgeschrieben wird - dazu benötigst Du nen Nachweis von Deinem FA, aber dafür gibts noch keine Formulare weil die Regelung ja noch gar nicht rechtskräftig ist !!!


    mfg

  • @ alikante
    Danke für den Satz:
    Dein Steuerfuzzi ist ne Plinse oder??
    Das war Qualifiziert, wie auch damals in meinem ersten thread...


    Ich wollte ja nur einen Weg aufzeigen, den ich persönlich gehen werde, der auch akzeptiert werden wird. (Nach Absprache)
    Für die, die es wissen wollen und glauben wollen:
    Das/unser Finanzamt akzeptiert die Abschreibung von BHKWs auf 10 Jahre. Ist letztendlich vom Finanzamt so vorgeschrieben, wie auch bei anderen Dingen, wie Gebäude z.B. 50 Jahre
    Das werden wir dem Zoll dann auch durch Belege darlegen können.


    Grüße
    jens