Moin,
ich habe im letzten Jahr ein BHKW in Betrieb genommen und wollte nun die Energiesteuerentlastung beantragen.
Nach Rückfrage beim Zoll ist das Formular 1117 nur bis 31.3.12 gültig. Danach dann das Formular 1132 oder 1133, jenachdem ob man eine teilweise oder eine vollständige Steuerentlastung wünscht.
Das Gesetz ist noch nicht verabschiedet, so die Herrschaften beim Zoll.
Bis dahin (wird eventuell April) wird man die Anträge als "teilweise" bearbeiten.
Angeblich muß man für "ältere Anlagen" die das ganze Jahr 2012 liefen einmal das Formular 1117 und einmal das Formular 1132 oder 1133.
Für die Erstanmeldung soll ich nun schon mal das Formular 1130 schicken, damit der Zoll unsere Anlage im Bestand hat. Dann wird man angeblich angeschrieben, dass nun alles anders ist....
Habt ihr das auch schon gehört?
Hatte ein Gespräch mit dem Zoll und dann noch mit Hauptzollamt Itzehoe....
gruß jens
(Auf der Suche nach einem Quasi-Messstellenbetreiber...)
ZitatAlles anzeigenHinweis des BHKW-Forum e.V.:
Geändertes Antragsverfahren für die Energiesteuerentlastung
Betreiber stromerzeugender Heizungen beantragen seit Jahren die Energiesteuerentlastung für den durch ihr BHKW im Vorjahr verbrauchten Brennstoff mit dem Formular 1117. Mit dieser Routine ist es dieses Jahr aufgrund der kürzlichen Änderung des Energiesteuergesetzes vorbei. Anlagenbetreiber müssen in diesem Jahr mindestens zwei Anträge für das Entlastungsjahr 2012 fristgerecht bei dem für den Anlagenstandort zuständigen Hauptzollamt stellen.
Es gibt große Änderungen bei der Energiesteuerentlastung von BHKW! Alle Details zur neuen Rechtslage und den notwendigen "Formalitäten verwaltungstechnischer Art", ein Interview mit der Bundesfinanzdirektion sowie unseren Kommentar haben wir für unsere Leser zu einem ausführlichen Artikel aufbereitet.