Geändertes Antragsverfahren für die Energiesteuerentlastung?!

  • Moin,


    ne Liebhaberei ist das Computergewerbe , den Part BHKW und PV haben die da damals ausgeklammert von. Die waren seinerzeit damit überfordert. Kommt da einer und baut sich 2000 ne PV-Anlage aufs Dach, zieht nen Haufen Umsatzsteuer und ein Jahr später kommt der mit einem BHKW daher (wattn das???) und will wieder Umsatzsteuer :D Da sind die erstmal aus ihrem Beamtenschlaf erwacht -> Sonderprüfung. FA hat dann mal alles vor Ort angeschaut (Betriebsausflug ist auch mal schön) und für gut befunden. Auf die Frage "was mit der Wärme passiert" -> (ich)"geht in Puffer" war der damals voll und ganz zufrieden (was zum Teufel ist ein Puffer, frage ich mal lieber nicht nach, will mich ja nicht outen :-)_:-) ).
    Naja, jedenfalls wollten die dann 20 Jahre, weil ist ja bei PV auch so, also wieso unnötig Arbeit machen, kostet mich nur wieder wertvolle Zeit meines Beamtenschlafs mich zu informieren ^|__|^


    Wenn das mit der Mineralölsteuererstattung jetzt von der Abschreibung wirklich abhängig ist (war ja irgendwo gestanden) und man den vollen Satz nur noch während diesem Zeitraum der Afa bekommt, dann hätte das mit den 20 Jahren wieder nen Vorteil oder?


    Im übrigen, wieso soll der Dachs keine 20 Jahre laufen?? Hat jetzt 12 Jahre auf dem Buckel und läuft seit dem letzten Motortausch so gut wie nie zuvor :tanz:


    Gruß
    Tom

  • Guten Morgen,


    wann hast Du denn den Motor getauscht? Ich vermute mal, dass Du ihn nicht geschenkt bekommen hast!

    1. KWE Energie 7,5G-3 AP
    2. AdKM Invensor LTC 10 plus FC

  • Moin,


    Zitat

    wann hast Du denn den Motor getauscht? Ich vermute mal, dass Du ihn nicht geschenkt bekommen hast!

    vor knapp drei Jahren, waren ca. 1000€ zu löhnen (war Kulanz seitens Senertec bei und Preis von einem Servicepartner der unschlagbar war).


    Gruß
    Tom

  • Hallo,


    zur vollständigen Entlastung führt der neue §53a Abs. 2 EnergieStG aus: "Die Steuerentlastung wird nur bis zur vollständigen Absetzung für Abnutzung ... entsprechend den Vorgaben des § 7 EStG ... gewährt".


    Aktuell ist (neben der 7g) nur noch die lineare AfA entsprechend der amtlichen AfA-Tabelle und einer Nutzungsdauer von 10 Jahren vorgesehen.
    Es gab bis 2010 die degressive AfA. Üblicherweise stieg man zum Ende des AfA-Zeitraums auf die lineare AfA um, damit eine Vollabschreibung zu erreichen war. Zwingend ist das aber nicht.
    Nach dem reinen Gesetzeswortlauf könnte man also die degressive sehr lange laufen lassen. Das kostet zum Ende des AfA-Zeitraums nur minimal Steuern, erhält aber die vollständige Steuerentlastung bei der Energiesteuer.


    Gibt es hierzu schon Erfahrungen?


    Viele Grüße

  • rquermann, danke für den konstruktiven Beitrag!
    Hierzu habe ich noch weitere Fragen.
    Mir wurde gesagt, dass man nach einer Generalüberholung des BHKW's die Steuerentlastung auf die Energiesteuer weiter behält. Ist dem so? Und wenn ja, was beinhaltet dann diese Generalüberholung? Muss dazu erst ein neuer Motor eingebaut werden oder reichen einfachere Maßnahmen?


    Besten Dank und viele Grüße


    Thomas

    1. KWE Energie 7,5G-3 AP
    2. AdKM Invensor LTC 10 plus FC

  • Hallo Alikante
    hast du dazu irgendetwas schriftliches zum Nachlesen? Weil "umfänglich" ein dehnbarer Begriff ist. Was anderes wäre es, wenn von "vollumfänglich" im Gesetz die Rede ist.


    Danke, viele Grüße
    Thomas

    1. KWE Energie 7,5G-3 AP
    2. AdKM Invensor LTC 10 plus FC

  • Jo steht im KWKG


    Download Infotek http://www.bhkw-infothek.de/wp…G_2012_Arbeitsausgabe.pdf


    In der Gegenüberstellung ab Seite7 rechte Spalte


    Erklärung aus unserer Infotek :

  • Nach dem reinen Gesetzeswortlauf könnte man also die degressive sehr lange laufen lassen.

    Da gibts jetzt genaue Spielregeln. Nachzulesen im Schreiben des Finanzministeriums. (siehe Anhang)


    Da steht auch was interessantes drin über die Antragstellung für das 1. Quartal 2012, Seite 8 Pkt. 4

    Zitat

    Auf Grund der unterschiedlichen Rechtsnormen und der unterschiedlichen Entlastungssätze ist eine getrennte Antragstellung für das erste Quartal des Kalenderjahres 2012 zwingend erforderlich. Für das erste Quartal des Jahres 2012 steht weiterhin der Vordruck 1117 zur Verfügung. Für die anderen Monate/Entlastungsabschnitte sind die neu erstellten Vordrucke für die §§ 53a, 53b EnergieStG zu verwenden.


  • BHKW-Betreiber können sich freuen. Ab sofort auch ist auch eine vollständige Energiesteuerentlastung wieder möglich! § 53a EnergieStG ist seit wenigen Tagen in Kraft und Anträge mit dem Formular 1332 können jetzt von den Hauptzollämtern bearbeitet werden.


    -> Zur Meldung


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  • Sorry - 2013 kann ja wohl noch nicht beantragt werden.
    Ich hab den ganzen Schlamassel jetzt so aufgefasst, das dies auch für 2012 - wofür ja jetzt erst beantragt werden kann - gilt... ? :wacko: Warum sonst jetzt schon für 2013 die ganze Diskussion - das ist doch nun geklärt. 2012 bleibt (mir) unklar...
    Ich fang doch den ganzen Sch... für 2012 nicht jetzt noch an, wenn dann wieder was anderes gelten soll - wenn's denn bis dahin so bleibt, da kommt ja noch die BT-Wahl im September dazwischen...