Hallo Kollegas,
ich betreue mehrere WEG's, welche per BHKW (20 kW, 35 kW, 50 kW) Strom erzeugen und an Mieter verkaufen (über BHKW-GbR). Wollte bisher eigentlich die EEG-relevante Strommenge ermitteln und Empfehlung aussprechen eine Rücklage zu bilden, falls da mal jemand kommt und diese Rücklage abkassiert. Jedoch ist nach § 5 EnWG die Anmeldung vepflichtend, falls Haushaltskunden (in diesem Fall 110 WE, 42, WE, 60 WE) mit Strom beliefert werden...
Hmm, bin da etwas verunsichert, da schon die Nichtmeldung mit bis zu 100 TEUR bestraft werden kann (lt. §5).
Hat schon jemand in ähnlicher Konstellation eine Anmeldung bei BNA gemacht und kann über Erfahrungen berichten?
Gruß und Dank.
BSiPlan