Hallo "Mitbetreiber",
heute Mittag hatte mein Teil seinen 3.Geburtstag. Hab mal im Anhang den Versuch einer tabellarischen Ergebnis-Übersicht eingestellt. Ich muß konstatieren, von einigen Zahlen war ich ob der 3-jährigen Kompaktheit selbst überrascht...
Als etwas "Betagter" ist man nun geneigt, die erreichte Etappe des Betreibens der BHKW-/PV-Kombi-Anlage in einem 12-WE-MFH "zwischenzubilanzieren" und sich zu fragen, war die rd. 54' T€-Investition eine richtige Entscheidung ? Vorab : JA
Betrachte ich die rechts unten in der Tabelle stehend letzte Zahl 3.838,31 € im Verhältnis zur (finanziert) eingesetzten Summe, so ergibt das eine Rendite von 7,1% - z.Zt. auf dem "Geldmarkt unschlagbar". Selbst wenn kleinere Unkorrektheiten drin stecken, meine Grundaussage für Interessenten lautet: MACHEN ! Aber: Penibel alle Einsatz- und Betriebsbedingungen vorher untersuchen - es gibt keine Pauschaliserung !
Die Tabelle sollte glaubhaft machen können, das alle nachfolgende Bemerkungen belastbar nachgewiesen werden können !
1.) Die 18.070 Bh dokumentieren, das ein "gewisser Schwellwert von 6.000 Std. p.a." überschritten werden konnte.
2.) Der Gebäudestrombedarf von 72.260 kWh konnte von beiden EE-Anlagen durch Produktion von zusammen 76.960 kWh zwar übertroffen werden, es wurden lastgangabhängig jedoch trotzdem noch 25.810 kWh Fremdstrom benötigt.
3.) Mit Erreichen eines (durchschnittlichen !) Deckungsgrades über 3 Jahre von nahe 68% (davon 59% BHKW) aus EE sollte ein guter Wert erreicht worden sein. Das eine (theoretisch) 100%-ige Eigenversorgung machbar sein kann, beweisen die Wintermonate mit über 90% ! Selbst im Sommer fallen die Werte nicht unter 50%. Das bedarf jedoch noch einiger längerfristiger Maßnahmen - u.a. z.B. Speicherung...
4.) Der unter der Tabelle - nicht abschließend vollständig und detailliert - stehende "Wertungsversuch" wird Grundlage bilden, um auf der ISH-Messe am 15.03.13 in FFM u.a. mit dem Vertriebsleiter Vaillant, Herrn Jagenburg, verschiedene Einzelheiten "zu diskutieren"...
5.) Betrachtet man grob vereinfacht die Stromgestehungskosten, so steht mit (8150,89 €/63.180 kWh) unter Vernachlässigung des Fremdbezuges der Wert von 12,9 Cent/kWh im Raum. Damit ist bewiesen, das die Vergütungen auch nach neuester Novellierung nicht kostendeckend sind ! Dazu müßte der KWK-Zuschlag oberhalb 8 Cent/kWh angesiedelt werden - etwas mehr als 50% der derzeitigen PV-Vergütungen bei nun weit geringeren Investkosten/kWh...
6.) Ein BHKW allein ohne Stromverkauf und Nichtbeachtung der Modernisierungskostenumlage kann nicht rentabel betrieben werden, ob Überschußbetreiben hängt von der Konstellation ab !
7.) Wie u.a. auch auf dem "13. Fachgespräch der Clearingstelle am 23.112012 in Berlin" herausgearbeitet, kommt der bedarfsgerechten Stromproduktion eine immer größer werdende Bedeutung zu - womit das Stichwort "stromgeführter Betrieb" gefallen ist...Dazu gibt es noch reichlich Klärungs- und Gesprächsbedarf mit Gesetzgeber und Herstellern ! Auf die damit im Zusammenhang zu betrachtende Speicherthematik s.o....
Mein abschließendes Fazit:
Trotz aller (noch zu beseitigender) Unzulänglichkeiten befinde ich mich in der Vorbereitungsphase für das "Entreissen des 2.MFH aus der noch jungfräulichen Energie-Effizienz" mittels eco3.0 + 14 kWp-PV...
PS: Für evtl. Detailfragen - hab mich aus Übersichtsgründen stark kurz gefasst - gehe ich gern ein, wenn gewünscht (auch u.U. über PN).