Liebe Experten,
ich plage mich eine ganze Weile mit folgender Problemstellung rum:
Ein Anlagencontractor baut eine Mini-KWK-Anlage in Objekt ein. Er hat 3 Möglichkeiten den Strom zu veräußern.
a) Einspeisung ins öffentliche Netz mit Verkauf an den Netzbetreiber
b) Einspeisung ins öffentliche Netz mit Verkauf an einen Dritten
c) Eigenverbrauch im Objekt
Ich würde gerne wissen welche Einnahmen bzw. Ausgaben mit den verschiedenen Möglichkeiten der Vermarktung generiert werden. Eine rechtliche Grundlage wäre spitze! Könnt ihr mir da weiterhelfen?
Anbei ist eine Aufstellung über die Zahlungsströme die nach meiner Auffassung so getätigt werden müssten (keine kapitalgebundenen oder betriebsgebundenen Kosten).
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a) Einspeisung ins öffentliche Netz mit Verkauf an den Netzbetreiber
Einzahlungen:
1. EEX-Baseload-Preis
2. KWK-Bonus
3. Rückerstattung Energiesteuer
Auszahlungen:
1. EEG-Umlage
Netznutzenentgelte entfällt (rechtl. Grundlage?)
§ 19 StromNEV entfällt (rechtl. Grundlage?)
Offshore-Haftungsumlage entfällt (rechtl. Grundlage?)
Konzessionsabgaben entfällt (rechtl. Grundlage?)
Stromsteuer entfällt (rechtl. Grundlage?)
KWK-Umlage entfällt (rechtl. Grundlage?)
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b) Einspeisung ins öffentliche Netz mit Verkauf an einen Dritten
1. vereinbarter Preis
2. KWK-Bonus
3. Rückerstattung Energiesteuer
Auszahlungen:
1. Stromsteuer
2. KWK-Umlage
3. EEG-Umlage
4. § 19 StromNEV
5. Offshore-Haftungsumlage
6. Konzessionsabgaben
Netznutzenentgelte fallen weg, da Dritter diese zu leisten hat
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c) Eigenverbrauch im Netz
Einzahlungen:
1. Vereinbarter Preis (kann theor. Netto-Strompreis entsprechen)
2. KWK-Bonus
3. Rückerstattung Energiesteuer
Auszahlungen:
1. EEG-Umlage
Netznutzenentgelte entfällt (StromNEV § 3 Abs.2)
§ 19 StromNEV entfällt (rechtl. Grundlage?)
Offshore-Haftungsumlage entfällt (rechtl. Grundlage?)
Konzessionsabgaben entfällt (KAV § 1 Absatz 1,2)
Stromsteuer entfällt (StromStG §9 Abs1 Satz 3b)
KWK-Umlage entfällt (rechtl. Grundlage?)
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Danke für eure Unterstützung.
Bester Gruß Hans