Einnahmen und Auszahlungen beim Contracting

  • Liebe Experten,


    ich plage mich eine ganze Weile mit folgender Problemstellung rum:


    Ein Anlagencontractor baut eine Mini-KWK-Anlage in Objekt ein. Er hat 3 Möglichkeiten den Strom zu veräußern.
    a) Einspeisung ins öffentliche Netz mit Verkauf an den Netzbetreiber
    b) Einspeisung ins öffentliche Netz mit Verkauf an einen Dritten
    c) Eigenverbrauch im Objekt


    Ich würde gerne wissen welche Einnahmen bzw. Ausgaben mit den verschiedenen Möglichkeiten der Vermarktung generiert werden. Eine rechtliche Grundlage wäre spitze! Könnt ihr mir da weiterhelfen?


    Anbei ist eine Aufstellung über die Zahlungsströme die nach meiner Auffassung so getätigt werden müssten (keine kapitalgebundenen oder betriebsgebundenen Kosten).
    -----------------------------------------------------------------
    a) Einspeisung ins öffentliche Netz mit Verkauf an den Netzbetreiber
    Einzahlungen:
    1. EEX-Baseload-Preis
    2. KWK-Bonus
    3. Rückerstattung Energiesteuer


    Auszahlungen:
    1. EEG-Umlage


    Netznutzenentgelte entfällt (rechtl. Grundlage?)
    § 19 StromNEV entfällt (rechtl. Grundlage?)
    Offshore-Haftungsumlage entfällt (rechtl. Grundlage?)
    Konzessionsabgaben entfällt (rechtl. Grundlage?)
    Stromsteuer entfällt (rechtl. Grundlage?)
    KWK-Umlage entfällt (rechtl. Grundlage?)
    -----------------------------------------------------------------
    b) Einspeisung ins öffentliche Netz mit Verkauf an einen Dritten
    1. vereinbarter Preis
    2. KWK-Bonus
    3. Rückerstattung Energiesteuer


    Auszahlungen:
    1. Stromsteuer
    2. KWK-Umlage
    3. EEG-Umlage
    4. § 19 StromNEV
    5. Offshore-Haftungsumlage
    6. Konzessionsabgaben


    Netznutzenentgelte fallen weg, da Dritter diese zu leisten hat
    -----------------------------------------------------------------
    c) Eigenverbrauch im Netz
    Einzahlungen:
    1. Vereinbarter Preis (kann theor. Netto-Strompreis entsprechen)
    2. KWK-Bonus
    3. Rückerstattung Energiesteuer


    Auszahlungen:
    1. EEG-Umlage


    Netznutzenentgelte entfällt (StromNEV § 3 Abs.2)
    § 19 StromNEV entfällt (rechtl. Grundlage?)
    Offshore-Haftungsumlage entfällt (rechtl. Grundlage?)
    Konzessionsabgaben entfällt (KAV § 1 Absatz 1,2)
    Stromsteuer entfällt (StromStG §9 Abs1 Satz 3b)
    KWK-Umlage entfällt (rechtl. Grundlage?)
    -----------------------------------------------------------------
    Danke für eure Unterstützung. ||_


    Bester Gruß Hans

  • oh ha,


    erstmal Willkommen im Forum
    und eine Empfehlung: plag Dich nciht zu doll damit,
    dass macht nur depressiv ;)


    Ich beantworte es mal farblich direkt in Deinem Text


  • Hallo firestarter,


    depressiv bin ich bereits deswegen... |:-(
    Danke für die Infos! Haben mich definitiv weiter gebracht! :walklike:

    Nach deiner Aussage werden im Fall b) folglich die Abgaben und Steuern (außer der Stromsteuer) nicht fällig wenn der Contractor nicht als Lieferant an den Letzverbraucher sondern nur als Erzeuger auftritt. Unternehmen oder Dritte wie z.B. buzzn, die den Strom dann kaufen haben dann letzendlich diese Abgaben und Steuern zu leisten. Diese wälzen sie letzendlich wieder auf den Endverbraucher ab. Sehe ich das so richtig?
    Wie schaut das ganze aus wenn ich den Strom an der EEX veräußere? Welche Abgaben habe ich dann zu leisten?

    Zitat

    weiterhin wirst Du eigenen Bilanzkreis fürhen müssen und Mehr- und Mindermengen zu-/verkaufen

    Was bedeutet das genau?
    Muss der Contractor einen Bilanzkreis bilden oder der Letzverbraucher?
    Wie schaut das mit den Bilanzkreisen an der EEX aus?


    Bei der verwirrenden Gestaltung ist es kein Wunder, dass die KWK-Erzeugung in der Wohnungsversorgung nicht aus dem Sessel kommt... _()_
    Planungssicherheit geht gegen NUll!


    Danke für die Hilfe!


    Bester Gruß
    Hans

  • Hallo,
    nicht zu vergessen: Bei Eigennutzung gibs nur ein Stromanschluß.
    Die Stromzählung macht der Contraktor.
    Es gibts noch nebenbei gesagt Eigentühmer und Mieter GBRs
    Bei einen höheren Stromverbrauch als 100 000kwh bei einer Fa.müßte es eine EEG-Befreiung geben. Da gehen viele Hetzkampanien rum.
    Gruß
    Pfleger

  • Der Verbrauch muss doch höher als eine GWh sein. Also 1000 000 kWh

  • Ein Anlagencontractor baut eine Mini-KWK-Anlage in Objekt ein.

    ...wer macht sowas und wer lässt sowas machen ?( Einer von beiden wird gewaltig bluten müssen |__|:-)

    Die dezentrale KWK ist keine Brücke - sie ist die Lösung :thumbup:


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  • Zitat

    ...wer macht sowas und wer lässt sowas machen

    Es geht im Sinne einer Arbeit darum mittels "überdimensionierter" Mikro-KWK-Anlagen Spitzenlaststrom zu substituieren. Realisieren kann man das z.B. durch mit steigender Analgenleistung stark sinkende spez. Investitionen. Die Betrachtung der Kosten- und Erlösstrukturen sind dafür wichtig. Des Weiteren geht es darum monetäre Hebel zu finden, um die überdimensionierte Anlagenleistung Gewinn maximierend einzusetzen. :thumbup: Theorie geil! Praxi eher ernüchternd! ;-_ Aber eher auf der rechtlichen Seite durch fehlende Planungssicherheit!

    Zitat

    Einer von beiden wird gewaltig bluten müssen

    Bitte konkretisieren! ?(

  • mittels "überdimensionierter" Mikro-KWK-Anlagen Spitzenlaststrom zu substituieren.

    Das ganze ist doch ein Widerspruch in reinster Form. Unter Mini-BHKW versteh ich z.B. ein Eco 1.0 oder ähnlich mit einer elektr. Leistung von 1.0 kWh/Bh. Da is nix überdimenioniert.
    Das Maschinchen wenn 365/24 läuft dann macht des 8760 kWh, Da is nix mit Spitzenlast substituieren. Contractoren bewegen sich in anderen Dimensionen so ab MFH.
    Gib doch einfach ein paar Daten vom Objekt, Strommenge und sonstiges was alles zum rechnen taugt.
    Sonst wird des nix ausser :glaskugel:

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    Einmal editiert, zuletzt von baulion ()

  • Zitat

    Das ganze ist doch ein Widerspruch in reinster Form.

    Ich denke nicht, dass das ein Widerspruch ist. Energiesystemtechnisch ist der Betrieb von KWK mit langen Laufzeiten ein Widerspruch. Bei extrem schwankender dezentrale EE-Einspeisung (KWK kein EE), Grundlast bereitzustellen ergibt für mich weniger Sinn. ;)


    Überdimensioniert im Sinne von bsp. 5 kW el. in EFH mit 25.000 kWth => geringere Laufzeiten (2500 VBH) als Eco 1.0 jedoch höherer thermische Ausnutzung => mehr Stromproduktion zu bestimmten Zeiten => durch entsprechenden Speicher ist eine zeitl. Entkopplung realisierbar => Spitzenlastdeckung. Soweit zur Theorie.


    Was hält die Fachwelt davon?


    Bei stark sinkenden spez. Investitionskosten pro kW reduziert sich mit steigender Leistung die Sensitivität bzl. des Eigenstromverbrauchs insbesondere im Bereich von wenigen kW. Der Eigenstromverbrauch wird nicht mehr sooo wichtig...


    Übrigens ist alles unter 50 kW Mini-BHKW.
    Ich spreche von Mikro. Also aufgrund fehlender allgemeiner Def. <20 kWel.

  • Hallo Hans,

    Wie schaut das ganze aus wenn ich den Strom an der EEX veräußere? Welche Abgaben habe ich dann zu leisten?

    keine.
    Energiesteuer wird zurückerstattet, der KWK-Bonus von 5,41Cent je kWh wird bezahlt.
    Der Aktuelle Strompreis wird bezahlt siehe Link:


    http://www.eex.com/de/Marktdaten/Handelsdaten/Strom/Stundenkontrakte%20|%20Spotmarkt%20Stundenauktion/spot-hours-table/2013-01-12/PHELIX
    Oder der KWK Index wird ausgezahlt. Durchschnitlicher Strompreis von den lezten Quatal.


    Bei stark sinkenden spez. Investitionskosten pro kW reduziert sich mit steigender Leistung die Sensitivität bzl. des Eigenstromverbrauchs insbesondere im Bereich von wenigen kW. Der Eigenstromverbrauch wird nicht mehr sooo wichtig...

    Nehmen wir mal zum Beispiel folgenden Anlagen her:
    Der XRGI 20 (45 000€) plus Einbau,eigene Zähler für das Haus Stromverlegung...und Mwst
    und dem Zuhauskraftwerk von Lichtblick 27000€ mit 19,2kw el. Leistung plus Einbau ohne oder mit el.Anbindung an das Haus und Mwst.


    Beide Anlagen sind von der el. Leistung ähnlich und sehr modern. Auf Grund der verschiedene Ansätze billiger oder teurer.


    Im Vergleich wird der XRGI 20 mehr Eigenstromnutzung haben und das Lichtplick weniger oder gar keinen.
    Welcher wirtschaftlicher ist. Muß an einer Beispielsrechnung errechnet werden.



    Meiner Meinung nach ist der Lichtblick wesentlich Sinnvoller als die "normal" betriebene KWK-Anlage mit hoher Eigenstromnutzung.
    Dieser würde in meine Augen weniger KWK-Umlage kosten als die anderen.
    Politisch ist es aber noch nicht gewollt.


    Gruß
    Pfleger

  • Politisch ist es aber noch nicht gewollt.

    Genau da is der Knackpunkt.
    Die ganze Ausrichtung, ob gesetzmäßig oder bei der Technik is momentan auf "wärmegeführt" festgelegt.
    Das geht aber genau entgegen dem Hans85 seinem Konzept. Und damit funktioniert auch das ganze Drumrum mit Bafa, Stromabnahmepflicht des NB, Einspeisevergütung, vNN, Steuererstattung usw., halt alles was in den verschiedenen Gesetzen steht, nicht.
    Hier nen Richtungswechsel zu kriegen.....das dauert.

    Die dezentrale KWK ist keine Brücke - sie ist die Lösung :thumbup:


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  • Hi Pfleger,


    danke für die Info!

    Zitat

    keine.


    Energiesteuer wird zurückerstattet, der KWK-Bonus von 5,41Cent je kWh wird bezahlt.

    vNNE werden nicht vergütet, oder?

    Zitat

    Meiner Meinung nach ist der Lichtblick wesentlich Sinnvoller

    Da stimme ich dir voll und ganz zu. Es gibt da nämlich zwei Probleme mit dem "Schwarmstrom":


    1. Leider ist die Mikro- bzw. Mini-KWK-Technologie momentan noch zu teuer.
    2. Auch von politischer Seite wird da wenig getan, um "Schwarmstrom" zu fördern.


    Ne aber wir brauchen ja uuuuuunbedingt lange Laufzeiten, um die Atomkraftwerke abzulösen ... ;) ! Meiner Meinung nach falscher Ansatz! KWK sollte dafür gedacht sein die dezentrale Einspeisung von EE auszugleichen. Lichblick hat dahingehend ein schweres Los...


    Bester Gruß
    Hans85

  • Hallo firestarter,


    depressiv bin ich bereits deswegen... |:-(
    Danke für die Infos! Haben mich definitiv weiter gebracht! :walklike:

    Nach deiner Aussage werden im Fall b) folglich die Abgaben und Steuern (außer der Stromsteuer) nicht fällig wenn der Contractor nicht als Lieferant an den Letzverbraucher sondern nur als Erzeuger auftritt. Unternehmen oder Dritte wie z.B. buzzn, die den Strom dann kaufen haben dann letzendlich diese Abgaben und Steuern zu leisten. Diese wälzen sie letzendlich wieder auf den Endverbraucher ab. Sehe ich das so richtig?
    Wie schaut das ganze aus wenn ich den Strom an der EEX veräußere? Welche Abgaben habe ich dann zu leisten?


    hmm,
    ich versuche es nochmal ganz klar zu sagen
    Ein StromPRODUZENT leistet keine der von Dir genannten Abgabe, Umlagen, Konzessionen oder Steuern
    deshlab ist es der E-Wirtschaft auch wurscht, ob die in der Heide ihr Zeug produzieren, das Zeug ins Ausland verkauft wird oder sonst was.
    Der Produzent verkauft seinen Strom zum erzielbaren Verkaufspreis (und Strom ist recht billig mit irgendwas um die 5ct/kWh.


    Ein StromVERKÄUFER
    ist dazu vergattert die Netzgebühren zu zahlen, Umlagen abzudrücke, Steuern zu zahlen usw.
    Diese legt er natürlich auf den Kunden um
    Wenn der Strom nicht über das öffentliche Netz geht, DANN ergeben sich ggf. Vorzüge für den StromLIEFERANTEN
    - Stromsteuer entfällt, da zeitgleich und ortsnah verwendet (Definition der Steuerbefreiung)
    - Konzessionen und Netz auch nicht, da der Strom halt das Netz nciht sieht
    - EEG-Umlage -und das ist ein Sonderfall- widerrum schon, zumindest wenn StromLIEFERANT an einen Dritten verkauft.

    Nopchmal deutlich
    Ein contractor wird wohl Stromproduzent sein,
    aber auch Stromverkäufer....ob nun ans Netz oder im Objekt oder sonst was
    Wenn er -als Produzent- den Strom selber nutzt ("sich selber liefert") dann keine EEG-Umlage....doch was sollte ein contractor selber mit dem Strom?
    Wenn er als Produzent den Strom an jemand anderen verkauft, er gleichtzeitig als Leiferant auftritt, dann muss er in seiner Lieferanteneigenschaft auch EEG abführen.


    Zitat

    Was bedeutet das genau?
    Muss der Contractor einen Bilanzkreis bilden oder der Letzverbraucher?
    Wie schaut das mit den Bilanzkreisen an der EEX aus?


    Wenn Du als Lieferant andere versorgst, so wird das eine komplettversorgung sein. Es gäbe wohl keinen Kunden der nur ab und an eine gewisse Menge abnehmen wird.
    Das Verbrauchsverhalten ist aber nur in Ausnahmen constant. In der Regel doch recht schwankend, was Dein BHKW nicht exakt nachfahren wird. Demzufgolge müssen Mindermengen zugekauft werden, oder halt Übermengen verkauft. Du musst die Produktion (und ggf. Zukauf) genau dem Verbauch anpassen und dass muss auch bilanziert werden....Also müsstes Du ein vollwertiger Leiferant werden, mit Bilanzkreisverantwortlichen und den ganzen Kram der Energiewirtschaft.


    Zitat

    Bei der verwirrenden Gestaltung ist es kein Wunder, dass die KWK-Erzeugung in der Wohnungsversorgung nicht aus dem Sessel kommt... _()_
    Planungssicherheit geht gegen NUll!


    Richitg
    Es ist alles zu kompliziert
    Es für Eigentümer absolut kein Tehma sich damit auseinanderzusetzen
    Es ist für professionielle Anbieter (contractoren) durch Diskeminierung §37EEG nicht attraktiv


    Es ist ein Elend
    und deshlab tun sich selbst so Schwegewichte wie Lcihtblick und Gasag echt schwer dort ihre konzepte zu platzieren.


    zum Tehma Lichtblick noch der Hinweis

    Zitat

    Nehmen wir mal zum Beispiel folgenden Anlagen her:
    Der XRGI 20 (45 000€) plus Einbau,eigene Zähler für das Haus Stromverlegung...und Mwst
    und dem Zuhauskraftwerk von Lichtblick 27000€ mit 19,2kw el. Leistung plus Einbau ohne oder mit el.Anbindung an das Haus und Mwst.


    Der Vergleich hingt
    XRGI20 hat nen Listpreis knapp unter 33tsd...für 45 (bei einfach Einauumgebung) dürfte es komplett sein
    Von Lichtblick habe ich bisher noch kein vollständiges Angebot(mit Auslegeung, Beratung und komplettinstallation bei Kauf-Variante) gesehen, so dass die volle Kostenstruktur wohl ein raten wär. Die "alten" Angebote mit contracting-Charakter, hatte ich einige auf dem Tisch die unter Berücksichtigung der Baukostenzuschüsse nicht gerade erwarten ließen, dass die es wirklich billiger als andere Anbieter in der Klasse hinbekommen.



    Resümee:
    Aktuell ist es meines Erachtens nicht denkbar, dass sich andere Betriebsweisen, owohl
    - ökologisch sinnvolle
    - netzentlastender
    - volkswirtschaftlich plausibler
    wirklich durchsetzen, da
    1. die overheadkosten um das zu Bündeln viel zu hoch sind (ein professionielles Stadtwerk könnte vielleicht Anlagen >1MW ins bestehnde System integrieren...vielleicht auch hoch 3-stellig kW), aber darunter wird zu heftig.
    2. Ist eine sinvollere kürzere, aber dafür leistungstärke Auslegung auch nciht drin,
    da die Mehrerträge (verkauf in Hochpreiszeitfenster und Regelenergie) den höheren Kapitaldienst (mehr Invest und das auf kürzerer Laufzeit verteilt) nicht decken.

  • Hallo zusammen,
    ich lese hier schon lange mit und bin schwer beeindruckt von der hohen Qualität der Beiträge. Toll!
    Habe selbst bisher noch nichts geschrieben, aber dieser Thread interessiert mich besonders.


    Super Resümee von firestarter.


    Problem mit "Überdimensionierung" von µ- oder mKWK ist mittlerweile noch zusätzlich geworden, dass der Baseload-Preis auf ca. 3 cent/kWh gesunken ist, und wahrscheinlich weiter sinken wird (u.a. wegen der zunehmenden Produktion von erneuerbarem Strom). Es lohnt sich daher praktisch gar nicht mehr, KWK-Strom einfach in´s Netz einzuspeisen.
    Nach wie vor gilt eigentlich die simple Regel: Die Maschine muss so lange wie möglich laufen, und es muss so viel wie möglich KWK-Strom im Objekt genutzt werden.
    Dies dürfte sogar unabhängig davon gelten, ob man es aus Sicht eines privaten Endkunden als BHKW-Besitzer sieht oder aus Sicht eines Contractors (der den KWK-Strom u.a. direkt an den/die Bewohner des Hauses verkauft, in dem das KWK-Modul installiert ist).
    Außerdem ist natürlich absolut entscheidend, dass die Gerätekosten reduziert werden. Hier sehe ich leider bei konventioneller Technik (Gasmotor) kaum noch Potenzial - außer wenn aus irgendeinem Grund der Markt "explodieren" sollte und die Hersteller so deutlich effizienter fertigen könnten. Das ist ja das Prinzip (Hoffnung ;) ) von VW / Lichtblick.
    Bei BZ bin ich zuversichtlich bzgl. Kostensenkung. Wird aber sicher noch einige Jahre dauern...


    Beste Grüße!