Danke für die schnelle Reaktion -
Wenn ich das richtig verstehe ist der Beschluss letztendlich darauf ausgelegt, dass man sich selbst zum Messstellenbetreiber ernennt.
Wenn wir das machen gibt es aber einen bzw. zwei ellenlangen Rahmenverträge, den wir mit der SWB abschliessen müssen/sollen ...
Link gefunden: https://www.swb-netze.de/netzn…en/messstellenbetrieb.php
Das wollten wir gerade eben nicht. Aber wenn ich das Gesetz richtig lese, so ist doch die Anbringung des Erzeugerzählers in diesem Fall gar nicht Netzbetreibersache - MFH mit eigenverbrauch / direktverkauf und Resteinspeisung
nano