Moin
Eigentlich ein ziemliches Armutszeugnis von Vaillant, dass eine externe Stromversorgung hierfür in der Elektrik Archtitektur nicht vorgehalten wurde um den Kunden mit sturen Netzbetreibern den Erlös des Zuschlags zu ermöglichen. Offensichtlich hat man das nicht ganz zuwende gedacht....
das Problem ist eher der Netzbetreiber - er verstösst gegen geltendes Recht indem er stur den Zähler im Zählerschrank verlangt.
Andere BHKW Hersteller haben weder einen geeichten Zähler im Gerät noch bieten Sie die Möglichkeit eines zweiten Anschlusses und lassen damit den Betreiber gänzlich im Regen stehen. Vaillants Lösung ist besser für den Betreiber - nach damaliger Rechtslage.
mfg