Ecopower 1.0: Differenz KWK Stromzähler zu Netzbetreiber

  • Hallo,
    vielleicht kann mir da einer weiterhelfen. Ich sehe doch eine deutliche Diskrepanz zwischen dem Zähler am Vaillant 659kwh zum offiziellen Zähler des Netzbetreibers 572kwh. Woran liegt das ? Stromverbrauch der Umwälzpumpe ? Messkonzept ?
    Ist das bei euch auch so, oder istbda bei mir was faul ? :?:


    Gruß Ecojo

  • Hallo,
    Keine Ahnung, der Netzbetreiber hat wohl auf seinen eigenen Zähler bestanden. Ich muss das nochmal mit meinem Elektriker klären....


    Der Netzbetreiber Zähler hängt natürlich im Zählerkasten, etwa 10m weg vom BHKW.


    Ecojo

  • Jepp, dann ist die Differenz natürlich Pumpen- und Mischerstrom.


    Hast Du den Ordner "Servicewunder" von Vaillant erhalten?? Dort ist ein Shema zum KWK Zähler drin. Geh nochmal auf den Netzbetreiber zu und erklär die Situation - wenn er stur bleibt an die BNetzA wenden dann bekommt er paar auf den Deckel.


    mfg

  • Zähler am Vaillant 659kwh zum offiziellen Zähler des Netzbetreibers 572kwh.

    Warum hast Du vom Netzbetreiber noch einen weiteren Erzeugungszähler? ?( Wenn der Zähler am BHKW in der Bafa-Liste aufgeführt ist...und das is er, brauchst Du keinen zusätzlichen Zähler vom NB. Da wird der NB von dir auch noch Miiete verlangen. :?:
    Dürfte eigentlich nicht sein.
    Für den Einspeisezähler is es Ok wenn der vom NB kommt und eine Zweirichtungszähler is....kann aber auch Dein eigener sein. Dann sparst die Miete.
    Ich denk dass da bei Dir ein Zähler, nämlich der Erzeugungszähler vom NB, zuviel ist. |__|:-)

    Die dezentrale KWK ist keine Brücke - sie ist die Lösung :thumbup:


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  • ...na da muss ich ja wohl mal mit dem Elektriker und dem Netzbetreiber reden. Ich fürchte da haben wir jetzt dem Netzbetreiber den falschen Zähler genannt.


    Wo steht eigentlich, dass der KWK Zähler offiziellen Richtlinien entspricht ?


    Gruß Jo

  • Wo steht eigentlich, dass der KWK Zähler offiziellen Richtlinien entspricht ?


    In den mitgelieferten Unterlagen ist auch die Eichbescheinigung des Zählers enthalten. Die reicht und muss vom Netzbetreiber akzeptiert werden.

    Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern. ?(
    http://perdok.info/
    Oscar Perdok GmbH
    Gildeweg 14, 46562 Voerde
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  • Hallo,
    vielleicht kann mir da einer weiterhelfen. Ich sehe doch eine deutliche Diskrepanz zwischen dem Zähler am Vaillant 659kwh zum offiziellen Zähler des Netzbetreibers 572kwh. Woran liegt das ? Stromverbrauch der Umwälzpumpe ? Messkonzept ?
    Ist das bei euch auch so, oder istbda bei mir was faul ? :?:


    Gruß Ecojo

    Bei mir ist das auch so. E.ON hat einen eigenen Zähler installiert. Die haben darauf bestanden.
    ecoPOWER: 10168
    E.ON: 9317

  • Bei mir ist das auch so. E.ON hat einen eigenen Zähler installiert. Die haben darauf bestanden.

    Das probieren die immer wieder. Unten hab ich die von Eon veröffentlichten Messkonzepte hingehängt. Auf Seite 7 steht das für dich passende.
    und alles was zählertechnisch nach M 1 kommt geht Eon nixmehr an. Der M 2 ist, so wie der Ecoprofi schon geschrieben hat,an deinem Eco dran .
    Das würd ich denen um die Ohren hauen und alles was Du für den Zähler schon bezahlt hast (Einbau, Miete) und den Rückbau würde ich von denen wieder verlangen.

  • Hallo,
    ich glaube die Messkonzepte sind da nicht eindeutig beschrieben. Wo steht, an welchem Zähler der Eigenverbrauch des KWK gezählt werden soll ? Wird Netto, oder Brutto vergütet ?
    Ich meine gerade weil sich der Netzbetreiber nur für M1 interessieren darf, wird er nur den Nettostrom vergüten müssen, also dass was an M1 ankommt und nicht was vorher schon verbraucht wird. Wenn ich den für meine Waschmaschine, anstatt für die Pumpen gebraucht hätte, käme ja auch keiner auf die Idee sich den Strom vergüten zu lassen. Oder sehe ich das völlig falsch.... ?


    Bei mit ist das übrigens das Messkonzept Nr.7 (Datei in Anlage). Hier steht klar "Zähler erfasst Nettostrom". Eigentlich reduziert sich alles auf die Frage, ob irgendwo im Gesetzestext geschrieben steht, dass der Bruttostrom vergütet wird. Ich habe da ein bisschen in Netz gesucht, aber Nichts gefunden X(


    Ecojo


    Messkonzepte_EEG-KWK.pdf

  • Moin,


    also nimm es mir nicht übel aber Du bist recht "Uninformiert" an den Einbau des BHKW gegangen!!


    "KWK-Strom ist das rechnerische Produkt aus Nutzwärme und Stromkennzahl der KWKAnlage.
    Wenn die Anlage keine Wärme über eine Abwärmeabfuhr nach § 3 Abs. 4, Satz 2,
    i. V. mit Absatz 8 KWK-G ungenutzt an die Umgebung abführt, ist die gesamte Nettostromerzeugung
    (an Generatorklemme gemessene Stromerzeugung abzüglich Eigenverbrauch
    der KWK-Anlage
    ) KWK-Strom."


    "Der Netzbetreiber ist nach § 8 Abs. 1 Satz 2 KWK-G verpflichtet, auf Kosten des Anlagenbetreibers
    Messeinrichtungen zur Feststellung der eingespeisten KWK-Strommenge sowie
    der abgegebenen Nutzwärmemenge anzubringen. § 8 Abs. 1 Satz 2 KWK-G trifft insofern
    für die Einspeisung in das Netz für die allgemeine Versorgung eine andere Regelung als der
    § 21b EnWG für die Lieferung aus dem Netz für die allgemeine Versorgung. Sind geeignete
    Messeinrichtungen vorhanden, die den aktuellen eichrechtlichen Bestimmungen genügen,
    kann im Einzelfall auf diese zurückgegriffen werden. Bei Anlagengrößen bis 100 kW kann
    der Anlagenbetreiber die Messeinrichtung gemäß § 8 Abs. 1 Satz 4 KWK-G selbst anbringen.
    "


    Quelle : http://www.bdew.de/internet.nsf/id/DE_KWK-G-Umsetzungshilfen/$file/KWK-G-Umsetzungshilfe2009_Version1-0_20091221.pdf


    Die BNetzA steuert auch noch eine Begriffsbestimmung zu Deiner Brutto-Netto-Frage bei Quelle: http://www.bundesnetzagentur.d…df?__blob=publicationFile


    Und wenn Dein Netzbetreiber sich schon auf die TAB2007 beruft - die gar nicht mehr aktuell sind - dann muß er auch die Ergänzungen zur Tab schlucken Quelle : http://www.vde.com/de/fnn/doku…nzung_tab2007_2009-10.pdf


    Seite 6: " Die Messeinrichtung Z2 kann nach Wahl durch den Betreiber der Erzeugungsanlage an einem zentralen Zählerplatz nach TAB /3/, neben oder in der Erzeugungsanlage installiert werden."


    mfg

  • "KWK-Strom ist das rechnerische Produkt aus Nutzwärme und Stromkennzahl der KWKAnlage.
    Wenn die Anlage keine Wärme über eine Abwärmeabfuhr nach § 3 Abs. 4, Satz 2,
    i. V. mit Absatz 8 KWK-G ungenutzt an die Umgebung abführt, ist die gesamte Nettostromerzeugung
    (an Generatorklemme gemessene Stromerzeugung abzüglich Eigenverbrauch

    der KWK-Anlage) KWK-Strom."

    Hallo alikante,


    ich nehme dir bestimmt nichts übel -- ich bin ja froh, dass du dich mit meinen Fragen beschäftigst -- außerdem hast du natürlich völlig Recht. Ich habe mich nicht mit den rechtlichen (und vielleicht auch sonstigen) Details befasst, weil in naiverweise davon ausgegangen bin, dass es da einen gewissen Standard gibt, den ich nicht hinterfragen muss :rolleyes:


    Nun nochmal zu den Details...


    In der Umsetzungshilfe KWK-G 2009 heisst es unter 1.1.2 Förderfähiger KWK Strom


    "Gefördert wird die KWK-Nettostromerzeugung (§ 3 Abs. 4 und 5 KWK-G) "

    und weiter (du hast es oben auch schon geschrieben)

    "KWK-Strom ...... ist die gesamte Nettostromerzeugung
    (an Generatorklemme gemessene Stromerzeugung abzüglich Eigenverbrauch

    der KWK-Anlage) KWK-Strom." .


    Im KWK Gesetz §4 heisst es:

    "Für den in ein Netz aufgenommenen KWK-
    Strom erhält der Betreiber der KWK-Anlage
    eine
    Vergütung vom Netzbetreiber zu einem
    mit diesem vereinbarten Preis, der eine
    Einspeisevergütung und die vermiedenen
    Netznutzungsentgelte beinhaltet. Darüber
    hinaus erhält der Betreiber der KWK-Anlage
    vom Netzbetreiber eine Zuschlagzahlung
    für den erzeugten KWK-Strom entsprechend
    den Regelungen in §7 dieses Gesetzes. Die-
    se Zuschlagzahlungen werden auch dann
    fällig, wenn der KWK-Strom nicht in das Netz
    des Netzbetreibers eingespeist, sondern
    durch den Anlagenbetreiber selbst genutzt
    wird "


    Es ist aslo klar definiert, dass für die Vergütung der Nettostrom, also Generatorklemme abzüglich Eigenverbrauch, anzusetzen ist. Für den Zuschlag ist jedoch der Gesamte erzeugte Strom, also Bruttoerzeugung (abzüglich Nichts), anzusetzen.


    Vielleicht bin ich ja mal wieder etwas begriffsstutzig (soll schon mal vorgekommen sein :) ), aber dass ist im Moment mein Verständnis der Sachlage.
    Ich lasse mich aber gern aufklären, wenn ich da was durcheinander gebracht haben sollte...


    Gruss Jo