Ecopower 1.0: Differenz KWK Stromzähler zu Netzbetreiber

  • Nein, da würfelst Du wieder.


    1. Bruttostrom = der gesamte Generatorstrom -> für unser Beispiel unberücksichtigt
    2. Nettostrom = Bruttostrom abzüglich Eigenverbrauch der Erzeugereinheit -> maßgeblich für KWK Zuschlag 5,41Cent/KWh
    3. Einspeisung = ins Netz eingespeister Strom ( Einspeisezähler Z1) -> maßgeblich für Einspeisevergütung ( EEX+VNNE )


    So nun siehst Du das Dein Netzbetreiber Dich um 5,41Cent * Differenz = xx,xx€ "Betrügt" und auch noch Geld dafür haben will ( Zählergebühr ). Wenn Deine Zahlen stimmen verlierst Du so ca. 15% Deiner Einnahmen.


    mfg

  • Nein, da würfelst Du wieder.

    ...mmmh, ich glaube nicht, dass ich würfele.

    1. Bruttostrom = der gesamte Generatorstrom -> für unser Beispiel unberücksichtigt
    2. Nettostrom = Bruttostrom abzüglich Eigenverbrauch der Erzeugereinheit -> maßgeblich für KWK Zuschlag 5,41Cent/KWh
    3. Einspeisung = ins Netz eingespeister Strom ( Einspeisezähler Z1) -> maßgeblich für Einspeisevergütung ( EEX+VNNE )

    zu 1. o.k.
    zu 2 Definition Nettostrom o.k., allerdings sollte nach §4 KWK Gesetz hierfür der Bruttostrom verwendet werden, so mein Verständnis. Denn Strom, der nicht eingespeist wird, ist ja auch der vom KWK selbst genutzte Strom. Siehe nochmal hier:


    Darüber
    hinaus erhält der Betreiber der KWK-Anlage
    vom Netzbetreiber eine Zuschlagzahlung
    für den erzeugten KWK-Strom entsprechend
    den Regelungen in §7 dieses Gesetzes. Die-
    se Zuschlagzahlungen werden auch dann
    fällig, wenn der KWK-Strom nicht in das Netz
    des Netzbetreibers eingespeist, sondern
    durch den Anlagenbetreiber selbst genutzt
    wird "



    zu 3. o.k.

    So nun siehst Du das Dein Netzbetreiber Dich um 5,41Cent * Differenz = xx,xx€ "Betrügt" und auch noch Geld dafür haben will ( Zählergebühr ). Wenn Deine Zahlen stimmen verlierst Du so ca. 15% Deiner Einnahmen.


    Wenn ich beim Netzbetreiber für den Zuschlag den Stand seines Zählers Z2 (extern, also nicht Vaillant) angebe, komme ich zu kurz, das ist klar. Aber warum sollte man nicht zwei Zahlen angeben können: Eingespeister Strom von Zweirichtungszähler für die Einspeisevergütung und den Bruttostrom vom Vaillant für den Zuschlag, wie in §4KWK-G beschrieben. Dann stimmt es natürlich, dass der externe Zähler eigentlich überflüssig ist. X(


    Dann müsste jetzt doch alles klar sein oder habe ich jetzt immer noch nicht alles verstanden ?


    PS: ist der Zuschlag nicht 5,11ct ?


    Gruß Jo

  • Moin

    zu 2 Definition Nettostrom o.k., allerdings sollte nach §4 KWK Gesetz hierfür der Bruttostrom verwendet werden, so mein Verständnis. Denn Strom, der nicht eingespeist wird, ist ja auch der vom KWK selbst genutzte Strom.

    Nein da liegst Du eben falsch - lies nochmal genau und achte auf die Satzzeichen. Dem Gesetzgeber ging es nicht um den Generatorstrom sondern um den Strom der effektiv Netzstrombezug im Objekt verdrängen kann. Ergo wird der vom BHKW selbst verbrauchte Strom nicht bezuschusst - denn ohne BHKW würde dieser Strom auch nicht verbraucht.
    Und im Gesetz ist von "Netto-KWK-Strom" die rede, nix vonwegen brutto !!

    Zitat

    Dann stimmt es natürlich, dass der externe Zähler eigentlich überflüssig ist. X(

    Genau so isses, nicht nur Überflüssig sondern schlichtweg falsch und das auch noch zu Deinen Lasten.


    mfg

  • alikante,


    ich dachte ich hätte es verstanden -- nun bin ich wieder verwirrt -- sorry, wenn ich nerve.


    Ist das jetzt so mit den Zählerständen: (?)


    Einspeisevergütung = effektiv eingespeiste Strommenge ist relevant = Anzeige Zweirichtungszähler Z1
    Vermiedene Netzverwendung = dto.
    Zuschlag = Nettostrom = Generatorstrom minus Eigenverbrauch = Z2 extern


    Also, wenn immer von Netto-KWK Strom die Rede ist (also Generator minus Eigenverbrauch der Anlage) dann ist der separate Zähler Z2 (also extern - nicht im Vaillant) ja formal richtig. Dann braucht man aber eigentlich den Bruttostromzähler im Vaillant nicht ???????? ?(


    Gruß Jo

  • Ecojo
    Ich weiss nicht was an den Äußerungen von alikante so verwirrend ist. Es wird der Strom bezuschusst, der sowieso verbraucht worden wäre auch wenn es kein BHKW gegeben hätte. Also darf für den Zuschlag nur der Strom erfasst werden, der nicht für z.B der BHKW-Steuerung, BHKW-Kühlpumpen usw. verbraucht wird. Dafür muss der Zähler an einer bestimmte Stelle eingebaut sein. Diese Stelle befindet beim ecopower 1.0 innerhalb des Systemreglers, weil aus dem Systemregler auch u.a. die Heizkreisumwälzpumpen usw. gesteuert werden. Diese Pumpen sind auch bei einer gewöhnlichen Heizung vorhanden. Daher ist ein externer Zähler für dich Nachteilig. Der Strom für die Heizkreisumwälzpumpe wird von diesem externen Zähler nicht erfasst und dafür wird dann kein Zuschuss bezahlt obwohl er Dir zusteht. Ob ein Strom nun als Netto-Strom oder sonst wie bezeichnet wird ist vollkommen unerheblich. In jedem Gesetz gibt es ein Kapitel mit Begriffsdefinitionen, wenn deren Bedeutung nicht ganz eindeutig ist. Nur diese Definition gilt dann für dieses Gesetz.

    Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern. ?(
    http://perdok.info/
    Oscar Perdok GmbH
    Gildeweg 14, 46562 Voerde
    Beratung, Planung und Installation von: KWK-Anlagen, PV-Anlagen, Stromspeicher mit Notstromfunktion, Eigene Herstellung von Ladestationen für E-Mobile, Energie-Effizienz incl. Kosten/Nutzen-Betrachtung, Ladestation für E-Mobile (kostenlos)

  • ecopowerprofi,


    wenn nur um die Heizkreispumpen geht ist die Sache klar. Allerdings ziehen die für die Heizkreise (wenn man der Anzeige Glauben schenkt) 2x9=18W.
    Da lohnt es sich kaum drum zu gackern. Die Differenz der Zähler ist deutlich größer, so etwa 10-15%, das sollten also so etwa 100W sein, die gesucht werden.


    Gruß Ecojo

  • Die Anzeige der Pumpen sind nicht geeicht. Außerdem hatte ich geschrieben "usw". Es sind nicht nur die Heizungspumpen sondern auch die Mischer und die Heizungssteuerung. Dann haben Zähler alle noch eine Messabweichung. Zwei Zähler hintereinander und Du bekommst zwei verschiedene Messwerte. Ist dann noch einen Drehstromzähler vom NB installiert, hat der auch noch den 3-fachen Eigenverbrauch und der erhöht die Differenz zusätzlich.


    Ich würde der Höhe der Differenz keine weitere Bedeutung beimessen. Lässt sich mit Sicherheit alles rechnerisch nachweisen. Um so mehr würde ich auf die gesetzeskonforme Messung bestehen. Bei Weigerung des NB ist ggf. ist eine Beschwerde bei der Netzagentur angebracht.


    Ich habe 3 Semester Messtechnik gehabt und dabei gelernt:
    Messen kommt von Mist und wer viel misst, misst Mist. :zocken:

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  • Na dann werde ich wohl mal im neuen Jahr mit dem Netzbetreiber reden müssen. Ich brauche dann nur noch die Unterlagen von Vaillant, dass der interne Zähler die Anforderungen erfüllt. Ich hab da von Vaillant nichts zu bekommen.


    Gruß Ecojo

  • Jedenfalls bei unserem Projekt:
    Nur wegen dem Einbau des Ecopower1.0 müssen wir einen dicken Pufferspeicher mitsamt den zusätzlichen Umwälzpumpen und der Regelung einbauen.
    Ohne Ecopower reicht ganz alleine die Brennwerttherme, die alles, was wir zur Zeit benötigen, enthält. Keinerlei zusätzlicher Stromverbrauch. Den Speicherverlust kommt der Wohnungsheizung voll zugute, rechnen wir also nicht.
    Also, effektiv bringt das BHKW uns ca 850 Watt zusätzliche elektrische Leistung, die mit dem Bezug von 1kW mal 1,11 , also 1,11KW Brennwert des Gases bezahlt werden. Ein Wirkungsgrad von 0,85 / 1,11 * 26% = 20%
    Also, ein ganzes Stück schlechter, als mir die vaillantinischen Wunderhäschen weis machen wollen. Schon gut, dass der Pufferspeicher in der Wohnung steht!


    Jetzt kommt der dicke Hammer:
    Die Wunderhäschen sagen es selbst in ihren Hochglanzprospekten: Die 126er Therme hat 109% Wirkungsgrad, also 98% brennwertmäßig, also super, unschlagbar (unsere Rücklauftemperatur beträgt maximal 25 Grad bei -20 Grad außen).


    Das BHKW hat aber nur 92% heizwertmäßig, also nur 83% brennwertmäßig, die ich den Stadtwerken entrichten muss. Gaskosten: (1+2,5/0,92)kW*1,11=4,125kW.
    Ein Nettowirkungsgrad bezogen auf die Stromerzeugung von nur ca 20%, wie schon oben auf andere Weise berechnet, bezogen auf die Wärmeerzeugung aber 80% gegenüber 98% der Brennwerttherme.
    Gegenüber der Brennwerttherme also ein Verlust von fast 20% bei der Wärmeerzeugung.
    Wenn das das Häschenwunder von Vaillant, dem Hasen, ist, wundert mich schon gar nichts mehr.
    Liebe Angela, was fördert Ihr da? Oder verteilt Ihr nicht, besser gesagt , um, auf unsere Kosten?


    Ich meine, Ecoja hat völlig recht, wenn er stutzt.
    Klar, betrügt ihn EON um ihm zustehende Umverteilungsmilliarden, die EON mit Sicherheit selbst einsteckt. Andererseits bringt uns Ecojo zum Nachdenken, ob das wirklich alles so sinnvoll ist, was unsere Bundesregierung uns von den niedlichen Förderhäschen aufschwätzen lässt...
    Ich hätte die fehlenden 150 Watt überhaupt nicht bemerkt, wenn Ecojo das nicht aufgedeckt hätte.


    Ich mache eine neue Rentabilitätsberechnung auf! Der Kaffee, den mir die Förderhäschen im Häschencenter in Düsseldorf-Rath bereiteten, war übrigens ausgezeichnet und eine echte Vaillant-Tasse durfte ich auch mit nach Hause nehmen.
    Ratet mal, was ich jetzt tue!
    Richtig, einen Kaffee kochen. Vorerst ohne Häschen-Strom.

  • Moin Bernd,


    Deine Rechnung ist vom Gedanke her schon richtig - aber im Detail falsch.
    1. Die Pumpen und Mischer nach dem Puffer laufen nicht "zusätzlich" sondern "anstelle" der Therme (zumindest einen großteil der Zeit).
    2. Wenn eine Therme nur in den Heizkreis feuertkommt sie unweigerlich ins takten was zu verlusten führt!!Es ist also falsch die Therme mit den angegebenen 109% zu rechnen.
    3. das BHKW arbeitet ebenfalls in Brennwert, es kommt bei mir gut ein halber Liter pro Stunde zusammen
    4. egal was Du rechnest eine echte Messung mit geeichten Zählern wirst Du damit niemals ersetzen können


    mfg


    Ecojo - hab die Papiere für den Zähler hochgeladen Vaillant / Ecopower Downloads

  • Also, es sind doch 11% mehr Wirkungsgrad, halt, die nennen das Nutzungsgrad, vorhanden.
    Der Hase im Häschencenter wusste nämlich nicht, was Alikante weiß.
    Also, gut 1/2 Liter Kondensat pro Stunde, das heißt, über 104% von diesem blödsinnigen Wirkungsgrad, der kein Nutzungsgrad ist.
    Das sind dann auch mehr als die von den Hasenwerken angegebenen 92%, mit denen also Nutzungsgrad gemeint ist. Vaillant verhält sich da also, im Gegensatz zu den anderen, vernünftig und es wäre nur zu hoffen, dass auch bei den anderen Herstellern irgendwann Wirkungsgrad und Nutzungsgrad so verwendet werden, wie es Sinn macht, nämlich, dass sie gleich sind und sich auf die eingekaufte Energiemenge beziehen.


    Den Speicher und den Mischer benötige ich in unserer Anlage nicht, da ist in Form einer großen Fußbodenheizung mit drei unterschiedlichen Heizkreisen nebst Brauchwasserspeicher von 46 Grad mehr als genug Speichervermögen vorhanden ist. Also, auch Pumpe und Mischer, und wir benötigen die volle Förderleistung der Grundfos Alpha2 25/6 . Ich denke, die ca 150 Watt lassen sich also einsparen? Gesteuert wird mit drei Raumtemperaturreglern, keine Außentemperaturregelung.


    Ein neues, aber vermutlich kleines Problem ist damit aufgetaucht: Kondensat. Unsere Rücklauftemperatur beträgt bei -20 Grad +25 Grad, vermutlich ist also mit mehr als 1/2 Liter Kondensat pro Stunde zu rechnen. Es müsste 1,5 Meter aus dem Keller hochgepumpt werden...
    Im Sammelgefäß kann man dann noch mit Marmorstücken neutralisieren , Kalziumnitrit, Mauersalpeter, dürfte dann entstehen. Unschädlich und als Schießpulver zu verwenden..

  • Moin Bernd,


    ein Pufferspeicher ist bei BHKW IMMER einzubauen!! Zum einen übernimmt er die Funktion einer hydraulischen Weiche ( BHKW bringt 70°Vorlauf )zum anderen dient er dem BHKW als "Laufzeitreserve" um motorschädlichen Kurzzeitbetrieb zu vermeiden.


    Deine Wirkungsgradrechnung kann ich nicht nachvollziehen -muß ich auch nicht . Fakt ist, es fällt Kondensat an was zumindest auf einen geringen Brennwertanteil schließen lässt aber sicher keine 104%.


    Anbei das GWI Zertifikat - was allerding offen lässt ob es auf Ho oder Hu basiert. http://www.bhkw-forum.de/index…76d77c4969b3f57338241a52e


    ( wobei Qb per Definition auf den Heizwert also Hu bezogen ist )


    mfg

  • Zu Eurer Zählerdiskussion: Auch beim Kirsch L 4.12 ist zwar ein Erzeugerzähler vorhanden, der ist jedoch nicht geeicht und somit als Messtelle nicht zugelassen. Deshalb habe ich auch einen schön klobigen Ferariszähler als Erzeugerzähler von meinem EVU einbauen lassen müssen. Auch ich hab diese Abweichungen zwischen integriertem Zähler und dem Zähler des EVU. Dadurch entsteht eben auch die Differenz wegen des Stromverbrauchs der Umwälzpumpen zwischen BHKW/Pufferspeicher, der Heizkreispumpen und der Steuerung.


    Was mich nebenbei stört ist, daß bei mir neben den Ferariszählern auch ein elektronischer Zweirichtungszähler verbaut wurde. Das macht eine bezahlbare Lösung zur Visualisierung sehr schwierig. Zum anderen ist für die Ferariszähler mit Dreipunktaufhängung auch ein großer Zählerschrank von nöten, der entsprechend kostet. Aber die "Nostalgiezähler" sind halt für's EVU billig zu bekommen.

    PV-Anlage 4,2kWp und 7,92kWp seit Mai 2010, seit April 2012 umgestellt auf Überschussseinspeisung, Eigenverbrauch ca. 65-70%
    BHKW Kirsch L 4.12 (2012 bis † 2017), RMB Neotower Living 2.6 (09/2017), Pufferspeicher 800L. mit 8m² Wellrohr-WT,
    Spitzenlasttherme Paradigma Modula NT 15kW seit 20.03.2014
    Stromverbrauch p.a. ca. 36.000 - 40.000kWh

  • Hi,

    Aber die "Nostalgiezähler" sind halt für's EVU billig zu bekommen.

    das ist der Punkt - denn zulässig wäre jeder geeichte auch Hutschienenzähler. Was willst Du gegen die entgangenen Einnahmen (KWK Zuschlag) machen - sind ja sicher auch bei Dir gut 10% .


    mfg