Erfahrungen mit dem Viessmann Vitotwin 300-W

  • Die Summe würde ich mal verhandeln... aber ansonsten würde ich das Angebot annehmen, juristisch ist da rein garnix zu machen und jeder, der Dir was anderes erzählt, kann sich dann ja gerne an den Anwaltskosten beteiligen.


    Wenn Du ein 4 Jahre altes Auto zurückgibst und ein neues bekommst, musst Du ja auch zahlen. Auch, wenn der Vitowin jetzt läuft, ist die nächste Störung absehbar

  • Eine fünfstellige Summe NACH Abzug der Förderung? Boah! =O

    Fünfstellig kann 10000€ oder 99999€ bedeuten.
    Abgesehen davon werden hier oftmals Summen in Technik investiert, für die man den Rest des Lebens Strom u. Wärme kaufen könnte.


    Gruß
    Thomas

    DC gekoppeltes Eigenbau BHKW, Kubota D722 mit Sincro FB4-48/100

    3 Victron Multiplus2_5000, 42KWh Lifepo4 (48x 280Ah EVE Zellen, REC BMS)

    9,9 KWp PV, 2,7 KWp PV, 3,85KWp PV

    WP Panasonic Aquarea 9KW

    Smart Forfour EQ

  • Moin zusammen,


    über 10.000€ würd ich ganz sicher nicht ausgeben !! Was ist/war der (Listen)Preisunterschied zwischen Vitotwin/Vitovalor ??


    Ich würde im Zweifel 150€ nehmen und meiner RSV in den Rachen werfen um Viessmann mittels Anwalt auf Augenhöhe zu begegnen !


    Hier im Forum gibt es doch schon Berichte über solche "Rückkäufe", wie hoch waren die Preise dort ? Oder wurde Stillschweigen vereinbart ?



    Grüße

  • Alikante, es wurde immer Stillschweigen vereinbart und alle halten sich dran. Deshalb weiß ich ja auch, dass drei unserer Kunden, die einen Vitowin hatten und einen neoTower gekauft haben die ganze Kohle von Viessmann erstattet bekommen haben.


    Ist allerdings 1 1/2 Jahre her.... Und ich hatte hier mehrfach gesagt, dass man Gas geben sollte bei der Rücknahme... je länger das Datum IBN Vitowin her ist, desto weniger Kohle gibt es. Irgendwann gibt es dann gar keine mehr...


    Die Klage gegen Viessmann ist aussichtslos. Viessmann ist nicht der Vertragspartner, dann kommen noch so lustige Dinge wie Mängelrügepflicht etc... Kostet nix wegen RSV, bringt aber auch nix...


    Es muss jeder wissen, was er denn will: Eine Lösung oder aber Theater. Mit "die sollen aber, die müssen, gerecht wäre" kommt man nicht weiter. Die müssen garnix. Garantie ist rum, Ende.


    Ich würde NACH Förderung maximal 3 Mille bezahlen und auch abklären, wer denn den Einbau Neugerät zahlt. Wäre bei mir in den 3 Mille drinnen.

  • Moin,

    Was ist/war der (Listen)Preisunterschied zwischen Vitotwin/Vitovalor ??

    Die Vitovalor wird derzeit im Internet zu Preisen um 23.000 EUR netto angeboten. Ich nehme an, dass der obligatorische Vollwartungsvertrag zusätzlich in Rechnung gestellt wird, aber das sind Betriebskosten.


    Unser Vitotwin hat der HB im Jahr 2012 mit 13.800 EUR netto (mit allem Zubehör aber ohne Anschlusskosten) in Rechnung gestellt, allerdings ohne Speicher, weil wir den schon hatten. Das üblicherweise verkaufte Paket mit 750 l-Speicher hätte demnach ca. 15.000 EUR netto gekostet.


    Unterm Strich würde das - angenommen Viessmann kauft das Vitotwin einschl. Speicher (den man für die Brennstoffzelle nicht benötigt, zumindest nicht in dieser Größe) zum Paket-Neupreis zurück - eine Aufzahlung von ca. 8.000 EUR netto bedeuten. Brutto ist das dann knapp fünfstellig, vor Förderung. Da die Förderung für die Vitovalor 9.300 EUR beträgt, wäre das Ganze für den Betreiber (vom VWV und evtl. Einbaukosten abgesehen) weitgehend kostenneutral.


    Zu klären ist dabei aber aus meiner Sicht noch folgendes:


    1) Welche Einbaukosten fallen an, und wer trägt diese, bzw. sind die in der genannten fünfstelligen Summe bereits enthalten? So hoch wie bei einer Neuinstallation sind diese Kosten bei einem Tausch sicher nicht, weil einige Komponenten (z.B. Heizpumpe, Mischer, Gasanschluss, Abgas- und Kondenswasserabführung sowie Stromleitungen und -Zähler) wahrscheinlich wiederverwendet werden können. Aber ein paar tausend EUR können es wohl schon werden.


    2) Gibt es Probleme oder Einschränkungen bei der Förderung? Bei der BAfA-Förderung des Vitotwin musste ich z.B. unterschreiben, dass ich "die KWK-Anlage mindestens 7 Jahre zweckentsprechend betreiben werde". Wenn ein seinerzeit gefördertes Gerät vor Ablauf dieser Frist außer Betrieb genommen wird (auch wenn das unfreiwillig geschieht), sollte vorher geklärt werden ob und welche Konsequenzen das hat. Oder man verabredet mit Viessmann, dass der Tausch erst nach Ablauf der Frist vorgenommen wird: Falls das Gerät irgendwie noch läuft, schadet das ja nichts, und jetzt im Winter rührt sowieso keiner freiwillig eine Heizanlage an.


    Gruß, Sailor

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

  • Ach Thomas,


    es geht doch gar nicht darum zu Klagen. Sondern einfach bei einer außergerichtlichen Einigung, an der hat ja Viessmann augenscheinlich Interesse sonst gäbe es kein direktes Rückkaufangebot, das beste für sich herauszuholen und dabei gleich die Förder- und Steuerfallen mit abzufrühstücken.


    Grüße

  • Beim Rückkauf wird nur noch ein Restwert von Viessmann angerechnet! Einbaukosten werden nicht übernommen!

    Mit ein paar tausend Euro "Restwert" würde ich mich nicht abspeisen lassen und es lieber - jedenfalls ab einer gewissen Schmerzgrenze - drauf ankommen lassen und das Vitotwin (insbesondere eines, welches an sich läuft) erstmal einfach weiter betreiben. Elektroden bzw. Luftverteilerventile (der Flamm-Aus-Fehler könnte daran liegen) gibt es wohl noch als Ersatzteile, und beides kann vom HB eingebaut werden - letzteres jedenfalls wenn er fit ist. Falls später die Leistung des Stirling nur nachlässt (die meisten wurden wegen Leistungsabfall auf 800 W ausgewechselt) erzeugt man damit immer noch mehr Strom als mit einer nagelneuen Vitovalor. Und wenn er eines Tages ganz die Grätsche macht, hat man in der Regel immer noch eine funktionierende Brennwert-Gastherme. Dann kann man sich in Ruhe überlegen, ob man das Abenteuer Nano-BHKW ein weiteres Mal wagen möchte.


    Ein gutes Angebot (wenn es denn gut ist) sollte man annehmen. Aber meiner Meinung nach sollte man sich nicht ins Bockshorn jagen lassen oder in Torschlusspanik verfallen.
    |__|:-)

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

    Einmal editiert, zuletzt von sailor773 ()

  • @ Sailor: Du gibst genau die Gedanken wieder, die ich auch schon hatte. Vorallem Dein 2. Punkt mit der Förderung: nachdem ich von der BAFA ja schon mal einen Zuschuss bekommen habe, müsste ich den dann nicht anteilig zurückzahlen? Die 7 Jahre wären z.B. bei mir noch gar nicht rum, wenn ich tauschen würde / müsste.


    - man müsste sich also mit der BAFA auseinandersetzen
    - Finanzamt (Kiste wird ja abgeschrieben) ebenfalls ;(
    - Baurechtsamt Stadt Meldung neue Kiste gegen alte <X
    - Schornsteinfeger muss neue Erstabnahme machen (denke ich mal)
    - Keine Ahnung, ob man das beim Hauptzollamt wg. Energiesteuerrückerstattung auch noch melden muss


    Vielleicht habe ich noch was vergessen, egal: Das sind dann bezüglich der Organisation, Abstimmung usw. wieder viele, viele Stunden, die ich leisten muss. Mein Nervenkostüm hat sich nach dem teils jahrelangen Kontakt mit den genannten und einigen nicht genannten Stellen wieder halbwegs erholt, eigentlich habe ich keine Böcke, nochmal solche Schmerzen zu durchlaufen. Einfacher wird's wohl nicht, wenn ich während des geförderten Zeitraums die Heizung gegen eine andere, ebenfalls mit Zuschuss versehene, tauschen muss.


    Was ist denn mit folgender Option: Wenn sich der Stirling demnächst mal wieder verabschiedet, es keine Ersatzteile oder Ambitionen seitens Viessmann zur Reparatur gibt, dann fahre ich halt ohne Stromerzeugung weiter. Der Zusatzbrenner könnte doch wie ein normaler Gasbrennwertkessel genutzt werden, oder?


    Gruß

  • Der Zusatzbrenner könnte doch wie ein normaler Gasbrennwertkessel genutzt werden, oder?

    So ist es. Der Zusatzbrenner im Vitotwin ist weitgehend baugleich mit den Brennern in Viessmanns Vitodens-Gasthermen und kann problemlos allein betrieben werden, dann halt nur noch mit maximal 18 kW Leistung. Natürlich: Wenn eine Störung beide Brenner betrifft, z.B. wenn die Regelungs-Elektronik abraucht und nicht ersetzt werden kann, ist das Gerät tot. Aber das kann einem mit einer normalen Gastherme genauso passieren.


    Was Deine fünf Punkte betrifft: BAfA, Finanzamt und Kaminkehrer stimmt. Die Meldung eines Heizungstausches beim Baurechtsamt muss eine Spezialität Deines Heimatortes sein, von sowas hab' ich hier in Oberbayern noch nie gehört. Beim HZA ist die Sache unproblematisch: Falls der Stirling im Jahr des Tausches noch gearbeitet hat, sind dann halt für dieses Jahr zwei Anträge fällig - nach § 53a Abs. 1 für das bis zum Tausch im Stirling verbrauchte Gas und nach § 47 Abs. 1 für das in der Brennstoffzelle verbrauchte Gas. Letzterer wäre ein Erst-Antrag und deshalb wahrscheinlich mit mehr Aufwand verbunden als üblich.


    Als sechster Punkt kommt jedenfalls noch hinzu die Ab- und Anmeldung beim Netzbetreiber. Vieles davon wird wohl vom installierenden Elektriker erledigt, aber für den Betreiber bleibt ohne Zweifel auch dafür noch genügend Arbeit übrig.


    Gruß, Sailor

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

  • Hallo Zusammen,


    Thema Wartungsvertrag: Mit meinem HB besteht ein Wartungsvertrag, der über 3 DIN A 4 Seiten alles mögliche regelt, nur nicht, welche Vertragpartei eigentlich dafür verantwortlich ist, einen Termin für die Wartung abzustimmen. Mein vorheriger Heizungsbauer hat mich immer einmal jährlich zur Terminabsprache kontaktiert.


    Aufgrund meiner Erfahrung 2016 (siehe Einträge weiter oben) mit der Wartung, wollte ich mich nicht vordrängeln. Auf der anderen Seite war der HB bei jedem Fehler vor Ort, und hat von sich aus auch immer mal wieder von sich gegeben: "Stimmt, da müssen wir noch Wartung machen". Jetzt sind die Kollegen hier ja schon seit Jahren total überlastet, also hat sich niemand gemeldet.


    Nur mal interessehalber: Wie ist das, wenn das der Vertrag nicht regelt, wer ist im Zugzwang, Heizungsbauer oder Kunde?


    PS: Admin, ich wollte keinen eigenen Fred mehr aufmachen, irgendwie zählt das ja auch zur "Erfahrungen mit dem Vitotwin", wenn man sich nicht traut, den HB eine Wartung machen zu lassen, weil die Kiste hinterher dann vielleicht stehen bleibt. Ansonsten halt verschieben, danke.


    Gruß

  • Hallo Zusammen


    Soweit ich weiß wird die Vitovalor ausschließlich mit Vollwartungsvertrag angeboten.

    Ich habe über meinen Heizungsbauer einen Vollwartungsvertrag angeboten bekommen und auch beauftragt. Da ich vorher einen relativ detaillierten Wartungsvertrag für den Vitotwin mit meinem Heizungsbauer hatte, will ich auch einen mindestens so detaillierten für den Vitovalor. Das ist bis heute noch nicht in trockenen Tüchern aber ich bin zuversichtlich, dass ich das noch hinbekommen.

    Soll ich das das Angebot von Viessman annehmen, muss aber eine fünfstellige Summe drauflegen!

    Ich habe von meinem Heizungsbauer für den Tausch Vitotwin gegen Vitovalor konkret eine Rechnung über 12.300,01€ brutto inklusive Vollwartungsvertrag erhalten. Nach Abzug der Förderung von 9.300€ blieben bei mir 3.000€ hängen. Da ich den elektrischen Anschluß selbstgemacht habe ist sicherlich nochmal 1.000€ für meine Eigenleistung auf der Minusseite zu verbuchen.

    Oder wurde Stillschweigen vereinbart ?

    Habe diesbezüglich den Außendienstmitarbeiter von Viessmann direkt angesprochen. Mir wurde kein Maulkorb verpasst.

    Die Einbaukosten waren in den 12.300,01€ enthalten.


    Die Anlage muss bei der Bafa abgemeldet werden. Ich habe 329,81€ von dem ausbezahlten Zuschuß in Höhe von 1.500€ zurückbezahlt. Förderzeitraum: 09.01.2013 bis 25.06.2018

    Was Deine fünf Punkte betrifft: BAfA, Finanzamt und Kaminkehrer stimmt. Die Meldung eines Heizungstausches beim Baurechtsamt muss eine Spezialität Deines Heimatortes sein, von sowas hab' ich hier in Oberbayern noch nie gehört. Beim HZA ist die Sache unproblematisch: Falls der Stirling im Jahr des Tausches noch gearbeitet hat, sind dann halt für dieses Jahr zwei Anträge fällig - nach § 53a Abs. 1 für das bis zum Tausch im Stirling verbrauchte Gas und nach § 47 Abs. 1 für das in der Brennstoffzelle verbrauchte Gas. Letzterer wäre ein Erst-Antrag und deshalb wahrscheinlich mit mehr Aufwand verbunden als üblich.


    Als sechster Punkt kommt jedenfalls noch hinzu die Ab- und Anmeldung beim Netzbetreiber. Vieles davon wird wohl vom installierenden Elektriker erledigt, aber für den Betreiber bleibt ohne Zweifel auch dafür noch genügend Arbeit übrig.

    • Aufwand für die Anlagenabmeldung beim Bafa eine e-Mail und anschließend Rückzahlung der Förderung.
    • Hatte beim Vitotwin die Kleinunternehmerregelung gewählt und somit bezüglich Finanzamt keinen Aufwand. Das habe ich jetzt geändert aber hauptsächlich wegen der in 2018 in Betrieb genommenen PV-Anlage.....und mir stehen die Haare zu Berge. Habe aktuell eine Umsatzsteuersonderprüfung im Hause. Das hat aber mit dem Anlagentausch eigentlich nichts zu tun.
    • Den Kaminkehrer hat der Heizungsbauer informiert. Den Kaminkehrer selbst hat sich nicht bei mir gemeldet.
    • Thema Baurechtsamt ist mir auch völlig unbekannt.
    • Die An- und Abmeldung beim Netzbetreiber ist bei mir ein größeres Thema und auch aktuell noch nicht erledigt. Die Anträge sind von meiner Seite alle abgearbeitet und der Netzbetreiber brütet noch darauf. Die Vitotwin-Einspeisung hat er zwar komplett abgerechnet aber den alten Vertrag noch nicht gekündigt. Ein neuer Einspeisevertrag für den Vitovalor liegt noch nicht vor. Beim Vitotwin hat es damals ewig gedauert bis ich den Vertrag vorliegen hatte. Irgendwie habe ich auch das Gefühl, dass es auch etwas mit dem MaStR zu tun hat, den dort konnte ich meine Anlagen (PV und KWK) nicht finden, obwohl die ja schon registriert sein müssten. In regelmäßigen Abständen sende ich immer wieder mal Erinnerungsmails, was aber keine Gegenreaktion erzeugt.

    Noch eine Anmerkung zum Vollwartungsvertrag.

    Die Kosten für den Vollwartungsvertrag wurden von meinem Heizungsbauer nicht separat ausgewiesen. Dies habe ich jetzt nachgefordert, weil ich diese Kosten als Betriebsausgaben ansetzen will.


    Elwood

    Nun, wenn es der Vertrag nicht regelt, dann ist auch keiner im Zugzwang. Der Zweck eines Wartungsvertrages ist eine regelmäßige Anlagenüberprüfung. Üblicherweise einmal im Jahr. Damit der Heizungsbauer seine vertragliche Pflicht erfüllen kann, muss er doch mit dem Kunden einen Termin vereinbaren. Tut er dies nicht, so bin ich als Kunde im "Zugzwang" und muss ihn an seine vertragliche Pflicht erinnern. Dies musst Du im Übrigen auch tun, wenn es im Vertrag geregelt ist und er es trotzdem nicht macht.:)


    Grüße

    Loule

  • Moin,


    Du hast Bafa Mini-KWK Förderung zurückzahlen müssen, aber sicherlich eine neue Mini-KWK Förderung für die BZ erhalten oder ?


    Im MaStR mußt Du selbst melden, es gibt keinen Datentransfer von anderen Registern/Anmeldungen dorthi.


    mfg