PV-Anlage -> Eigenstrom auf dem Nachbargrundstück?

  • hallo Forums- Gemeinschaft,
    ich denke, daß hier die Leute mit Erfahrung sind, die mir meine Frage beantworten können:
    Auf dem Nachbargrundstück meines Bruders soll je eine PV -Anlage mit ca. 7 kw entstehen.
    Die Nutzung der einen Anlage will ich in meinem Haus, d.h. andere Flur Nr.
    Nun sagt meine Netzagentur, daß dies so nicht geht.
    im EEG soll dies irgendwo stehen, habe aber nichts gefunden.
    ich bitte um Antwort
    viele Grüße
    Erwin Färber ?( ?( ?( ?(

    Pv seit 2000-8.67 kwp--.-therm.E.= Hackschnitzel 42%x Miscanthus 16% x Bhkw 24% x Scheitholz 8% x WW.WP 6%. x H.Öl 3%xSoTh.1%
    Pv seit 2007- 7,64 kwp
    .
    Pv seit 2014 -8,16 kwp mit Elektrospeicher 11,6 kwh 3 phas.
    Bhkw eco 3.0


  • hallo Alikante,
    vielen Dank für die schnelle Antwort,
    der netzversorger schreibt nur. " Antrag wird nicht zugestimmt "
    per Telefon erklärt er, daß produktion und Verbrauch nur am gleichen Grundtück sein muß.
    die Grundstücke grenzen aneinannder.
    E.f.

    Pv seit 2000-8.67 kwp--.-therm.E.= Hackschnitzel 42%x Miscanthus 16% x Bhkw 24% x Scheitholz 8% x WW.WP 6%. x H.Öl 3%xSoTh.1%
    Pv seit 2007- 7,64 kwp
    .
    Pv seit 2014 -8,16 kwp mit Elektrospeicher 11,6 kwh 3 phas.
    Bhkw eco 3.0


  • Hallo,


    Produktion und Verbrauch müssen in "räumlichem Zusammenhang" sein. Wenn Du die PV im Nachbargrundstück baust und von dort ein Kabel in Deinen Zählerschrak ziehst ohne öffentlichen Grund zu kreuzen muß Dein Netzbetreiber zustimmen.


    mfg

  • Es ist Dein Bruder. Da müsste es doch möglich sein, eine gemeinsame Anlage zu betreiben. Genaue, geeichte Stromzähler gibt es schon für 40 Euro.
    Vorschlag: Ein Drehstromanschluss . Wo möglich, belegt jeder von Euch beiden bevorzugt eine der drei Phasen, mit eigenem Einphasenzähler. Die Abrechnung des Rests dürfte kein Problem sein.
    Frage an Alikante: Es gilt für Einzelstombezieher, abgesehen von direkten Heizgeräten, die 2kW-Regel. Was passiert, wenn zwei Haushalte an einem einzigen Zähler angeschlossen werden?
    Kann das EVU dann seine Monopolrechte dahingehend ausschöpfen, dass es die Viertelstundenabrechnung ansetzt und plötzlich hat man 1000 Euro Grundgebühr, weil man eine Viertelstunde lang geduscht hat? Ich hatte solch eine Androhung schon einmal im Schwarzwald. Versucht hatten die Stadtwerke dies auch, mit einer Ablehnung. Die ließ sich aber nicht durchsetzen. Die entsprechenden Monopolgesetze aus der Vorkriegszeit hatten ihre Gültigkeit verloren.
    Die Viertelstundenmessung oder Ähnliches würden meinen Vorschlag sinnlos machen.

  • Ihr werdet vermutlich zwar zwei gleiche Anlagen betreiben, aber trotzdem ist mit dem Betrieb ein gewaltiger bürokratischer Aufwand verbunden, der ausgesprochen nervt. Ist der gleiche Finanzbeamte zuständig, geht das noch an. Das solltet ihr auch prüfen, wie Ihr anmeldet. Habt ihr viel Eigennutzung, ist die Rückerstattung der MWSt weniger wichtig, da Ihr dann den selbst verbrauchten Strom höher versteuern müsst. Zudem mehr Lauferei. Wer gerne Monopoly spielt oder gerne Finanzbeamter geworden wäre, sicherlich auch eine interressante Herausforderung.

  • Moin Bernd,


    wieder mehrere Nein Nein Nein zu Deinen Aussagen.


    Die 7,5KW Grenze ist schon richtig gewählt, darüber gelten schärfere Anschlußbedingungen.


    Was meinst Du mit 2KW Regel?? Eine 1/4h Lastgangmessung ist erst ab 100.000kWh/p.a. üblich alles darunter wird per syntetischen Lastprofil abgebildet - noch.


    Der Finanzbeamte hat auch keinen Spielraum da bei PV mittlerweile alles geregelt ist. Seit dem Wegfall der Eigenverbrauchsvergütung und Inkrafttreten der 80% Regelung ist der selbst hergestellte und verbrauchte Strom m.M. in jeder hinsicht Steuerfrei. Dafür lassen die FA auch nur noch 80% der Herstellungskosten einer PV gelten.


    mfg


    mfg

  • Bisher haben weder er noch der Finanzbeamte etwas von einer 7,5kW-Regel erfahren. Von den Stadtwerken aus gab es keine Probleme.
    Bei den Düsseldorfer Stadtwerken finde ich eine Grenze für Einspeisung von 50kW, ebenfalls die von Dir erwähnte 100.000Watt-Grenze. Damals, im Schwarzwald zog der Angestellte alle möglichen, längst überholten Bestimmungen , insbesondere zu Beleuchtungsanlagen hervor, die dann doch nicht galten, er wollte sich vermutlich nur wichtig tun.
    Meine Frage ging dahin, zu erfahren, ob diese grundsätzliche 2kW-Regel prinzipiell noch gilt, die ja längst durchlöchert wurde, zum Beispiel beim Strombezug durch ohmsche Lasten wie elektrischen Durchlauferhitzern. Bei Motoren galten wiederum andere, unsinnige Bestimmungen. So zum beispiel für Aufzugmotoren. Also, mir geht es hier insbesondere um den Strom"regelbezug" von früher 2kW.
    Ich finde nichts dazu bei den Düsseldorfer Stadtwerken.
    Kann man damit sagen, nichts von diesem alten Unsinn gilt noch, sofern die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden, die den Blindstromanteil eliminieren und einen Durchlauferhitzer in der Stromaufnahme nicht unterscheidbar machen von der Stromaufnahme eines Aufzugmotors mit Sanftanlauf und Leistungsfaktor 1?
    Mir geht es hauptsächlich um jene ominöse 2kW-Regel aus dem vorigen Jahrhundert, die ich nicht erwähnt finde.


    Ich habe Bekannte auf einem abgelegenen Bauernhof, da gilt zwar die 2kW-Regel nicht, praktisch aber schon, weil sich 2kW mehr oder weniger sehr wohl in der kilometerlangen 70mm²-Aluminiumdrehstromleitung bemerkbar machen. Ja, die Maschinen laufen sanft an, gleichzeitig wird das Licht dunkel.


    Tatsächlich wurde man früher und auch heute noch bestraft, wenn man dem Netz mehr als 2kW entnimmt, die Ferraris-Einphasenzähler durften den Eichgesetzen nach 10% vorgehen, wenn man den Zählermaximalstrom ausschöpfte. Die Messgenauigkeit war bezogen auf den Normverbrauch von unter 2kW.


    Fände ich sehr gut und wichtig, wenn man heute sagen kann: nein, dieses alte Zeugs gilt heute alle nicht mehr.


    Mich verunsichern Meldungen wie diese, die an die Steinzeit der Stromversorgung erinnern und sehr wohl Bedeutung für die Entscheidung haben, ob man mit dem Bruder eine gemeinsame Netzankopplung betreiben will:


    http://www.forium.de/redaktion…ueberhoehten-stromkosten/


    http://de.wikipedia.org/wiki/Stromz%C3%A4hler


    Immerhin werden die uralten Eichgesetze gerade heute hart diskutiert und da ist die alte 2kW-Regel durchaus noch von Bedeutung.


    Wenn wir da bedenkenlos sagen könnten, nein, nein, das ist alles Tobak von gestern, würde das die Entscheidungsfindung sehr vereinfachen.


    Ich fände es schon sehr störend, wenn ich 15% zu viel bezahlen müsste, nur, weil mein Drehstromzähler beim Laden meines Elektroautos beim Ausschöpfen der Stromgrenze von 40 Ampere zu schnell liefe.


    Warum wechseln wohl die Stromversorger immer Ferraris- gegen elektronische Zähler aus, wenn man einspeist?
    Mein Elektroauto ist billiger geworden, seit ich die gleiche Strommenge nicht mehr mit 14,5 Ampere , sondern nur mit 10 Ampere Zählerbelastung lade (Ferrariszähler der Stadtwerke, dreiphasig).

  • Ach herrje, du wirfst da Sachen zusammen die garnix miteinander zu tun haben.


    Achte insbesondere auf deine Einheiten! kWp sind keine kW sind keine kVA sind keine kWh.


    Zitat

    Mein Bekannter hat 11kW auf dem Dach


    Eine PV ist kein BHKW. :pinch:


    Bei Motoren galten wiederum andere, unsinnige Bestimmungen. So zum beispiel für Aufzugmotoren. Also, mir geht es hier insbesondere um den Strom"regelbezug" von früher 2kW.


    Da hat der Finanzbeamte auch garnix zu melden, da schaust du mal lieber in die technische Anschlussbestimmungen (TAB) deines Netzbetreibers. Da hab ich auch eine 2kVA-Regel gefunden: Für Schweißgeräte. :whistling:
    Das bezieht sich aber nicht im geringsten auf die Abrechnung sondern vielmehr darauf wie bestimmte Leistungen zu handhaben sind. Z.B. die maximale Scheinleistung von einhphasigen Drehstrommoten (1,7kVA) oder das Gasenladungslampen ab 250W zu kompensieren sind.
    Grund: Das beim Nachbarn das Licht nicht flackert.


    Die Messgenauigkeit war bezogen auf den Normverbrauch von unter 2kW.


    Nciht ganz,l Messgenauigkeiten sind üblicherweise auf den Maximalwert bezogen (bin mir da jetzt nur nicht ganz sicher ob das für aktuelle Stromzähler so gilt).


    Beispiel:
    2kW, 1% ist ein erlaubter Fehler von 20W. Dieser zulässige Fehler gilt aber über den gesamten Messbereich. Bei Bezug von 100W sind 20W Abweichung zulässig.
    Anderes Messgerät 10kW, 1%. Fehler erlaubt: 100W. Bei 100W sind also 100W zulässig.


    Warum wechseln wohl die Stromversorger immer Ferraris- gegen elektronische Zähler aus, wenn man einspeist?


    Weil sie müssen. Es ist EU-seitig vorgegeben das neue Zähler fernauslesbar sein müssen um in Zukunft Erzeugung und Bedarf besser regeln zu können.



    mfg JAU

  • Ich nehme Dir nicht ab, dass mein "neuer" Ferraris-Drehstromzähler von 1971, der frisch von den Stadtwerken geeicht wurde, bei der Nennstromaufnahme von 10 Ampere die gleiche Genauigkeit hat wie bei den erlaubten 60 Ampere.
    Bei elektronischen ist das durchaus möglich, muss aber nicht. Ich glaube auch nicht, dass die vielen Leute, die unter google zu finden sind und über Diskrepanzen bei der Stromabrechnung klagen, alle im Unrecht sind und auch der Wikipediaautor scheint mir kein Dummkopf zu sein.


    Vielmehr denke ich, dass mit dem eingebauten Energiemessgerät im Ecopower1.0 solche Diskrepanzen bald auffallen werden und dann erst beseitigt. Dann wäre auch die Grundlage gelegt für einen direkten Stromverkauf über das allgemeine Stromnetz.
    Das 11kW-Photovoltaikdach hat sehr wohl mit unserer Fragestellung zu tun, denn erstens geht es hier im thread sehr wohl um Photovoltaikanlagen und nicht um ein BHKW, was ich erst ins Spiel bringe und zweitens war von uns für die Versorgung von 3 bis 4 Liegenschaften in Lippstadt die gemeinsame Versorgung über das Lippstädter Stromnetz geplant, das nach Stadtratsbeschluss für einen besonderen Fall kostenlos zum Transport zur Verfügung steht und auch allgemein freigegeben sein soll. Bei Nachfrage beim Stromversorger war dann aber plötzlich alles anders und unser BHKW ist nun ein viel kleineres, ein senertec-Dachs, nur für eine Liegenschaft, statt etwas Größerem. Das hatte durchaus etwas mit Gesetzen und Vorschriften zum Anschluss von 6, allerdings sich im wesentlichen einigen, Mietparteien zu tun.
    Ich bin dabei lediglich nur noch Beobachter aus der Ferne. Der Initiator des Projekts ist mehr oder weniger einem Nervenzusammenbruch nahe.
    Die Photovoltaikanlage habe mehr oder weniger ich mitverbrochen und ich bemühe mich zur Zeit, den Eigenverbrauchsanteil von zur Zeit ca 20% zu verdoppeln. Also gleiche Fragestellung wie beim wirtschaftlichen Betrieb eines BHKW.
    Das geht, weil ein großer Teil der Wärmeerzeugung auf Wärmepumpe umgestellt werden kann, die noch nicht mit der Sonnenscheindauer synchron läuft. So fehlt auch noch ein Wärmespeicher. Eine Fußbodenheizung ist allerdings bereits vorhanden, ebenso ein Warmwasserspeicher. Alles auch aus der Ferne per selbstgebautem Server zu programmieren und zu überwachen.
    Das wäre auch meine Anregung für Erwin, sofern dem Zusammenschluss mit der Anlage des Bruders nichts mehr im Wege steht. Aber das hat Alikante ja schon geklärt, der Zusammenschluss kann nicht verwehrt werden.


    In Lippstadt wäre durch den Stadtratsbeschluss die Errichtung eines zweiten Schönaus sicher. Aber man kann zusehen, wie die Stadträte und Abgeordneten schnell wieder einen Rückzug machen, entgegen den Veröffentlichungen in der örtlichen Presse. Ich würde heute noch nach Lippstadt ziehen, wenn wir unser Vorhaben dort verwirklichen düften. Wie es wahrscheinlicher ist, dürfen wir nicht. Obwohl die Stadt ihr Stromnetz, wie die Schönauer, von den VEW überteuert gekauft hat.
    So bleiben nur die lieben Nachbarn, mit denen man, weil Ostwestfallen, alleine schon wegen grundstückübergreifenden Wurzeln im Hader liegt.
    Brüder? Weit und breit nicht.


    http://paderborn.stadtus.de/im…werke_lippstadt_gmbh.html

  • Ich nehme Dir nicht ab, dass mein "neuer" Ferraris-Drehstromzähler von 1971, der frisch von den Stadtwerken geeicht wurde, bei der Nennstromaufnahme von 10 Ampere die gleiche Genauigkeit hat wie bei den erlaubten 60 Ampere.


    Soweit ich gesehen habe gibts bei Stromzählern Genauigkeitsklassen bei denen in unterschiedlichen Lastbereichen unterschiedliche Abweichungen zulässig sind. Verglichen mit dem Beispiel das ich nannte (übliche Abweichung eines normalen Messgeräts) ist das gut für dich.


    Zitat

    Dann wäre auch die Grundlage gelegt für einen direkten Stromverkauf über das allgemeine Stromnetz.


    Da liegt das Problem ganz wo anders, nicht in der Genauigkeit der Messgeräte.
    Ich hab ja nen Zweirichtungs-eHz, die Genauigkeitsklasse A gilt für beide Richtungen.


    Zitat

    Das 11kW-Photovoltaikdach hat sehr wohl mit unserer Fragestellung zu tun


    Ups, mein Fehler.
    Aber bei mir sind auch 12,88kWp aufm Dach. Hilft trotzdem nicht weiter wenn man meine Nachabrschaft nicht kennt...



    mfg JAU

  • Hallo zusammen,


    meines EA wir der Zusammenschluss der Anlagen an der TAB scheitern. Trennung vOn Anlagen / Spannungsverschleppung ( Galvanischetrennung) ect.
    Es sei denn Ihr Trennt einen Hausanschluss vom Netz des VNB ;-).
    Wisst Ihr denn das beide Grundstücke am gleichen Kabel / Stationsbereich des VNB hängen?
    --
    Könnt Ihr bei eurem Versorger anmelden wie die Erzeugungsleistung der Einspeiseanlagen Verwendet werden soll? Bei E.ON Avacon gibt bei PV Anlagen dafür ein Formular. Kann monatlich geändert werden.
    ---
    Bernd Schlüter
    kannst du den Eigenverbrauch evtl über einen elektrischen Heizstab im Warmwasserspeicher der von der PV Anlage befeuert wird nachrüsten?Steuerung dann über den WR oder über einen Solar Log in Kombi mit einem S0 Zähler.


    Bezüglich der Abrechnung mit Virtuellen Zählpunkten wendet euch doch mal an den Herrn Zahn (



    rtooth
    ) der hat das Thema in seinem Objekt mit den Stadtwerken Hameln durch gemacht. ( Dachs mit 12 WE )


    ---


    Schönen Abend


    Gruß


    Lutz

    Lutz Nacke
    Projektbetreuer für PV und KWK Projekte

    BHKW Kenntnisse Energiewerkstatt ASV Serie
    Solarfachberater Photovoltaik DGS

    Einmal editiert, zuletzt von Calenko ()

  • Das meine ich auch, beide sollten zusammen nur einen Anschluss an das allgemeine Netz haben. Nur so ist der Eigenverbrauch zu maximieren. Das Netz kann schließlich zwischen zwei Anschlussstellen unterbrochen werden, dann fließt der gesamte Saft einer Kleinstadt durch die dafür nicht ausgelegte Kleinanlage...und setzt die beiden Häuser in Brand. Nein, das geht nicht.
    Deshalb gab es, zumindest früher, etliche Hemmnisse, grundstücksübergreifende Anlagen waren nicht zulässig.


    Ferraris-Zähler: früher war für den Betrieb eines Klingeltrafos eine Extra-pauschale verlangt, weil die Zähler auf den Trafo nicht ansprachen. Bei voller Belastung (Zahl in Klammern) waren bis 10% Messabweichung zulässig, das liegt am Ferrarisbetrieb. Dass diese Abweichung nur noch 1% betragen soll, kann ich mir nicht vorstellen.


    Elektronische Zähler, das ist ein neues Kapitel, da ist es möglich, dass man genauer werden kann.


    Zumindest früher war es für ein EVU vorteilhaft, für die Belieferung Ferrariszähler zu benutzen, für die Einspeisung aber genauere, die nicht oberhalb 2kW vorgehen dürfen. Die Praxis sieht heute noch genauso aus.


    Heizstab, das kommt für mich aber überhaupt nicht in Frage. Das ist der Gipfel von Zerstörung von Volksvermögen. man kauft Gas für 7,5 Cent ein, erzeugt damit Strom im Werte von ebenfalls 7,5 Cent, zahlt dazu noch 4 Cent Wartungsgebühr, verschleißt trotzdem noch die Anlage und kassiert von der Allgemeinheit fast 8 Cent Umlage für den meiner meinung nach unbedingt zu verbietenden Schwachsin


    Diebe denken genauso. Was stört mich, dass ich andere schädige, Hauptsache, ich habe etwas vom Diebstahl.


    Solar Log ist in Lippstadt vorhanden, klar, der wird mit der Wärmepumpe, keinesfalls aber mit einem Heizstab, verbunden.
    Die Haushaltsgeräte werden eh schon hemmungslos zu den Zeiten betrieben, bei denen eine ordentliche Helligkeit draußen herrscht.


    Sobald die Zusammenarbeit mit den Stromerzeugern sinnvoll funktioniert, wird natürlich auf die vom EVU angeforderte Stromanforderung reagiert, die hoffentlich über den S0-Bus ferngesteuert ausgegeben werden kann.
    Schade, das ist kein ISDN, es können im Wesentlichen nur Messdaten übertragen werden.


    Alikante, weißt Du, ob es eine Möglichkeit gibt, dort mehr hineinzupacken?


    Ihr habt vielleicht schon bemerkt, ich bin ein Gegner von Inselanlagen, für die keine Notwendigkeit besteht und wünsche die Harmonie mit der Atomlobby. Unter "Harmonie"verstehe ich unter anderem die praktisch sofortige Einmottung aller Kernenergieanlagen. Sprich, da soll auch nicht eine Motte mehr flattern. Außerdem, statt 4 Cent Vergütung, 25 Cent, bzw den dann wieder sinkenden Endverbraucherpreis. Keinerlei Umlagen mehr, Verbot von Heizstäben, Energievernichtungsanlagen und subventionierte Verschrottungsaktion gegen Nachtspeicherheizungen.
    Die Großkraftwerke werden es durch längere Lebensdauer danken. Unsere Kleinkraftwerke sind gegen Lastwechsel unempfindlicher.
    Unter diesen Bedingungen habe ich auch nichts mehr gegen den Einsatz von Ferrariszählern einzuwenden, dann aber bitte in beide Richtungen.

  • Guten Morgen liebe Vorredner,


    ich stelle mir gerade die Frage warum Ihr so viel Fehlinformationen verbreitet - lest doch einfach nochmal den ersten Beitrag des treads.


    Es sollen ZWEI PV Anlagen zu JE 7KWp auf dem Grundstück des Bruders entstehen - eine Anlage soll ins Hausnetz des Bruders speisen und eine Anlage ins Hausnetz des Fragestellers.


    Wo nun lieber Calenko soll es ein Vermaschungsproblem geben?? Die Beiden Anlagen haben keinen elektrischen Berührungspunkt!!


    Deshalb gilt auch 9 Beiträge später meine Ausführung aus dem Beitrag Nr.4 - der Netzbetreiber darf das Anschlußbegehren nicht verweigern wenn die PV Anlage mit einem separaten Kabel ins Hausnetz von ahdf speist. Punkt!!


    mfg