Rückerstattung der Mehrwertsteuer und wenn ja dann wie?

  • Ich habe hier an mehreren Stellen immer wieder den Hinweis gelesen, dass man die Mehrwertstuer auf die Anschaffung und Installation eines BHKWs zurückbekommen kann.
    Ist das wirklich so und was muss ich dafür machen?


    eendurancewies in einem anderen Thread auf 2 links hin:




    http://www.geiersberger.de/news-detail.html?&cHash=ac0df14f2b9f66ddf3d21851e911cb41&tx_ttnews [tt_news]=84


    http://www.ihr-bhkw-berater.de/bhkw-wirt…teuerabzug-bhkw




    der link hat hier im Forum ein Problem mit den []


    "http://www.geiersberger.de/news-detail.html?&cHash=ac0df14f2b9f66ddf3d21851e911cb41&tx_ttnews[tt_news]=




    Das hat mir große Hoffnungen gemacht. Aber wie läuft das jetzt technusch ab? Muss/soll ich dafür eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gründen? Und kann ich dann die Vorsteuer vom Finanzamt zurückbekommen?


    Ich würde mir in der Infothek dazu einen Beitrag wünschen der das ganze step für step beschreibt. Der auch beschreibt, wie ich eine GbR gründe und auch es dann sinnvoll ist bei der Umsatzsteuer die Klienunternehmerregelung zu wählen oder besser nicht.


    Ansonsten finde ich das Forum und die Infothek hervorragend, danke dafür.

  • Prima, danke für deine blitzschnelle Antwort.


    Wie kann ich aber technusch die Umsatzsteuer zurückbekommen? Als Privatman habe ich ja keine Umsatzsteuer-Id. Muss ich also eine Firma gründen?

  • Muss ich also eine Firma gründen?

    nein

    Als Privatman habe ich ja keine Umsatzsteuer-Id.

    Macht nix, die normale Steuernummer aus der Einkommensteuer (XXX/XXX/XXXXX) hast Du doch. Musst am Jahresende eine Umsatzsteuer-Erklärung machen, dann wird alles auf- und gegengerechnet und gut is. Rede am besten einmal mit Deinem Sachbearbeiter beim Finanzamt.

    Die dezentrale KWK ist keine Brücke - sie ist die Lösung :thumbup:


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  • Moin,

    Musst am Jahresende eine Umsatzsteuer-Erklärung machen, dann wird alles auf- und gegengerechnet und gut is.

    Das muß dem FA aber im laufenden Steuerjahr mitgeteilt werden, reicht ein formloses Schreiben das Du Dir ein BHKW einbaust,damit eine Gewinnerzielungsabsicht hast und auf die Kleinunternehmerregelung verzichten möchtest.
    In einigen Bundesländern bekommst Du dann auf Deine Einkommensteuernummer ein Umsatzsteuerfreigabe, in anderen Bundesländern gibts ne extra Umsatzsteuernummer.


    ABER ACHTUNG !! wie Baulion schon schreibt ist dazu der Rat eines "BHKW Erfahrenen" Steuerberaters dringend einzuholen - sonst kann der Schuß nach hinten losgehen und das FA wird Dein ganz spezieller Freund!!


    mfg

  • Danke, ich meine ich näher mich jetzt schon dem Gipfel des Berges an Problem, die bei der Realisierung vor mir lagen. Ich sehe den Gipfel schon, sind aber noch ein paar Wolken drum rum.

  • Die Vorsteuererstattung ist wohl möglich, aber nur unter weiteren Voraussetzungen.
    Bei der Wärmeabgabe an eigene Mieter wird es eng.
    Bei Stromeinspeisung und Eigenverbrauch Strom/Wärme entsteht ein hoher Eigenverbrauch entsprechend der MIndestbemessungsgrundlage, die auch gerade den Bundesfinanzhof beschäftigt.
    Eine spätere Nutzungsänderung kann nachträglich den Vorsteuerabzug ändern. Trotzdem sorgt der Steuerabzug für einen Finanzierungsvorteil.


    Es gibt auch noch die eine oder andere Besonderheit, siehe z. B. hier:
    http://www.steuerberater-quermann.de/?c=47



    Auch hier gilt:
    Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihr Forum oder Ihren Steuerberater.