Ich habe hier an mehreren Stellen immer wieder den Hinweis gelesen, dass man die Mehrwertstuer auf die Anschaffung und Installation eines BHKWs zurückbekommen kann.
Ist das wirklich so und was muss ich dafür machen?
eendurancewies in einem anderen Thread auf 2 links hin:
http://www.geiersberger.de/news-detail.html?&cHash=ac0df14f2b9f66ddf3d21851e911cb41&tx_ttnews [tt_news]=84
http://www.ihr-bhkw-berater.de/bhkw-wirt…teuerabzug-bhkw
der link hat hier im Forum ein Problem mit den []
"http://www.geiersberger.de/news-detail.html?&cHash=ac0df14f2b9f66ddf3d21851e911cb41&tx_ttnews[tt_news]=
Das hat mir große Hoffnungen gemacht. Aber wie läuft das jetzt technusch ab? Muss/soll ich dafür eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gründen? Und kann ich dann die Vorsteuer vom Finanzamt zurückbekommen?
Ich würde mir in der Infothek dazu einen Beitrag wünschen der das ganze step für step beschreibt. Der auch beschreibt, wie ich eine GbR gründe und auch es dann sinnvoll ist bei der Umsatzsteuer die Klienunternehmerregelung zu wählen oder besser nicht.
Ansonsten finde ich das Forum und die Infothek hervorragend, danke dafür.