Kostenvergleich: EcoPower oder nur Terme?

  • Danke für Eure Antworten - für meine PV Direktstrom werde ich 15cent ansetzen + 19% USt.


    Bleibt noch die Frage: Gilt BHKW als eigenes Gewerbe wenn man schon eine PV hat und kann man dann dort die Kleinunternehmer Regelung anwenden auch wenn man ansonsten schon UST pflichtig ist? Ich gehe von ja das geht aus.

  • Danke für Eure Antworten - für meine PV Direktstrom werde ich 15cent ansetzen + 19% USt.


    Bleibt noch die Frage: Gilt BHKW als eigenes Gewerbe wenn man schon eine PV hat und kann man dann dort die Kleinunternehmer Regelung anwenden auch wenn man ansonsten schon UST pflichtig ist? Ich gehe von ja das geht aus.



    denke nicht das es geht, wo ist der unterschied zur pv ? beide erzeugen strom :whistling:


    frag lieber einen steuerberater...


    gruß db

    db Strom Wärme Wasser
    16356-Werneuchen-Wegendorfer Str. 51
    zertifizierter Vaillant ecoPOWER-Partner
    BHKW: ecoPower 1.0 PV: 26,2 kWp HV: Fröling S4
    geplant für 2014: Vaillant Brennstoffzelle

  • moin,


    BHKW und PV als zwei Gewerbe geht meines Wissens nicht. Und wenn für PV schon Umsatzsteuerpflicht besteht dann gilt das auch für ein neu dazukommendes BHKW - ausser das BHKW wird gar nicht zum Gewerbe hinzugerechnet.
    Im übrigen kann man nach 5Jahren Umsatzsteuerpflicht auch in die Kleinunternehmerregelung wechseln - was dabei zu beachten ist kann Dir Dein Steuerberater sagen.


    @Fuchs - Du schreibst mal wieder aus dem Kontext gerissenes Zeugs. Im EFH gilt üblicherweise folgendes:


    1. die Stromeinspeisevergütung ist fix ( VNNE , EEX )
    2. die Selbstkosten für Stromentname entsprechen dem "üblichen Preis" also EEX
    3. die Selbstkosten für Wärme entsprechen dem "Auffüllbetrag" zur schwarzen Null


    USt kommt nur in dem Umfang drauf in welchem auch VSt gezogen wird. Die Selbstkosten kannst Du natürlich höher ansetzen aber machst Du sie niedriger ruft das Dein FH auf den Plan.


    Der ganze Klatteratatsch gilt selbstverständlich nur wenn das BHKW als "nachhaltige Tätigkeit" mit "Gewinnerzielungsabsicht" angegeben wurde. Im EFH kann es manchmal besser sein lediglich die Einnahmen aus Stromverkauf+KWK Zulage bei der ESt zu deklarieren und das BHKW als Hobby laufen zu lassen, also weder "Gewinnerzielungsabsicht" noch AfA noch Vor/Umsatzsteuer.


    mfg

  • 2. die Selbstkosten für Stromentname entsprechen dem "üblichen Preis" also EEX


    Damit ich das richtig verstehe - der ELIX liegt gerade bei ca. 4-5cent/Kwh d.h. das sollte mein Minimumpreis sein. Heisst für mich im Prinzip ich kann auch locker auf 10cent oder weniger runter gehen und mache selbst bei einer Reparatur nach 20Jahren noch Gewinn und das "sollte" immer noch vom FA aktzeptiert werden.
    Oder muss ich auf den ELIX noch was draufschlagen?

  • Du mußt aus der eigenen Tasche nix draufschlagen - weil die KWK Vergütung 5,41Cent kommt ja von selbst.


    Wieso 20Jahre?? Deine Wirtschaftlichkeitsberechnung und AfA laufen bei BHKW auf 10Jahre.


    mfg


    Die 20 jahre kommen von der PV das wir bei BHKW von 10 reden ist mir klar.


    Strompreis für DIREKTverbrauch "muss" über ELIX liegen habe ich jetzt mal verstanden. Das sollte dann für BHKW UND PV gelten. Bei PV bekomme ich 18.54 Cent vergütung würde mir selber den Strom aber zu 5.xcent verkaufen können. Ihr schreibt ja selber schwarze null bzw. Gewinn sollte rauskommen wenn Föderungsphase beendet.

  • Nein,


    Direkt Verbrauch = Direkt Vermarktung = ganz anderes Paar Schuhe


    PV = EEG ≠ BHKW = KWKG


    vergleiche die Vorgaben "Entnahme für Eigenbedarf" wie sie seit jeher für Selbständige und Gewerbetreibende gelten.


    mfg


  • Jetzt bringst Du mich ins schleudern - habe ich eine Frage gestellt auf der man mit Nein antworten kann?
    BTW das wording Direktverbrauch hatte ich schon öfters hier benutzt, ich hoffe wir haben nicht an einander vorbei geschrieben


    Interpretiere ich das jetzt richtig:
    PV==EEG sofar so good - und meines Wissens kann man hier den DV Strompreis selber bestimmen (nicht zu verwechseln mit der Vergütung die es mal für den Eigenverbrauch gab). Hier hätte ich irgendetwas zwischen 5,x und 24cent angesetzt - schöne Zahl wäre 10cent.


    BHKW==KWGK
    Direktverbrauchs Strompreis müsste doch auch bei BHKW FREI definierbar sein.
    Einspeisevergütung ist natürlich fest vorgegeben, da diese eh schon niedrig ist hätte ich den DV Strompreis auch entsprechend niedrig angesetzt.
    Wärmeentnahme müsste auch frei definierbaren Preis haben (der sich womöglich am Gaspreis orientiert)


    alles unklar? Evtl. einen Extrathread für die Thematik DV Strompreis und Versteuerung aufmachen? Evtl. gibt es den gar schon und ich war zu .. die Suchfunktion richtig zu nutzen.

  • Hallo endurance,


    wegen Vergütungsfestsetzung für selbstgenutzten Strom aus Photovoltaik fragst du besser unter http://www.photovoltaikforum.com
    Ich würde einen Wert in Höhe der Einspeisevergütung für richtig halten.


    Beim BHKW kann das errechnet werden. Dazu sind folgende Angaben nötig:


    - Anschaffungskosten abzüglich Zuschuss
    - Laufzeit pro Jahr
    - elektrische und Wärmeleistung des BHKW sowie Gasverbrauch pro Stunde
    - Anteil an Stromerzeugung welcher selbst genutzt wird
    - Wartungskosten


    Mit freundlichen Grüßen

  • Hi!


    Also nur mal so zur Info!


    Ich habe im Oktober eine PV-Anlage mit Eigennutzen bekommen! Ich habe nur einen Zähler für den Strom den EON von mir kauft! Für mein Selbst genutzen Strom gibt es keinen Zähler oder ähnliches. alos werde ich da wohl nichts angeben...

  • Ich habe im Oktober eine PV-Anlage mit Eigennutzen bekommen! Ich habe nur einen Zähler für den Strom den EON von mir kauft! Für mein Selbst genutzen Strom gibt es keinen Zähler oder ähnliches. alos werde ich da wohl nichts angeben...


    Einen Zähler also einen Zweirichtungszähler. Direktverbrauch == Anzeige des WR - Anzeige Einspeisung am Zweirichtungszähler.
    Für das FA reicht dieser "Schätzwert" da braucht es nicht zwingend eine Eichung.

  • Das stimmt einen Zweirichtungszähler! Bezug und verkauf.
    Es ist ja schon Dezember das Jahr ist in 21 Tage zu ende. Dann werde ich ja bald wissen wie der Hase läuft!
    Gruß

  • Moin!
    Habe heute vom Solarteur ne Antwort bekommen. Der Eigenverbrauch wird seitdem die Eigenverbrauchzulage nicht mehr gibt, nicht mehr versteuert oder ähnliches.
    Die Firma vertreibt auch die Kleinwindkraftanlage Wespe. Dort ist es genau so. Alle was selber genutz wird, wird nicht besteuert....
    Gruß
    aus dem Norden...