Kostenvergleich: EcoPower oder nur Terme?

  • Vorsicht - nicht Äpfel mit Birnen verwechseln. Die Liebhaberei ist ein Wort aus dem Ertragssteuerrecht. Hier geht es um Anerkennung von Abschreibungen der Investitionssumme usw.


    OK richtig - ich schreibe meine PV Anlage natürlich auch ab. Wenn wir das bei BHKWs nicht machen mag allein die Umsatzsteuer entscheidend sein. Kleinunternehmerregulung - ja OK, aber die USt wieder zu bekommen wiegt den 10min/Monat Aufwand locker auf. Nach einer Weile braucht man ja auch nicht mehr jeden Monat zu reporten.


  • OK richtig - ich schreibe meine PV Anlage natürlich auch ab. Wenn wir das bei BHKWs nicht machen mag allein die Umsatzsteuer entscheidend sein. Kleinunternehmerregulung - ja OK, aber die USt wieder zu bekommen wiegt den 10min/Monat Aufwand locker auf. Nach einer Weile braucht man ja auch nicht mehr jeden Monat zu reporten.


    bei mir zum Bsp. macht bei meiner PV-Anlage ca. 100 euro mehr in 20 Jahren :whistling: Steuervorteil


    da bin ich lieber Kleinunternehmer :thumbup:


    mfg. db

    db Strom Wärme Wasser
    16356-Werneuchen-Wegendorfer Str. 51
    zertifizierter Vaillant ecoPOWER-Partner
    BHKW: ecoPower 1.0 PV: 26,2 kWp HV: Fröling S4
    geplant für 2014: Vaillant Brennstoffzelle

  • aber die USt wieder zu bekommen wiegt den 10min/Monat Aufwand locker auf.


    die bekommst Du ja nicht als Geschenk, sondern zahlst sie mit jeder Einnahme in Scheibchen wieder zurück.


    Und wenn die Einnahmen so gestaltet werden, daß mit der entsprechenden Bewertung von privat genutzter Wärme und Strom zumindest eine schwarze Null herauskommt, spätestens dann ist klar, daß der einzige Vorteil ggf. ein Zinsvorteil ist. Und gegen den ist dann sogar noch die niedrigere Abschreibungsmöglichkeit gegenzurechnen, da nicht der gesamte Kaufpreis über die Nutzungsdauer als AfA absetzbar ist, sondern nur der Netto-Betrag.


    Das muß jeder für sich selbst mal ausrechnen oder ausrechnen lassen, ob sich das vordergründige Juchhuhh-ich-bekomme-Geld-geschenkt vielleicht dann doch nicht lohnt und nicht vielleicht das Angebot, die Kleinunternehmerregelung zu nutzen, gar nicht die schlechtere Alternative ist.


    bei mir zum Bsp. macht bei meiner PV-Anlage ca. 100 euro mehr in 20 Jahren :whistling: Steuervorteil


    Dann erscheinen die 10Min/Monat über die Zeitspanne der Nutzungsdauer doch vor dem Licht eines ziemlich schlechten Stundenlohns...


    André

  • Alles Richtig - klar muss man das individuell ausrechnen. Wobei bei den hohen Investsummen beim BHKW contra kleinen Stromeinnahmen (sprich auch kleinen UST einnahmen anteil) lohnt sich das evtl. (individuell) gar eher als bei PV.
    Ich muss zugeben bei mir floß das Geld gleich in eine Sondertilgung, von daher zählte bei mir der langrisftige Kreditvorteil mit rein.
    Fazit: rechnet es Euch selber aus :(


    Eine Frage hätte ich aber noch - wen ich jetzt ein BHKW inbetriebnehme aber schon eine PV Anlage habe (oder anders rum), habe ich dann zwei Betriebe mit EÜR (meine Annahme) und kann jeweils kleinunternehmer regelung anwenden oder?

  • Hallo endurance,


    du musst auch auf die entnommenen Wärme Umsatzsteuer abführen, wenn du dir die Vorsteuer auf die ganze Investitionssumme erstatten lässt. Also dann auf alles was aus dem BHKW an Wärme und Strom herauskommt, egal wer es erhält.



    Mit freundlichen Grüßen

  • hmm - ähnlich wie Eigenverbrauch bei PV.
    Dafür müsste man aber im gegenzug vom Gas wieder den USt Teil als Vorsteuer abrechnen können oder?

  • Hallo endurance,


    ja richtig, von allen Ausgaben, außer Zinsen, gezahlte Umsatzsteuer erstatten lassen und im Gegenzug auf alle Erträge Umsatzsteuer abführen.
    Da deine jährlichen Einnahmen zur Erzielung eines Gewinns größer sein müssen als die Ausgaben inklusive Abschreibung zahlst du so, die anfangs erstattete Umsatzsteuer auf die Anschaffung wieder zurück.


    Mit freundlichen Grüßen

  • Moin

    Da deine jährlichen Einnahmen zur Erzielung eines Gewinns größer sein müssen


    müssen sie nicht - wenn ich die aktuelle Rechtsprechung richtig verstehe ( Selbstkosten etc. ) muß es im EFH nur ne schwarze 0 werden.


    Bei "stand alone BHKW" also ein Nullsummenspiel aber zusammen mit PV wirds interessant ............. ;-_



    mfg

  • müssen sie nicht - wenn ich die aktuelle Rechtsprechung richtig verstehe ( Selbstkosten etc. ) muß es im EFH nur ne schwarze 0 werden.


    Bei "stand alone BHKW" also ein Nullsummenspiel aber zusammen mit PV wirds interessant ............. ;-_

    Gilt das auch für PV? Da bin ich nämlich gerade am rätseln was für einen Preis ich mir für den Direktverbrauch in Rechnung stelle.

    • 0cent wird wohl nicht gehen
    • letzter EV Vergütungssatz für <30% <10kwh/p 8,05cent
    • 16,38 Cent das ist der letzte mir bekannte aktzeptierte Direktverbrauchssatz zum Zeitpunkt als es noch EV Vergütung gab (8,05 - 24,43) <- wäre jetzt einfach mein Ansatz
    • 18.54 (meine Einspeisevergütung)
    • oder 22.x aktueller endkundenpreis?

    Selbst bei 0 cent würde sich die Anlage in 20Jahren rechnen (wenn es nicht zuviele Defekte gibt)
    Wie handhabt man das bei BHKW?


    Was ist eigentlich der zeitraum 5,10 oder 20 Jahre der hier zugrunde
    gelegt wird ? Ich meine 20 Jahre korrekt - gitl das auch für BHKW?

  • Hallo Alikante,


    es hat sich also nichts geändert. Sicherlich kann man vieles ansetzen. Nur wenn du für den Eigenverbrauch 5 Cent pro kWh berechnest, gibr das im Jahr bei 6000 Betriebsstunden genau 300 Euro Einnahmen. Das reicht doch nicht mal für die Wartung. Wie willst du da auf eine schwarze Null kommen?



    Mit freundlichen Grüßen

  • Moin,


    Zitat

    Wie willst du da auf eine schwarze Null kommen?


    Die Antwort liegt in der definition von "Selbstkosten". Wenn an den Einnahmen für Strom nix zu rütteln ist fällt der Rest halt auf die Wärme.


    Oder was glaubst Du warum dazu nun Regelungen geschaffen wurden??



    mfg

  • Hallo alikante,


    endurance wollte wissen, welchen Strompreis er für den selbstgenutzten ansetzen soll. Warum sollte an diesem nicht zu rütteln sein? Er kann doch jeden beliebigen Preis nehmen. Bei der entnommenen Wärme ist es nicht anders. Macht er den Wärmepreis teuer genug, kann er den Strom auch mit 0 Cent ansetzen. Genau so gut geht es mit teurem Strom und Wärme zum Nulltarif. In der Summe müssen die Beträge aber immer auf Höhe der Kosten liegen, damit die schwarze Null erreicht wird.


    Läuft das BHKW 4.000 h entstehen dabei ca. 2.000 € Kosten. Diese müssen durch den Wert für 10.000 kWh Wärme plus dem Erlös für die 4.000 kWh Strom erreicht werden. Nimmt er für die Wärme 20 Cent pro kWh sind das damit 10.000 x 0,20 € = 2.000 €. In diesem Fall könnte der Strompreis bei 0 Cent liegen. Nur ist dies Rechnung natürlich vollkommen weltfremd, da Wärme aus einer einfachen Brennwerttherme aktuell unter 8 Cent kostet. Werden diese 8 Cent für den Wert der Wärme herangezogen, ergibt das 10.000 x 0,08 € = 800 €. Verbleiben für den Strom 2.000 € - 800 € = 1.200 €. Diese durch die 4.000 kWh Strom geteilt ergibt pro kWh Strom 0,30 €. Achtung, diese Preise sind noch ohne Mehrwertsteuer, für die selbstgenutzte Wärme oder Strom muss der Empfänger die 19 % noch zusätzlich zahlen.



    Mit freundlichen Grüßen