Erfahrungsbericht: Kombilösung Whispergen und PV-Anlage - Zwischenfazit!

  • Seit 28. März unterstützt nun auch eine PV-Anlage unsere Stromproduktion. Ich ziehe hier mal ein Zwischenfazit: Es hat sich gelohnt!
    Der Whispergen wurde durch das Finanzamt problemlos (hätte ich nicht gedacht) zum vollen Vorsteuerabzug anerkannt. Es gab also die komplette MWST zurück. 8o
    Mit Beginn der Heizperiode bringt der Whispergen wieder rund 16 Betriebsstunden pro Tag. Im Oktober 2012 wurden 325kWh erzeugt, und selbst verbraucht wurden davon 228kWh. :thumbup:
    In den Sommermonaten wurde hauptsächlich der PV-Strom selbst verbraucht. Gelegentlich sprang der Whispergen für die Warmwasserproduktion an.
    Ich hänge mal eine grafische Darstellung ran, in der man sieht, wie sich der Stromverbrauch verteilt.
    Wir verbrauchen mittlerweile zu ca. 60% unseren eigenen produzierten Strom. Das ist schon ganz schön gewaltig, zumal ohne Speicher! :!: :!: :!:
    Im Umkehrschluss müssen wir nur noch 40% Strom (vor 15 Monaten noch 100%) beim Stromanbieter beziehen und bezahlen!
    So macht erneuerbare Energie Spass! :thumbup:

  • Hallo Pfleger,


    BHKW-Stromverkauf Jan. - Oktober 2012: 770kWh
    PV-Stromverkauf 28.März - Oktober 2012: 9360 kWh

    Eigenverbrauch mittels Vitovalor PT2 (seit 10/2019) und 12,54 kWp PV-Anlage mit SMA Tripower 12000 (seit 03/ 2013)
    aktuell für 2018 79% Eigenstromversorgung durch BHKW und PV :thumbup:


    seit 01/2002 Volleinspeisung mit PV-Anlage 5,06 kWp :thumbup:

  • Moin

    Der Whispergen wurde durch das Finanzamt problemlos (hätte ich nicht gedacht) zum vollen Vorsteuerabzug anerkannt.

    Das bedeutet aber im Umkehrschluss das sowohl für den gesamten selbst produzierten Strom als auch für die gesamte Wärme Umsatzsteuer ans FA abzuführen ist.


    mfg

  • Das bedeutet aber im Umkehrschluss das sowohl für den gesamten selbst produzierten Strom als auch für die gesamte Wärme Umsatzsteuer ans FA abzuführen ist.


    Dafür darf man dabei aber wieder die komplette Vorsteuer aus dem Gasbezug und den Wartungs- und Instandhaltungskosten geltend machen. Sogar die Vorsteuer von dem Schorni. :walklike:

    Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern. ?(
    http://perdok.info/
    Oscar Perdok GmbH
    Gildeweg 14, 46562 Voerde
    Beratung, Planung und Installation von: KWK-Anlagen, PV-Anlagen, Stromspeicher mit Notstromfunktion, Eigene Herstellung von Ladestationen für E-Mobile, Energie-Effizienz incl. Kosten/Nutzen-Betrachtung, Ladestation für E-Mobile (kostenlos)

  • Sogar die Vorsteuer von dem Schorni. :walklike:


    Hm, und ich dachte immer das wären ganz normale Gebühren (und damit nicht zum Steuerabzug geeignet).
    Na, spätestens nächstes Jahr ist es Handwerkerrechnung und damit auch für Private 20% abzugsfähig. :P


    Letzte Woche hatte ich ein nettes Gespräch mit einem Dachserbändiger, dem hat das Finanzamt wirklich übel mitgespielt. Nach meiner Einschätzung hatte er aber auch nicht den Ehrgeiz die Fehler des Amts zurechzubiegen und hat die gewerbliche Nutzung des Grünen sein lassen. Folge: EFH mit <1500h/a. :pinch:



    mfg JAU

  • Hallo Alikante,
    wenn's um die Zahlung von Umsatzsteuer auf die Wärme geht, hat sich der Gesetzgeber was Tolles einfallen lassen. Hier der Passus aus dem Infoblatt von 2G Home:
    "Sie zahlen Umsatzsteuer auf Betriebskosten, wie z.B. ...sowie
    - Kaufpreis derWhisperGen-Heizung (jährlich 1/10 des Gesamtbetrags über einen Abschreibungszeitraum von 10 Jahren oder alternativ der durchschnittliche Preis eines regionalen Wärmelieferanten)."
    Dann hänge ich nochmal den Fachbeitrag aus dem Heizungsjournal 10/2011 ran "Ein sehr schöner Rabatt" Hier ist genau beschrieben, wie BHKW's steuerlich behandelt werden.
    Lest Euch die letzte Seite "Beispiel einer Abrechnung" an. Da seht Ihr, das sich die Mehrwertsteuer-Abrechnung sehr in Grenzen hält. Ich denke, diese Besteuerung kann man ohne Weiteres verkraften.
    Das betrifft übrigens genau so die Photovoltaik, wenn ich den selbst hergestellten Strom auch selbst verbrauche.

  • Der beigefügte Fachbeitrag lässt leider einen entscheidenden Punkt aus: Die Bewertung des eigenen Wärmeverbrauchs. Da ist die Rechtsprechung momentan so, dass der Eigenverbrauch mit dem Teilwert anzusetzen ist - und das bedeutet, dass der Wärme-Eigenverbrauch ertrags- und umsatzsteuerrechtlich mit der Summe der darauf entfallenden Kosten (incl. AfA, aber ohne Zinsen) als Einnahme zu versteuern ist. Damit reduziert sich der Umsatzsteuervorteil deutlich und ertragssteuerlich entfallen alle relevanten Vorteile. Das ist ein Riesenthema u. a. bei Betreibern von Biogasanlagen und man kann nur hoffen, dass irgendwann jemand ein anderes Urteil erstreitet. Eigentlich sollte das möglich sein, da momentan der Teilwertansatz dazu führt, dass für die Wärme unrealistisch hohe Preise zu versteuern sind.


    Steuerliche Aspekte spielen somit bei der Wirtschaftlichkeit eines Mikro-BHKWs keine wesentliche Rolle. Wichtig ist m. E. nur der anfängliche Vorsteuerabzug, da der die Investitionssumme verringert. Ansonsten muss sich das BHKW auch ohne steuerliche Vorteile rechnen. Das funktioniert beim Ecopower 1.0 m. E. auch, wenn man es für weniger als 15.000,- EUR incl. Montage als Komplettsystem bekommt und dann rd. 4.000 KWH Strom selbst verbraucht.

    bredoko


    EC Power XRGI 15 und 20
    PV First Solar/SMA

  • Beachte bitte die unentgeltliche Wertabgabe !!! Also geht man von den Selbstkosten aus !!


    Mi n d e s t b eme s s u n g s g r u n d l a g e b e i d e r Ab g a b e v o n Wä rme
    (9) 1Wird die mittels Kraft-Wärme-Kopplung erzeugte Wärme an einen Dritten geliefert, ist
    Bemessungsgrundlage für diese Lieferung grundsätzlich das vereinbarte Entgelt (§ 10 Abs. 1 UStG).
    2Handelt es sich bei dem Dritten um eine nahe stehende Person, ist die Mindestbemessungsgrundlage des
    § 10 Abs. 5 Nr. 1 UStG zu prüfen. 3Hierbei ist - ebenso wie bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage
    nach § 10 Abs. 4 Nr. 1 UStG im Falle der unentgeltlichen Wertabgabe von Wärme nach § 3 Abs. 1b Satz 1
    Nr. 1 UStG - stets von den Selbstkosten auszugehen, weil die Wärme vom Betreiber der KWK-Anlage
    selbst erzeugt wird und es somit keinen vom Betreiber zu zahlenden Einkaufspreis für die Wärme gibt.
    4Bei der Ermittlung der Selbstkosten sind die Anschaffungs- und Herstellungskosten der KWK-Anlage
    auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von zehn Jahren zu verteilen (vgl. BMF-Schreiben vom
    15. 12. 2000, BStBl I S. 1532; AfA-Tabelle AV Fundstelle 3.1.4).
    5Darüber hinaus ist zu beachten, dass
    nicht eines der Endprodukte Elektrizität oder Wärme ein Nebenprodukt der Gewinnung des anderen
    Produkts darstellt. 6Die Selbstkosten sind daher stets aufzuteilen, z. B. im Verhältnis der erzeugten
    Mengen an elektrischer und thermischer Energie oder anhand der Leistungskennzahlen der Anlage

    (sofern diese keine variable Steuerung in Abhängigkeit von nur einer der beiden angeforderten
    Energiearten zulässt). 7Einheitliche Messgröße für die elektrische und thermische Energie sind kWh.
    9(10) 1Der Vorsteuerabzug Bemessungsgrundlage wird nach § 10 Abs. 5 i. V. m. Abs. 4 Satz 1 Nr. 1

    Eigenverbrauch mittels Vitovalor PT2 (seit 10/2019) und 12,54 kWp PV-Anlage mit SMA Tripower 12000 (seit 03/ 2013)
    aktuell für 2018 79% Eigenstromversorgung durch BHKW und PV :thumbup:


    seit 01/2002 Volleinspeisung mit PV-Anlage 5,06 kWp :thumbup:

  • Beachte bitte die unentgeltliche Wertabgabe !!! Also geht man von den Selbstkosten aus !!


    So ist es - und weil man die Selbstkosten auf diese Weise quasi als Einnahmen ansetzen muss, hebt sich der steuerliche Vorteil wieder auf. Besser wird die Situation erst dann, wenn die über die Selbstkostenermittlung unrealistisch hohe Bewertung des Wärmeverbrauchs durch den Ansatz eines Marktwerts für Wärme abgelöst wird. Das ist aber momentan nur dort möglich, wo es entweder einen Wärmemarkt gibt oder wo der BHKW-Betreiber einen Teil seiner Wärme an einen unabhängigen Dritten verkauft.

    bredoko


    EC Power XRGI 15 und 20
    PV First Solar/SMA

  • Ja- OK. Da sind wir uns einig. Und das diese steuerliche Regelung verbesserungswürdig ist - keine Frage. Ein wenig günstiger wird die Berechnung allerdings noch durch die Aufteilung der Selbstkosten in die Teile der erzeugten Wärmeenergie und elektrischen Energie. Dieses Verhältnis liegt beim aktuellen Whispergen bei 7,5 : 1.
    Beim Ecopower liegt diese sogar bei 1 : 2,5.

    Eigenverbrauch mittels Vitovalor PT2 (seit 10/2019) und 12,54 kWp PV-Anlage mit SMA Tripower 12000 (seit 03/ 2013)
    aktuell für 2018 79% Eigenstromversorgung durch BHKW und PV :thumbup:


    seit 01/2002 Volleinspeisung mit PV-Anlage 5,06 kWp :thumbup:

  • Hallo,



    vielen Dank für das gepostete Urteil vom BFH, dass hilft mir gerade sehr weiter!


    Mein Whispergen läuft nun auch "komplett" selbst das EVU hat alles hinbekommen und ich bin absolut zufrieden mit der Anlage!


    Wenn ich jetzt noch alle Unterlagen (Wartungsvertrag) bis 15.11.12 zusammen bekomme kann ich die BAFA-Förderung noch einfordern!



    Gruß


    Krafti

  • Hallo Krafti,
    dann viel Erfolg bei der BAFA und natürlich viel Spass mit Deinem Whispergen.
    Es ist schon ein gutes ausgereiftes Gerät, und er wird trotzdem immer noch weiterentwickelt.
    In den nächsten Monaten und Jahren werden wir alle sehen, wie wichtig dieser Schritt zur eigenen Stromproduktion, in welcher Form auch immer, ist. Das zeigen letzendlich ja die Steigerungsraten der Strompreise.

    Eigenverbrauch mittels Vitovalor PT2 (seit 10/2019) und 12,54 kWp PV-Anlage mit SMA Tripower 12000 (seit 03/ 2013)
    aktuell für 2018 79% Eigenstromversorgung durch BHKW und PV :thumbup:


    seit 01/2002 Volleinspeisung mit PV-Anlage 5,06 kWp :thumbup:

  • Die PV-Anlage ging am 28.März 2012 in Betrieb, d.h. für den Verkauf gibt es 24,43 cent - der Eigenverbrauch wird mit 8,05 cent
    vergütet.
    Der Whispergen ging September 2011 in Betrieb. Gefördert wird wie folgt:
    Für
    den kompletten produzierten Strom gibt es 5,11 cent Vergütung. Für den
    darüber hinaus noch eingespeisten Strom in das öffentliche Netz gibt es
    weitere ca. 4,6 - 5,1 cent ( es gilt der durchschnittliche Preis für
    Grundlaststrom des jeweils vorangegangenen Quartals, der an der
    Strombörse EEX in Leipzig ermittelt wird).
    Des weiteren kann ich mir
    rückwirkend die Energiesteuer vom verbrauchten Erdgas per Antrag beim
    Hauptzollamt für das vergangene Jahr erstatten lassen.
    Das Ganze läuft über 10 Jahre.
    Für
    mich ist es also rentabel, wenn ich den erzeugten Strom des Whispergens
    soweit wie möglich selbst verbrauche. So habe ich auch noch eine
    Einsparung für den nicht zu gekaufen müssenden Strom von, im Moment, ca.
    24 cent.
    Stromverbrauch liegt bei mir pro Monat zwischen 500-600 kWh.
    Der
    Preis des Whispergens - ca. 12500€ (nach Zuschuss ILB und Rückerstattung MWST) war
    der "schlüsselfertige Preis" einschl. Entsorgung der alten Heizung,
    Komplettinstallation aller Elemente und Inbetriebnahme !!!!!!!!!!
    Für uns hat es sich gelohnt!!!!! :thumbup:

    Eigenverbrauch mittels Vitovalor PT2 (seit 10/2019) und 12,54 kWp PV-Anlage mit SMA Tripower 12000 (seit 03/ 2013)
    aktuell für 2018 79% Eigenstromversorgung durch BHKW und PV :thumbup:


    seit 01/2002 Volleinspeisung mit PV-Anlage 5,06 kWp :thumbup: