Zählerärger bei Photovoltaik

  • Abend zusammen,



    seit letzem Wocheende habe ich eine PV aufm Dach. Die angrenzende Scheune wurde zugepflastert. Ist etwas seltsam gelaufen, wenns nach mir ginge wär nix drauf gekommen aber darum solls jetzt auch nicht gehen.


    Schon bei der Planung kam das Thema Zähler auf und ich hab mich bestmöglichst informiert. Ich wollte nämlich die Möglichkeit eines dezentralen Zählers nutzen.
    Grund: Da wo der WR installiert wurde sollte auch die Unterverteilung der Scheune hin, daher wars naheliegend Sicherung und Zähler beim WR zu installieren und die vorhanden 5x6mm² zu nutzen (war schon gelegt, die UV war nur noch nicht angeschlossen). Soweit so gut. "Ergänzung zur TAB2007" erlaubt ausdrücklich den Einsatz von Hutschienenzählern bei dezentraler Montage.


    Gestern war dann der Elektriker da und hat da nochmal bestätigt was der Solateuer schon gemeint hatte: EnBW lässt keine kundeigenen Zähler mehr zu (was meines Wissens nur für Bezug- und Einspeisezähler gilt, Erzeugerzähler ist meine Sache). Ok, ist erstmal kein Problem, die EnBW möchte für den Erzeugerzähler ~17€ jährlich haben. Ich finde den Preis ganz gut, hätte zwar die Möglichkeit günstig an einen elektronischen Zähler zu kommen, für die Miete rentiert sich der Aufwand mit der Eichung aber eigentlich nicht.
    Leider hat mir der Solateur heute mitgeteil das EnBW nur eHZ verbaut. Keine Hutschienen...


    Jetzt bin ich halt mächtig angepisst. Laut EnBW bin ich 1. gezwungen deren Zähler zu nutzen 2. den auf 3-Punkt oder eHZ-Platte zu montieren. Bei beidem bin ich mir sicher das sie falsch liegen. Hat von euch jemand entsprechedne Belege (ev. Clearingstelle?) dafür die ich meinem Solateur morgen unter die Nase halten könnte?



    Davon ab hab ich grundsätzlich alle Möglichkeiten: Einen freien 3-Punkt-Platte im Zählerschrank und Leitung ziehen ist auch kein Thema (im Kabelkanal ist Platz), würdet ihr gleich bei geben und den Weg des geringsten Widerstands gehen oder auf die Hinterfüße? Ich komm mir nämlich grad ziemlich verarscht vor...



    mfg JAU

  • Erzeugungszähler muss nicht TAB konform sein. Hutschiene ist ok. Der Betreiber hat das Recht zu messen. Mögliches Problem besteht bei § 21 c EnWG wenn die Anlage > 7,5 kW ist. Dann muss eigentlich ein Messsystem her. Die sind aber noch nicht spezifiziert. Von daher muss es wohl wenigstens ein EDL 21 Zähler sein. Das ist ein eHZ.


    http://www.clearingstelle-eeg.de/beitrag/2000


    Was wird denn das mit dem "dezentralen" Zähler für eine Messeinrichtung? Eigenverbrauch? Mit BHKW als Kaskade?

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo:

  • Was wird denn das mit dem "dezentralen" Zähler für eine Messeinrichtung? Eigenverbrauch? Mit BHKW als Kaskade?


    Ne, mit BHKW ist nix. Aktuell ist es so das bei über 90% (?) Einspeisung die Vergütung sinkt. Als Nachweis für den Eigenverbauch ist ein Erzeugerzähler notwendig.



    Ergänzung TAB2007



    mfg JAU

  • Wie gesagt, für den Erzeugungszähler ist das Einhalten einer TAB des Netzbetreibers nicht erforderlich. Die TAB ist nur für den Übergang zur Kundenanlage relevant. Also für den Einspeise- und Bezugszähler. Und auch dann nur wenn die Vorgaben in der TAB notwendig und gerechtfertigt sind. Vor Kurzem hat die Bundesnetzagentur beispielsweise bestätigt, dass sogar der Einspeisezähler in bestimmten Fällen als Hutschiene im BHKW möglich ist ;) (zum Nachschlagen)


    Maßgeblich für den Erzeugungszähler sind die Vorschriften des EEG und ggf. EnWG. Das EnBW etwas anderes behauptet ist alleine deren Profitgier und Allmachtsfantasien geschuldet.

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo:

  • Mein Problem ist halt das ich im EEG nicht durchsteige... ;-_


    Was aktuelles wär das hier: http://www.clearingstelle-eeg.…s/2011-2-2_Empfehlung.pdf
    Da steht was von wegen "Messhoheit liegt beim Anlagenbetreiber", finde mich da aber auch nicht zurecht auf was sich das genau bezieht.



    mfg JAU

    Einmal editiert, zuletzt von JAU () aus folgendem Grund: Rääächtschreibung

  • Wo liegt das Problem??


    im Schema ganz rechts ist doch deine Konstellation abgebildet - kein Zählerschrank/Kasten/Feld, kein eHZ . Genauso willst Du es haben ?! Einzig die Tatsache das ENBW keinen Hutschienenzähler zur Miete anbietet ist doch das Manko.


    Also eigenen Zähler einbauen und verplomben lassen, fertig.


    mfg

  • Wo liegt das Problem??


    Offensichtlich darin das der Solateur als auch sein Elektriker eher der EnBW glauben als mir. *hmpf*



    Davon mal ab, rentiert es sich überhaupt nen eigen Zähler zu betreiben? Ich hab kein Angebot, aber grundsätzlich bekäme ich den zum VK+MWSt des Großhändlers (bzw. hab einen liegen), aber was die Eicherei kostet hab ich keinen Schimmer...
    Die "Umrüstung" auf eHZ ginge auch nicht zu meinen Lasten, Kabel und Sicherungen stellt der Solateur, die Adapterplatte kommt vom EVU.



    mfg JAU

  • Die "Umrüstung" auf eHZ ginge auch nicht zu meinen Lasten, Kabel und Sicherungen stellt der Solateur, die Adapterplatte kommt vom EVU.

    Dann würd ich auch nicht lange streiten sondern den gesponsorten eHZ nehmen! In den 17€ Jahresgebühr steckt ja auch die ganze EEG Abrechnerei mit drin - so zumindest bei mir.


    mfg

  • Wenn die EnBW 17 Euro jährlich für den EHz möchte, würde ich den nehmen. Nacheichen ist ein Aufwand und neue Zähler kosten auch Geld. Wenn man aber ein S0-Signal oder ähnliches braucht, kann man auch eigene Zähler nehmen.

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo:

  • Wenn man aber ein S0-Signal oder ähnliches braucht, kann man auch eigene Zähler nehmen.


    S0 ist angedacht weil ich bei der großen Anlage schon aufpassen muss das ich tatsächlich genug Strom abnehme. Das hab ich dem Elektriker auch mitgeteilt und er hats in den Zählerbogen mit aufgenommen.


    Soweit ich gesehen habe ist es bei 3-Punkt sogar so das die EnBW den Aufwand für die optische Schnittstelle trägt (weil die ja auch den Adapter setzt), wärs ein eHZ-Feld müsste ich mich selbst um den Abnehmer kümmern.



    mfg JAU

  • Ich hab die Empfehlung jetzt in papierform vor mir liegen und etliche gelbe Markierungen rein gemacht, dann noch die TAB dazu und mal sehen was der Solateur morgen dazu meint...


    Ob ich nen normalen eHZ setzen lasse muss ich nochmal drüber schlafen. Aber ich hab Recht - das genügt erstmal. :D



    mfg JAU

  • Heut wars soweit.
    Er meinte noch irgendwas die neue Vorschrift sei von 2012 und die Empfehlugn der Clearingstelle daher nicht aktuell, was ich mit verweis auf den aktuellen Stand des EEG von 2009 verneint habe.


    Der Oberknaller kam aber noch: Ich soll mich drum kümmern das das 3-Punkt Feld (neu seit 2009) auf eHZ gerüstet wird. 8|
    Na herzlichen Dank. :cursing:



    mfg JAU

  • Er meinte noch irgendwas die neue Vorschrift sei von 2012 und die Empfehlugn der Clearingstelle daher nicht aktuell, was ich mit verweis auf den aktuellen Stand des EEG von 2009 verneint habe.


    Auf welchen § will er sich stützen?

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo: