Neuer Gasvertrag für Mieter-GBR?

  • Folgende Situation: In einem Gebäude soll ein BHKW errichtet werden, das von einer Mieter-GBR betrieben werden soll. Der Vermieter betreibt die Heizung weiter und rechnet die Wärme weiter als Nebenkosten ab (sofern sie noch gebraucht wird). Die Mieter-GBR möchte einen eigenen Gasvertrag für das BHKW abschließen.


    Fragen:


    1. Spricht irgendetwas dagegen (Vermieter ist einverstanden)?
    2. Was kostet ein zweiter Hauptzähler?
    3. Können der Vermieter und die Mieter-GbR mit unterschiedlichen Gaslieferanten zusammenarbeiten?
    4. Kann der Gaslieferant des Vermieters Probleme bereiten, weil die Gasabnahme durch den Vermieter (langfristiger Gasvertrag) deutlich zurückgeht(?).

    bredoko


    EC Power XRGI 15 und 20
    PV First Solar/SMA

  • Kann der Gaslieferant des Vermieters Probleme bereiten, weil die Gasabnahme durch den Vermieter (langfristiger Gasvertrag) deutlich zurückgeht(?

    Was kostet ein zweiter Hauptzähler?

    Handelt es sich da um Flüssig- oder Erdgas?
    Weil...... langfristige Verträge kenn ich eigentlich nur von Flüssiggas. Wobei ich mir wiederum bei Erdgas nicht vorstellen kann, dass ein Versorger an einen bestehenden Erdgasanschluss einen zweiten Zähler hinschraubt ?(

    Die dezentrale KWK ist keine Brücke - sie ist die Lösung :thumbup:


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  • Ich kenn zwar aktuell auch nur einen Zähler pro Hausanschluß, aber endgültig kann da nur der örtliche Gasnetzbetreiber Auskunft geben.


    ( früher gabs zb. in den Treppenhäusern von MFH Gas-Steigleitungen mit Abzweig und Zähler in jede Wohnung zb. für den Gasherd - ob das noch geht :?: )


    Sollest Du bei einem Anbieter plötzlich weniger Gas als vereinbart beziehen wird sich sicherlich das Preisgefüge Grundgebühr/Arbeitspreis ändern.


    mfg

  • Es könnte sein das Ihr das Gas ohne Energiesteuer Zahlen müßt sowohl für KWK als auch für Spitzenkessel. Also warum trennen wenn es nicht sein muß? Die Gaskosten sind mit nur einen Gaslieferant auch billiger da mehr Rabatt herauszuholen sind. Sollte der Hausverwalter alle Objekte die er hat zusammen fügen so kann noch ein besserer Preise :rolleyes: ausgemacht werden.

  • Es könnte sein das Ihr das Gas ohne Energiesteuer Zahlen müßt sowohl für KWK als auch für Spitzenkessel. Also warum trennen wenn es nicht sein muß? Die Gaskosten sind mit nur einen Gaslieferant auch billiger da mehr Rabatt herauszuholen sind. Sollte der Hausverwalter alle Objekte die er hat zusammen fügen so kann noch ein besserer Preise :rolleyes: ausgemacht werden.


    Guter Hinweis. Es wäre also das Beste, wenn der Eigentümer in der GBR mitmachen und den Gasvertrag auf die GBR umschreiben lassen würde, oder?


    Dann würde die GBR schließich die komplette Energiebeschaffung in Händen halten und alle Volumina bündeln.

    bredoko


    EC Power XRGI 15 und 20
    PV First Solar/SMA

  • Moin,

    Zitat

    Es wäre also das Beste, wenn der Eigentümer in der GBR mitmachen und den Gasvertrag auf die GBR umschreiben lassen würde

    Vertrag Umschreiben ja , aber zur GBR muß der Hausbesitzer nicht zwingend gehören.


    Das mit der Energiesteuerrückvergütung für den Spitzenlastkessel kannste gleich wieder vergessen - hier lassen die Hauptzollämter nicht mit sich spaßen.


    Ihr könntet das selbe wie beim Gas auch beim Strom machen - Netzanschlußvertrag auf GBR umschreiben, zentralen Zweirichtungszähler setzen lassen , die vorhandenen Wohnungszähler kaufen oder gegen eigene ersetzen und nur noch für GBR interne abrechnung nutzen.


    Ganz Wichtig - alle Zahlungen müssen dann vom und aufs GBR Konto laufen !!!


    mfg

  • Zitat

    Das mit der Energiesteuerrückvergütung für den Spitzenlastkessel kannste gleich wieder vergessen

    Bei den kleineren KWK-Anlagen welche der Spitzenlastkessel eingebaut ist, war es mal im Gespräch ob dies durchgeführt wurde weis ich nicht.