steuerliche Betrachung BHKW, habe ich das so richtig verstanden, bitte einmal drüber sehen

  • Hallo,


    ich habe jetzt so viel über die steuerliche Bewertung von
    BHKW gelesen, dass es mir langsam wieder alles verschwimmt. Ich versuche es
    aber mal etwas zusammen zu fassen, vielleicht könnt Ihr ja mal drüber sehen
    oder habt schon Erfahrungen damit gemacht und mir sagen ob ich richtig oder komplett
    falsch liege.


    Daten:


    - ecopower 1.0
    - Einfamilienhaus, kein Neubau, läuft dann unter Heizungsmodernisierung
    - Habe schon ein anderes Gewebe am Laufen bei dem ich auch Vorsteuerabzugsberechtigt bin, vielleicht hilft das ja.
    - der meiste Strom soll selbst im Haushalt verwendet werden, der Rest eingespeist
    - Kosten der Anlage mal angenommen mit 20.000€ inkl. Mehrwertsteuer
    - der Anteil am Stromverkauf der Anlage liegt bei 25% (wird wohl so vom Finanzamt angenommen, habe ich irgendwo gelesen)


    1) Betriebsausgaben


    alles nur geschätzt:


    Anschaffung 20.000€ x 25% = 4000€ (siehe *1)
    Brennstoff 1500€ x 25% = 375€
    Wartung 400€ x 25% = 100€


    Summe= 4475€


    Betriebseinnahmen (alles nur geschätzt):


    Vergütung Energieversorger (inkl. Umsatzsteuer) 300€
    KWK Bonus für Strom 400€


    Summe= 700€


    Dann könnte ich im ersten Jahr 4475€ - 700€ = 3775€ als
    Verlust bei der Steuer ansetzen, in den folge Jahren fällt dann natürlich die Anschaffung weg.


    Liege ich mit dieser Betrachtung richtig?


    Muss man eigentlich von den Anschaffungskosten die gegebenenfalls erhaltenen Föderungen von 1500€ abziehen?


    Freue mich schon auf alle Hinweise und Anregungen.


    Gruß


    heizer


    *1) Hatte ich irgendwo gefunden:


    Besonders interessant wird diese Regelung, wenn das Mini-BHKW nicht in einem
    Neubau sondern im Rahmen einer Heizungsmodernisierung in einem bestehenden
    Haus eingesetzt wird. In diesem Fall spricht man von einem Erhaltungsaufwand
    und die Anschaffungskosten für das Mini-BHKW können bereits im ersten Jahr
    vollständig den Betriebsausgaben zugerechnet werden. Eine Abschreibung über
    10 Jahre ist also nicht mehr notwendig. Damit können Sie im ersten Jahr einen
    hohen Verlust ansetzen, der sich dann in Form einer deutlichen Einkommen-
    steuererstattung bemerkbar macht.

  • Hallo Heizer 1


    Es gibt dazu noch einige Fragen:
    Was hat die 25% mit den Betriebskosten und Brennstoff zu tun?
    Wo ist das absetzen der Energiesteuer zu sehen.
    Der KWK-Bonus für den Eigenverbrauch ist mir nicht ersichtlich.
    KFW-Zuschuß?
    Bafa-Zuschuß?
    evtl. Zuschuß der Stadt?
    Warum die Heizung abgeschrieben werden darf ohne Gewerbe?
    Man kann höchsten die Arbeitszeit zu 25% Absetzen bei Private Nutzung
    oder habe ich den Artikel komplett falsch gelesen?


    Gruß
    Pfleger

  • Hallo Pleger,


    Zitat

    Was hat die 25% mit den Betriebskosten und Brennstoff zu tun?

    Quelle weiß ich leider nicht mehr: Im Einfamilienhaus gehen die Finan-
    zämter in der Regel davon aus, das 75 % der erzeugten Energie selbst genutzt
    und 25 % abgegeben werden. Diese Prognose wird zunächst als Grundlage ge-
    nommen und später mit den tatsächlichen Werten verglichen.

    Zitat

    Wo ist das absetzen der Energiesteuer zu sehen.

    ich denke mal das ist unabhägig von den anderen Betrachtungen, daducrh sinken einfach die Betriebsksoten.

    Zitat

    Der KWK-Bonus für den Eigenverbrauch ist mir nicht ersichtlich.

    Den habe ich als Einnahmen mit 400€ geschätzt. Warum die Heizung abgeschrieben werden darf ohne Gewerbe? Weiß nicht ob das auch ohne Gewerbe geht, wäre dann aber kein Problem da ich eh schon eine Gewerbe betreibe, im Notfall melde ich dann noch ein zweites an.

    Zitat

    Man kann höchsten die Arbeitszeit zu 25% Absetzen bei Private Nutzung

    Das verstehe ich nicht ganz. Ich habe sogar woanders noch gelesen, dass ich für die übrig bleibenden 75% sogar noch als "Haushaltsnahe Handwerkerleistungen" absetzen kann, da ich für das Gewerbe ja nur den Anteil von 25% angestzt habe.


    Quellen:


    Flyer - Finanzministerium Rheinland-Pfalz


    Gruß


    heizer

  • Also hier wird einiges durcheinander geschmissen. Ich bin zwar kein Steuerfachmann aber ich versuch mal einiges zurecht zu rücken.


    1. Die Umsatzsteuer aus der Investition kann man komplett vom Finanzamt zurück bekommen. Stichwort: Vorsteuerabzugsberechtigung.


    2. Die Investition wird über 10 Jahre abgeschrieben (erwartete Lebensdauer). Ist auch günstiger wegen der Steuerprogression; gibt unterm Strich mehr Steuer zurück.


    3. Der Eigenverbrauch gilt als Privatentnahme. Dafür wird die Umsatzsteuer fällig und muss abgeführt werden. Die an die Lieferanten (Gasversorger) und Wartungsfirma gezahlte Umsatzsteuer kann hiervon wieder abgezogen werden.


    4. Die Einnahmen aus dem Stromverkauf an den Netzbetreiber unterliegen der Einkommensteuer. Hiervon können die Ausgaben (Wartung, Gas) und die Abschreibung wieder Abgezogen werden (s. auch 2.)


    Wenn man alles einmal beim Finanzamt eingestielt hat, ist es eigentlich jedes Jahr nur noch Schema F. Aber man muss es richtig machen. Daher empfehle ich dringend für die Ersterklärung einen Steuerberater hinzu zu ziehen, damit man keinen formalen Fehler macht. Die Sesselpuper im Finanzamt nutzen das gerne aus und man kann dann ggf. bei einer Prüfung kräftig nach zahlen oder man hat zumindest einen Haufen Ärger und Arbeit. :cursing:


    Im Forum gibt es auch hierzu Informationen: http://www.bhkw-forum.info/bhk…g/steuerliche-behandlung/

    Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern. ?(
    http://perdok.info/
    Oscar Perdok GmbH
    Gildeweg 14, 46562 Voerde
    Beratung, Planung und Installation von: KWK-Anlagen, PV-Anlagen, Stromspeicher mit Notstromfunktion, Eigene Herstellung von Ladestationen für E-Mobile, Energie-Effizienz incl. Kosten/Nutzen-Betrachtung, Ladestation für E-Mobile (kostenlos)

  • Erst mal vielen dank für die Erläuterungen ecopowerprofi.


    Zitat

    1. Die Umsatzsteuer aus der Investition kann man komplett vom Finanzamt zurück bekommen. Stichwort: Vorsteuerabzugsberechtigung.

    Also keine 25%/75% Regelung? d.h. dann bei z.B. 20.000€ Investition bekomme ich ~3193€ Umsatzsteuer direkt erstattet?
    Und die 20.000 teile ich dann durch 10 und kann diese 2000€ jedes Jahr von der Einkommensteuer abziehen?

    Zitat

    4. Die Einnahmen aus dem Stromverkauf an den Netzbetreiber unterliegen
    der Einkommensteuer. Hiervon können die Ausgaben (Wartung, Gas) und die
    Abschreibung wieder Abgezogen werden (s. auch 2.)

    Das das der Einkommenssteuer unterliegt war mir neu, aber gut.

    Ob das aber ein normaler Steuerberateraber so hinkriegt, habe ich aber auch so meine Zweifel, vor allem wenn er keine Erfahrungen mit BHKW hat.


    Gruß


    heizer

  • Und die 20.000 teile ich dann durch 10 und kann diese 2000€ jedes Jahr von der Einkommensteuer abziehen?


    Nee, nee. Von den 20.000 € muss Du die MWSt. abziehen. Die hast Du zurück bekommen und daher nicht ausgegeben. Also nur 1681 € pro Jahr.


    Ob das aber ein normaler Steuerberateraber so hinkriegt, habe ich aber auch so meine Zweifel, vor allem wenn er keine Erfahrungen mit BHKW hat.


    Wenn man sich das Ganze als normaler Betrieb vorstellt mit Investitionen, Einnahmen und Ausgaben ist das doch nichts besonderes. Aber man kann ja den armen Steuerpflichtigen mit der Argumentation "schwierige Sache" doch eine überhöhte Rechnung ausstellen. ;(

    Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern. ?(
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  • Zitat

    Nee, nee. Von den 20.000 € muss Du die MWSt. abziehen. Die hast Du
    zurück bekommen und daher nicht ausgegeben. Also nur 1681 € pro Jahr.

    Logisch, mein Fehler.


    Dann sind das aber übder den Daumen bei 35% Steuersatz eine Rückerstattung von ~5883€ (16810€ * 35%)
    Das wäre ja schon mal eine Hausnummer.


    Gruß


    heizer

  • bei 35% Steuersatz


    Es wird von oben abgezogen und da reduziert sich die Progression.

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  • Hallo Heizer,
    ich bin mehr von Investitionen im Haushalt ausgegangen. 20% der Handwerksleistung kann abgesezt werden. Das eine kleine KWK-Anlage schon ein Gewerbe bedeutet ist mir neu und gut zu wissen.

  • Wie schaut es mit den erzeugten Strom aus, welchen ich an die Mieter abgebe.
    Fällt hier auch Umsatzsteuer an?


    Natürlich. Auf der Stromrechnung von EON, RWE und Co wird ja auch die MWSt. ausgewiesen. Im Geschäftsleben ist die MWSt. nur ein durchlaufender Posten und für den BHKW-Betreiber ist das nichts anderes. Der Endverbraucher trägt diese Steuer alleine. Deine Mieter sind Endverbraucher.


    Von einige wird die Kleinunternehmerregelung ins Spiel gebracht. Die rechnet sich nur, wenn man sehr wenig Material zu kaufen muss. zB. für Fuspflegerinnen, Kosmetikerinnen usw. im Nebenerwerb. Der BHKW-Betreiber hat aber viel Material im steurlichen Sinne wie Gas oder Reststrombezug usw. In diesen Beträge sind immer MWSt. enthalten und deswegen rechnet sich die Kleinunternehmerregelung nicht.

    Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern. ?(
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    Einmal editiert, zuletzt von ecopowerprofi ()

  • Ich bin bereits als Photovoltaik Einspeiser auf meinen Privatwohnhaus und daher als Kleingewerbe registriert.


    Kann ich hier dies im Kleingewerbe mit einbinden obwohl das Mietshaus zum Eigenheim räumlich ca 15 km getrennt ist.


    Wie schaut es mit dem überschüssigen Strom aus.
    Kann ich diesen in meinen Eigenheim "verbrauchen". Wie weit greift hier die räumliche Nähe nach dem KWK Gesetz?