Hallo,
ich habe jetzt so viel über die steuerliche Bewertung von
BHKW gelesen, dass es mir langsam wieder alles verschwimmt. Ich versuche es
aber mal etwas zusammen zu fassen, vielleicht könnt Ihr ja mal drüber sehen
oder habt schon Erfahrungen damit gemacht und mir sagen ob ich richtig oder komplett
falsch liege.
Daten:
- ecopower 1.0
- Einfamilienhaus, kein Neubau, läuft dann unter Heizungsmodernisierung
- Habe schon ein anderes Gewebe am Laufen bei dem ich auch Vorsteuerabzugsberechtigt bin, vielleicht hilft das ja.
- der meiste Strom soll selbst im Haushalt verwendet werden, der Rest eingespeist
- Kosten der Anlage mal angenommen mit 20.000€ inkl. Mehrwertsteuer
- der Anteil am Stromverkauf der Anlage liegt bei 25% (wird wohl so vom Finanzamt angenommen, habe ich irgendwo gelesen)
1) Betriebsausgaben
alles nur geschätzt:
Anschaffung 20.000€ x 25% = 4000€ (siehe *1)
Brennstoff 1500€ x 25% = 375€
Wartung 400€ x 25% = 100€
Summe= 4475€
Betriebseinnahmen (alles nur geschätzt):
Vergütung Energieversorger (inkl. Umsatzsteuer) 300€
KWK Bonus für Strom 400€
Summe= 700€
Dann könnte ich im ersten Jahr 4475€ - 700€ = 3775€ als
Verlust bei der Steuer ansetzen, in den folge Jahren fällt dann natürlich die Anschaffung weg.
Liege ich mit dieser Betrachtung richtig?
Muss man eigentlich von den Anschaffungskosten die gegebenenfalls erhaltenen Föderungen von 1500€ abziehen?
Freue mich schon auf alle Hinweise und Anregungen.
Gruß
heizer
*1) Hatte ich irgendwo gefunden:
Besonders interessant wird diese Regelung, wenn das Mini-BHKW nicht in einem
Neubau sondern im Rahmen einer Heizungsmodernisierung in einem bestehenden
Haus eingesetzt wird. In diesem Fall spricht man von einem Erhaltungsaufwand
und die Anschaffungskosten für das Mini-BHKW können bereits im ersten Jahr
vollständig den Betriebsausgaben zugerechnet werden. Eine Abschreibung über
10 Jahre ist also nicht mehr notwendig. Damit können Sie im ersten Jahr einen
hohen Verlust ansetzen, der sich dann in Form einer deutlichen Einkommen-
steuererstattung bemerkbar macht.