EEG Vergütung vor 2009

  • Hallo Community,


    erstmal möchte ich die Gelegenheit nutzen mich vorzustellen.


    Ich heiße Hansi, komme aus der Nähe von Aachen und habe kein BHKW.


    Da ich mich aber gerade in die Thematik einarbeite, würde mich interessieren wie Anlagen vergütet werden, die vor dem Inkrafttreten des EEG 2009 in Betrieb genommen wurden.


    Also Beispielsweise ein BHKW von 2007. Wird dieses nach den Regelungen des EEG 2009, oder nach den Regelungen des EEG 2004 vergütet?


    Im EEG 2012 steht unter § 66, dass für Anlagen, die vor 2012 in Betrieb genommen worden sind, die EEG Novelle 2009 gilt.


    Im EEG 2009 wiederum steht, dass für Anlagen, die vor 2009 in Betrieb genommen worden sind, die EEG Novelle 2004 gilt.



    Habe ich das nun so zu verstehen, dass das EEG 2009 für ALLE Anlagen vor 2012 gilt, oder nur für die Anlagen von 2009 bis Ende 2011, sodass vor 2009 das EEG 2004 gilt?



    Ich bedanke mich schon jetzt für eure Unterstützung.


    Mit Suchmaschinen und der Suche im Forum konnte ich darauf leider keine Antwort finden.


    Für euch ist die Antwort vielleicht sogar selbstverständlich, aber mir erschließt sie sich nicht.



    Mit freundlichen Grüßen aus dem kühlen Aachen,


    Hansi

  • Moin,


    soweit ich weiss gab es die Möglichkeit aus dem EEG2004 ins 2009er zu wechseln.
    Das hab ich damals mit meinem Pflanzenöler gemacht und ab 01.01.09 für 19,67Cent/kWh eingespeist anstelle den 18,99Cent/kWh aus dem EEG2004.


    mfg

  • Hallo alikante,
    Danke für deine Antwort.
    Heißt das, daß ein zwischen 2004 und Ende 2008 in Betrieb genommenes BHKW heutzutage regulär nach EEG 2004 vergütet wird, aber einige wenige eventuell nach EEG 2009? Oder hat vielleicht sogar ein großteil der Leute gewechselt?
    Was mich brennend interessiert ist, ob das EEG sich in dieser Hinsicht quasi stapelt und jeweils das entsprechende EEG des Inbetriebnahmejahrs gültig ist, oder ob alle Bestandsanlagen vor 2012 "automatisch" nach dem vorherigen EEG, also dem EEG 2009 vergütet werden.
    Leider kann ich das aus den Wortlauten der Übergangsbestimmungen aus §66 nicht herauserkennen.



    Viele Grüße
    Hansi