Hallo zusammen,
seit einigen Jahren bin ich Eigentümer einer gemeinnützig genutzten Immobilie und möchte im Zuge eines Umbaus ein BHKW von einem privaten Betreiber bauen und betreiben lassen. Die Vertragslaufzeit mit dem örtlichen Fernwärmebetreiber geht allerdings min. 1,5 Jahre über den geplanten Betriebsbeginn des BHKW hinaus. Im Vertrag steht leider nichts zum Fall einer vorzeitigen Kündigung. Hat jemand mit solch einem Fall Erfahrung bzw. weiß wo ich die entsprechenden Informationen finde bzgl. Pönalen, die mir drohen?
Danke im Voraus!