Zu erwartende Vertragsstrafe von Fernwärmebetreiber?!

  • Hallo zusammen,


    seit einigen Jahren bin ich Eigentümer einer gemeinnützig genutzten Immobilie und möchte im Zuge eines Umbaus ein BHKW von einem privaten Betreiber bauen und betreiben lassen. Die Vertragslaufzeit mit dem örtlichen Fernwärmebetreiber geht allerdings min. 1,5 Jahre über den geplanten Betriebsbeginn des BHKW hinaus. Im Vertrag steht leider nichts zum Fall einer vorzeitigen Kündigung. Hat jemand mit solch einem Fall Erfahrung bzw. weiß wo ich die entsprechenden Informationen finde bzgl. Pönalen, die mir drohen?


    Danke im Voraus!

  • Je nach Vertrag kannst Du die Laufzeit auch einhalten und zahlst nur die Grundgebühren.


    Problematisch wäre, wenn das Fernwärmenetz aus KWK-Anlagen gespeist würde. Dann gibt es nämlich keine Förderung für den Bau eines BHKW bei Verdrängung von KWK-Fernwärme.

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo:

  • Danke für die schnellen Rückmeldungen. Ich werde die Vorschläge definitiv in Betracht ziehen.