"unfreiwillig" eingespeister Strom wird vom Energieversorger nicht verrechnet - ist das OK?

  • Hallo zusammen,


    bin neu hier im Forum und freue mich auf interessante Diskussionen!


    Im März 2012 habe ich ein ecopower 4.7 in meinem Krefelder MFH in Betrieb genommen und mit allen Mietern Stromlieferverträge abgeschlossen. So weit so gut. Nun ist es ja so, dass in manchen Phasen das BHKW mehr Strom produziert als von den Mietern in diesem Moment abgenommen wird. In anderen Phasen ist es umgekehrt, so dass von außen zugekauft werden muss (gerade im Sommer). Das ist insoweit unproblematisch.


    Ich möchte jedoch vermeiden, dass ich für den ins das Netz eingespeisten Strom nur das geringe Entgelt erhalte (ca. 5 Cent) und statt dessen die gleiche Menge wieder für einen teuren Preis zukaufen muss. Zwar wird der Strom de fakto eingespeist und ich beziehe “anderen” Strom aus dem Netz, aber es sollte doch so sein, dass diese Mengen gegenseitig verrechnet werden und erst der darüber hinaus benötigte externe Strom sollte zu dem Preis in Rechnung gestellt werden, den ich mit dem Lieferanten verhandelt habe.


    Gibt es dazu eindeutige Regelungen? Mein jetziger Stromlieferant (für den das alles aber auch Neuland ist), hat das bisher zu meinen Ungunsten geregelt. :thumbdown:


    Besten Dank im Voraus und herzliche Grüße
    Carsten

  • Für den eingespeisten Strom gibt es nur den KWK-Index (EEX-Baseload) und vNNE. Das sind etwa 5-6 Cent derzeit. Die Differenz zum Strompreis beim Einkauf sind Steuern, Konzessionsabgaben, Netzentgelte, EEG-Umlage und Gewinn der Stromkonzerne. Keiner der Empfänger dieser Kuchen wird dir freiwillig etwas abgeben...

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo:

  • Seine Frage wird eher an die Programmierung des Zählers gehen.
    Also ob die Pasen einzel bewertet werden, was sehr ungünstig ist
    oder
    ob der Zähler Phasensalidierend arbeit, darauf sollte man immer bestehen!
    Denn dann ist es egal ob auf einer Phase Bezug und auf der anderen eingespeist wird.


    Also den Messtellenbetreiber auffordern einen phasensalidierend messenden Stromzähler einzubauen.
    Darauf hat man einen Anspruch, weil alles andere "Beschiss" wäre.
    Wenn er Zicken machen sollte einen freien Messtellenbetreiber nehmen, der baut ein was man haben möchte.

    Wer einmal fragt, wirkt für einen Moment dumm, wer es nie tut, bleib es sein Leben lang

  • Mein jetziger Stromlieferant (für den das alles aber auch Neuland ist), hat das bisher zu meinen Ungunsten geregelt

    Hallo @CARU, anscheinend is da noch mehr unklar ?( Der Stromlieferant hat mit den Zählern nix zu tun, wenn der nicht gleichzeitig Messstellenbetreiber ist.
    Es gibt eigentlich drei Akteure die in dem Spiel mitmischen:
    Den Netzbetreiber, das ist bei euch in Krefeld auch nicht so einfach (siehe http://www.swk-netze.de/SWK-NETZE/Netznutzung-Strom). Mit dem rechnest Du den eingespeisten Strom ab. Dann is da der Messstellenbetreiber der bestimmen kann was für Zähler eingebaut werden und dem gehört auch der Bezugszähler (mehr fremde Zähler solltes eigentlich nicht haben). In der Regel macht der Netzbetreiber den Messstellenbetrieb mit, muss aber nicht so sein.
    Und letzlich is da dann noch den Stromlieferant. Der hat normalerweise mit Deiner Zählerproblematik garnix zu tun, ausser der gehört auch irgendwie zu den SW Krefeld.
    Verrat uns doch einfach wer Netz-, Messstellenbetreiber und Stromlieferant sind, dann können wir Dir sagen mit wem Du dich klopfen musst. :-)_:-)

    Die dezentrale KWK ist keine Brücke - sie ist die Lösung :thumbup:


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    Einmal editiert, zuletzt von baulion ()

  • Erst einmal vielen Dank für die schnellen Antworten.
    @ Neuendorfer: schon klar, das keiner etwas zu verschenken hat, dennoch könnte das ja eindeutig geregelt sein.
    @ Bernd: ich bin technisch nicht sehr versiert. Es gibt einen Zähler, der misst, was an Strom von draußen reinkommt und was aus meinem System ins Netz eingespeist wird. Auf der Basis der somit ermittelten Werte wird abgerechnet. Ob dieser Zähler phasensaldierend ist, weiß ich nicht, werde mich aber mal bei meinem Elektriker erkundigen.
    @ Baulion: In meinem Fall sind alle drei identisch: SWK. Zum 01.10. werde ich den Stromlieferanten allerdings wechseln.

  • Ob dieser Zähler phasensaldierend ist, weiß ich nicht, werde mich aber mal bei meinem Elektriker erkundigen.

    ...ob der Elektriker das sagen kann glaub ich jetzt weniger ?( Aber diese Frage solltest Du genau in dem Wortlaut Deinen SWK stellen. Die müssen Dir Auskunft geben und auch dazusagen wie Du das überprüfen kannst.
    Das Überprüfen kann dann wieder dein Elektriker machen. :!:

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  • Neuendorfer: schon klar, das keiner etwas zu verschenken hat, dennoch könnte das ja eindeutig geregelt sein.

    Das ist eindeutig geregelt. So wie ich es beschrieben habe. Auch wenn uns BHKW-Betreibern das nicht gefallen mag.

    Bernd: ich bin technisch nicht sehr versiert. Es gibt einen Zähler, der misst, was an Strom von draußen reinkommt und was aus meinem System ins Netz eingespeist wird. Auf der Basis der somit ermittelten Werte wird abgerechnet. Ob dieser Zähler phasensaldierend ist, weiß ich nicht, werde mich aber mal bei meinem Elektriker erkundigen.

    Oder einfach Fotos vom Zähler machen, auf denen man alle Typenschilder und Zahlen auf dem Gerät lesen kann. Zumeist lässte sich das dann mit Tante Google herausfinden.

    Wenn er Zicken machen sollte einen freien Messtellenbetreiber nehmen, der baut ein was man haben möchte.

    Der eigene MSB unabhängig vom VNB kostet aber meist auch mehr Geld... Man sollte im Zweifelsfall besser einen eigenen rücklaufgesperrten Einspeisezähler setzen. Die MSB Abteilung des VNB wird dann einen rücklaufgesperrten Bezugszähler setzen müssen. Die Frage ist aber auch, ob der Aufwand lohnt. Wenn der zum VNB gehörende MSB einen fairen Preis für die Einspeisemessung nimmt sollte CARU den behalten. Wenn der auch auf Verlangen nicht phasensaldierend messen will, hilft ein Missbrauchsverfahren bei der BNetzA, denn dass phasensaldierend zu messen ist, ist mittlerweile die herrschende Meinung. Vgl. auch Entscheidung 2011/2/2 der Clearingstelle EEG.

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo:

  • Man sollte im Zweifelsfall besser einen eigenen rücklaufgesperrten Einspeisezähler setzen. Die MSB Abteilung des VNB wird dann einen rücklaufgesperrten Bezugszähler setzen müssen. Die Frage ist aber auch, ob der Aufwand lohnt.

    Genau diese Diskussion hab ich mit meinem NB/MSB geführt und darauf bestanden das es so gemacht wird. Da muss aber dann auch der entsprechende Platz im Zählerschrank da sein. Wäre bei mir zum Glück der Fall gewesen.
    Dass es dann doch beim elektronischen Zweiwegezähler blieb lag nur daran dass die auf meine Forderung eingestiegen sind, nämlich so wie Neuendorfer richtig schreibt,

    Wenn der zum VNB gehörende MSB einen fairen Preis für die Einspeisemessung nimmt sollte CARU den behalten.

    Ich zahl für den Zweiwegezähler nur die halbe Grundgebühr. :walklike: also praktisch nur den Teil für Bezug.

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  • Da es sich wohl um ein 4.7 von Vaillant handelt ist die Sache doch gar nicht schwierig. Der für Krefeld zuständige Vaillant-ADler hat sehr gute Kontakte zu der Stadtwerke Krefeld. Über Dein HBler den ADler kontaktieren und mit oder über Ihm das Gespräch mit der Stadtwerke suchen. Auf dem kurzen Dienstweg lässt sich dann vieles ohne großes Tohowaboho lösen. 8o

    Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern. ?(
    http://perdok.info/
    Oscar Perdok GmbH
    Gildeweg 14, 46562 Voerde
    Beratung, Planung und Installation von: KWK-Anlagen, PV-Anlagen, Stromspeicher mit Notstromfunktion, Eigene Herstellung von Ladestationen für E-Mobile, Energie-Effizienz incl. Kosten/Nutzen-Betrachtung, Ladestation für E-Mobile (kostenlos)

  • Ich versuche es erst einmal selbst, die Leute bei den SWK sind bisher sehr kooperativ. Wenn das nicht klappt, wende ich mich an Vaillant, danke für den Tipp

  • Wenn ich es richtig verstanden habe ist die Anlage 2012 an Netz gegangen.
    Dann muss der Netzbetreiber, der üblicherweise auch der Messstellenbetreiber ist, bereits einen phasensaldierenden Zähler eingesetzt haben.
    Denn seit 9/2011 gilt die Anwendungsregel VDE 4400 die den Einsatz phasensaldierender Zähler vorschreibt.
    Bei diesen Drehstromzählern wird zunächst nach dem Ferrarisprinzip der zählpunktbasierende Saldo über die drei Außenleiter L1-L2-L3 gebildet.
    Erst im Anschluss erfolgt dann die Zuordnung der Energie zu den Zählwerken „Bezug“ oder „Lieferung“.
    Das sollte auch der Messstellenbetreiber wissen.

  • OK, dann gehe ich jetzt einfach davon aus, dass der Zähler phasensaldierend ist.
    Ich würde dann gerne noch einmal auf meine Ursprungsfrage zurückkommen:


    Es ist ja so, dass in manchen Phasen das BHKW mehr Strom produziert als von den Mietern in diesem Moment abgenommen wird. In anderen Phasen ist es umgekehrt, so dass von außen zugekauft werden muss (gerade im Sommer). Das ist insoweit unproblematisch.
    Ich möchte jedoch vermeiden, dass ich für den ins das Netz eingespeisten Strom nur das geringe Entgelt erhalte (ca. 5 Cent) und statt dessen die gleiche Menge wieder für einen teuren Preis zukaufen muss. Zwar wird der Strom de fakto eingespeist und ich beziehe “anderen” Strom aus dem Netz, aber es sollte doch so sein, dass diese Mengen gegenseitig verrechnet werden und erst der darüber hinaus benötigte externe Strom sollte zu dem Preis in Rechnung gestellt werden, den ich mit dem Lieferanten verhandelt habe.
    Gibt es dazu eindeutige Regelungen? Mein jetziger Stromlieferant (für den das alles aber auch Neuland ist), hat das bisher zu meinen Ungunsten geregelt.

  • Es ist ja so, dass in manchen Phasen das BHKW mehr Strom produziert als von den Mietern in diesem Moment abgenommen wird. In anderen Phasen ist es umgekehrt, so dass von außen zugekauft werden muss (gerade im Sommer). Das ist insoweit unproblematisch.
    Ich möchte jedoch vermeiden, dass ich für den ins das Netz eingespeisten Strom nur das geringe Entgelt erhalte (ca. 5 Cent) und statt dessen die gleiche Menge wieder für einen teuren Preis zukaufen muss. Zwar wird der Strom de fakto eingespeist und ich beziehe “anderen” Strom aus dem Netz, aber es sollte doch so sein, dass diese Mengen gegenseitig verrechnet werden und erst der darüber hinaus benötigte externe Strom sollte zu dem Preis in Rechnung gestellt werden, den ich mit dem Lieferanten verhandelt habe.
    Gibt es dazu eindeutige Regelungen? Mein jetziger Stromlieferant (für den das alles aber auch Neuland ist), hat das bisher zu meinen Ungunsten geregelt.


    Das Thema hatten wir doch schon. Ja, es gibt eindeutige Regelungen. Und diese besagen, dass Du für die Einspeisung EEX-Baseload vom Vorquartal und vNNE vom VNB zu bekommen hast, außer Du findest jemand der den den Strom für einen besseren Kurs abkauft. Wenn Du Strom kaufst zahlst Du den üblichen Preis. Da haben dich dein EVU und VNB nicht ungerecht behandelt, die Rechtslage ist einfach so.


    Für den eingespeisten Strom gibt es nur den KWK-Index (EEX-Baseload) und vNNE. Das sind etwa 5-6 Cent derzeit. Die Differenz zum Strompreis beim Einkauf sind Steuern, Konzessionsabgaben, Netzentgelte, EEG-Umlage und Gewinn der Stromkonzerne. Keiner der Empfänger dieser Kuchen wird dir freiwillig etwas abgeben...

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo: