Hallo Zusammen,
die Frage des Stromverkaufs an Nachbarn wurde ja schon öfter angesprochen.
Wir betreiben hier im fränkischen Raum ein KWE 20G. Beliefern 9 umliegende Nachbarn über Wärmeleitungen mit Wärme und über ein eigenes- durch uns verlegtes Stromnetz- 6 Nachbarn mit Strom.
Mit der Kommune und dem Grundversorger(Netzbetreiber)war das kein Problem. Mit der Kommune wurde eine Konzessionsabgabe vereinbart und der allgemeine Netzbetreiber sieht unser Netz als ein geschlossenes Stromnetz an. Also wurde uns vom Netzbetreiber ohne größere Probleme uns ein Einspeisepunkt genannt.
Die Anlage konnte realisiert weren und alles läuft wunderbar - so schön kann die Welt sein.
Ähnliches wollten wir jetzt bei Bremerhaven machen. Aber siehe da - der Netzbetreiber dort sagt: wenn ihr selbst ein Stromnetzbetreib (auch ein geschlossenes Stromnetz -früher hies das wohl Arealnetz- für fünf bis acht Verbraucher -) müsst ihr selber Netzbetreiber sein. Wenn ihr uns das nachweist, werden wir euch ein Angebot für einen Einspeisepunkt unterbreiten.
Ich habe mich jetzt an die Bundesnetzagentur gewand, weil ich diese Ansicht nicht nachvollziehen kann. Das wird aber wohl dauern. Sollen wir nun Netzbetreiber - und was gehöhrt da dazu - werden, oder gibt es ein vereinfachtes Verfahren?
Hat jemand dazu Infos wie man die Sache angehen bzw. beschleunigen kann?
Schöne Grüße
aus dem sonnigen Frankenland