Kann man Netzbetreiber werden?

  • Hallo Zusammen,


    die Frage des Stromverkaufs an Nachbarn wurde ja schon öfter angesprochen.
    Wir betreiben hier im fränkischen Raum ein KWE 20G. Beliefern 9 umliegende Nachbarn über Wärmeleitungen mit Wärme und über ein eigenes- durch uns verlegtes Stromnetz- 6 Nachbarn mit Strom.
    Mit der Kommune und dem Grundversorger(Netzbetreiber)war das kein Problem. Mit der Kommune wurde eine Konzessionsabgabe vereinbart und der allgemeine Netzbetreiber sieht unser Netz als ein geschlossenes Stromnetz an. Also wurde uns vom Netzbetreiber ohne größere Probleme uns ein Einspeisepunkt genannt.
    Die Anlage konnte realisiert weren und alles läuft wunderbar - so schön kann die Welt sein. :rolleyes:


    Ähnliches wollten wir jetzt bei Bremerhaven machen. Aber siehe da - der Netzbetreiber dort sagt: wenn ihr selbst ein Stromnetzbetreib (auch ein geschlossenes Stromnetz -früher hies das wohl Arealnetz- für fünf bis acht Verbraucher -) müsst ihr selber Netzbetreiber sein. Wenn ihr uns das nachweist, werden wir euch ein Angebot für einen Einspeisepunkt unterbreiten.


    Ich habe mich jetzt an die Bundesnetzagentur gewand, weil ich diese Ansicht nicht nachvollziehen kann. Das wird aber wohl dauern. Sollen wir nun Netzbetreiber - und was gehöhrt da dazu ?( - werden, oder gibt es ein vereinfachtes Verfahren?


    Hat jemand dazu Infos wie man die Sache angehen bzw. beschleunigen kann? ;(


    Schöne Grüße


    aus dem sonnigen Frankenland

    CTWe GmbH
    Kirchenstraße 13
    91239 Henfenfeld

  • Hallo HaKue,


    ich kann Dir nicht sagen wie Ihr Netzbetreiber werden könnt, das steht vermutlich im Energiewirtschaftsgesetz.


    Aber ich zweifle an das Ihr Netzbetreiber werden müßt um ein Arealnetz zu betreiben. Im KWKG2012 §4 2a steht ja das der BHKW Betreiber einen eigenen Bilanzkreis bekommen kann - da steht nicht das er dafür Netzbetreiber sein muß!


    Weist einfach auf diesen Sachverhalt hin und fordert vom Bremerhavener Netzbetreiber einen eigenen Bilanzkreis. Die Ein- und Ausspeisung für euer Arealnetz sollte ja technisch kein Problem sein.


    mfg

  • Hallo alikante,
    Danke für Deinen Eintrag.
    Das mit dem Bilanzkreis nehme ich mal mit in die Gespräche, die wie ich hoffe mit dem Grundversorger rasch in Gang kommen.


    Wenn es noch weitere inputs gäbe - nichts dagegen.


    SG
    Hakue

    CTWe GmbH
    Kirchenstraße 13
    91239 Henfenfeld

  • Ihr müsst kein VNB werden! Einen Anschluss muss Euch der VNB stellen, was Ihr damit macht ist eure Sache und hat den VNB nicht zu interessieren. Es sei denn Ihr habt irgendwann Letztverbraucher hinter Eurem Summenzähler, die von jemand anders Strom möchten, dann müsst Ihr für den VNB durchleiten. Wenn der VNB Euch den Anschluss verweigern will, muss er das gut begründen - also auch auf welcher Rechtsgrundlage.


    Wenn sich der örtliche VNB weiterhin weigert schreibt Ihr Ihm einen Brief mit Fristsetzung und Aussicht auf ein Missbrauchsverfahren bei der BNetzA. Passiert nichts, einen weiteren Brief an die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur in Bonn mit Sachverhalt, und den bisherigen Schreiben in Kopie mit Antrag auf Einleitung eines Missbrauchsverfahrens gegen den örtlichen VNB wegen Missbrauch seiner marktbeherrschenden Stellung und Diskriminierung anderer Marktteilnehmer (Euch).


    Dann setzt urplötzlich die Schweißproduktion beim örtlichen VNB ein... Wenn ich mich recht entsinne hatte ein VNB wegen so einer Sache mal eine Strafe von etwa 100.000 Euro aufgebrummt bekommen :D

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo:


  • Ihr müsst kein VNB werden! Ein Anschluss muss Euch der VNB stellen, was Ihr damit macht ist eure Sache und hat den VNB nicht zu interessieren. Wenn der VNB Euch den verweigern will, muss er sagen warum - also auch auf welcher Rechtsgrundlage.


    Wenn sich der örtliche VNB weiterhin weigert schreibt Ihr Ihm einen Brief mit Fristsetzung und Aussicht auf ein Missbrauchsverfahren bei der BNetzA. Passiert nichts, einen weiteren Brief an die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur in Bonn mit Sachverhalt, und den bisherigen Schreiben in Kopie zur Einleitung eines Missbrauchsverfahrens gegen den örtlichen VNB wegen Missbrauch seiner Marktbeherrschenden Stellung und Diskriminierung anderer Marktteilnehmer (Euch).


    Dann setzt urplötzlich die Schweißproduktion beim örtlichen VNB ein... und alles läuft damit wie geschmiert ;)


    Ihr müsst kein VNB werden! Einen Anschluss muss Euch der VNB stellen, was Ihr damit macht ist eure Sache und hat den VNB nicht zu interessieren. Es sei denn Ihr habt irgendwann Letztverbraucher hinter Eurem Summenzähler, die von jemand anders Strom möchten, dann müsst Ihr für den VNB durchleiten. Wenn der VNB Euch den Anschluss verweigern will, muss er das gut begründen - also auch auf welcher Rechtsgrundlage.


    Wenn sich der örtliche VNB weiterhin weigert schreibt Ihr Ihm einen Brief mit Fristsetzung und Aussicht auf ein Missbrauchsverfahren bei der BNetzA. Passiert nichts, einen weiteren Brief an die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur in Bonn mit Sachverhalt, und den bisherigen Schreiben in Kopie mit Antrag auf Einleitung eines Missbrauchsverfahrens gegen den örtlichen VNB wegen Missbrauch seiner marktbeherrschenden Stellung und Diskriminierung anderer Marktteilnehmer (Euch).


    Dann setzt urplötzlich die Schweißproduktion beim örtlichen VNB ein... Wenn ich mich recht entsinne hatte ein VNB wegen so einer Sache mal eine Strafe von etwa 100.000 Euro aufgebrummt bekommen :D


    Wenn der VNB Euch den verweigern will, muss er sagen warum - also auch auf welcher Rechtsgrundlage.


    Hallo Neuendorfer,


    der Versorger schreibt:


    Das Bhkw wird mit Ergasbetrieben und die Vergütung der elektrischen Energie ist nach dem KWKG vorgesehen. Ihre Planung sieht so aus, dass die Anlage mehrere Grundstücke mit elektrischer Energie versorgen soll, daher besteht aus heutiger Sicht die Anforderung, dass der Betreiber des rivaten Stromnetzes einen Status als Netzbetreiber nachweisen und dementsprechend auch alle Rechte und Pflichten erfüllen muss. Zurzeit ist die Gesetzeslage so, dass das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) auf das Grundstück bzw. auf das Gebäude ausgerichtet ist.
    Da wir zu diesem Thema keine eindeutigen Aussagen bekommen konnten, werden wir Ihr Bauvorhaben der Bundesnetzagentur zur klärung vorlegen.
    Sofern Sie uns den Status als Netzbetreiber nachweisen und das BHKW nach den auf unserer Internetseite - Strom-Anschluss-Einspeise veröffentlichten Anmeldeunterlagen uns vollständig angemeldethaben, werden wir Ihnen ein entsprechendes Anschlussangebot unterbreiten.




    dann noch etwas Trallala -
    X(


    SG

    CTWe GmbH
    Kirchenstraße 13
    91239 Henfenfeld

  • Ich weiss zwar nicht, was der Bilanzkreis mit der direkten Versorgung der Nachbarn über ein eigenes Netz zu tun hat - aber was soll´s...


    Die entscheidende Frage lautet:
    Verlangt Ihr Netzentgelte für die von Euch versorgten Häuser -
    oder noch konkreter gefragt:
    Wird den Verbrauchern in eurem Netz erlaubt, ggf. den Versorger zu wechseln? Und wenn ein Wechsel vollzogen wird: WIrd dann Netzentgelt für den "fremden" Strom, der durch euer Netz fließt verlangt?

  • Das Thema Netzentgelte hat sich uns noch nicht gestellt da wir alle angeschlossenen Stromnutzer mit dem BHKW-Strom versorgen und für unser Netz keine Gebühren erheben.
    Das wird sich sicher ändern, wenn ein Stromnutzer einen anderen Stromlieferant haben möchte.

    CTWe GmbH
    Kirchenstraße 13
    91239 Henfenfeld

  • Das wird sich sicher ändern, wenn ein Stromnutzer einen anderen Stromlieferant haben möchte.

    Sobald Ihr das macht, werdet Ihr Netzbetreiber mit allen Auflagen und Abgaben. Im Lokalen Netz muss die Durchleitung für andere Lieferanten kostenfrei erfolgen. Die Durchleitung kann Bilanzierend erfolgen, der Abweichler muss erst einen Lieferanten finden der das mitmacht.

  • Sobald Ihr das macht, werdet Ihr Netzbetreiber mit allen Auflagen und Abgaben


    Nun ja, bisher wollen ja alle Beteilige vom BHKW den Strom. Aber mit dem Netzbetreiber ist das halt eine anders gelagerte Forderung. Stellt sich die aber doch die Frage: was muss man als Netzbetreiber eines solch kleinen Netzes an Auflagen und Abgaben erbringen.


    SG

    CTWe GmbH
    Kirchenstraße 13
    91239 Henfenfeld