Schwierige Fragen zur Neuanschaffung einer Heizung bzw. BHKW

  • Hallo ihr lieben, ich habe mal eine recht schwierige
    Frage an euch ;)


    Ich habe das Haus von meinen Großeltern bezogen. Tele des
    Hauses sind rund 300 Jahre alt und entsprechend isoliert.
    Wir haben zurzeit rund 280 Quadratmeter Wohnfläche. Geheizt
    wurde bisher mit Erdgas / Holz / Kohle und Strom. Daher kann ich eigentlich
    keine Angaben über Stromkosten machen.
    Warm-Wasser gibt es auch zurzeit mit Strom gemacht.
    Gedacht habe ich mir ein Dachs BHKW. Was das Haus warm
    machen soll und natürlich will ich auch das unser warmes Wasser aus der Leitung
    auch vom Dachs kommt.


    Nun die Fragen:


    1. Wir haben noch ein Holzofen im Wohnzimmer, der Wasserführend
    werden soll. Ist das Quatsch bei einem BHKW?
    2. Wir haben die Dachfläche in Richtung Süd, bringt es
    was, wenn ich hier noch warmes Wasser per Sonne zusätzlich einspeise oder ist
    das auch Quatsch bei einem BHKW.
    3. Reicht das BHKW auch bei unseren kalten Jahreszeiten (Erinnerungen
    an Januar – Februar -25 Grad)
    4. Ich will noch 100 Quadratmeter Gewerblichen Raum
    ausbauen und bei Gelegenheit auch mal alles Isolieren, was sollte ich beachten?


    Ach so, es ist ein fünf Personenhaushalt.
    Was muss ich noch beachten, was ich ggf. vergessen habe.


    Besten Dank für eure Hilfe, trotz der mageren Angaben.


    Gruß
    Ingo

  • Moin und herzlich Willkommen im Forum


    also die Angaben sind wirklich sehr Vage 300Jahre altes Haus ungedämmt mit 380qm Wohn/Gewerbefläche und 5Personen.


    Es wäre schön wenn Du doch mal die ganzen Energieträger mit Menge und Zeit auflisten könntest.


    Aus dem Bauch heraus würde ich sagen der Dachs ist viel zu groß, vorallem wenn Du noch Dämmung aufbringen möchtest.


    Ofen mit Wassertasche ist nicht falsch, wird ja meist nur an wenigen Tagen im Jahr beheizt und fällt deshalb nicht ins Gewicht.


    Solarthermie wird sich in der Regel nicht rechnen da die Anschaffungs/Herstellungskosten zu hoch sind. Dann lieber PV und Eigenverbrauch.


    Ein BHKW sollte nicht monovalent verbaut werden sondern zusammen mit einem Spitzenlastkessel um zb bei -25°C nachzuhelfen.


    mfg

  • Hallo alikante,


    danke schon mal für deine Info.
    Wenn ein Dachs zu groß ist, was für ein BHKW würdest du empfehlen?
    Ich nagel dich auch nicht drauf fest :D


    Gruß


    Ingo

  • Das kommt primär auf den Stromverbrauch an, bei 5 Personen würd ich nicht mehr als 2KW denken.


    Bei den Gas Nano BHKW schauts da noch recht mau aus, die Stirling machen nur 1KW, die nächst größeren knapp 3KW. Das wären der Eco 3.0 oder Proenvis Primus 1.4 - aber beide können modulieren.
    Zwischen 1KW und 3KW gibts nur den Lion und das Motoren AT, bei beiden weiss ich nix über Verfügbarkeit und aktueller Maschinenqualität.


    mfg

  • Hallo und herzlich willkommen im BHKW-Diskussionsforum,


    da wohl keine Verbrauchswerte vorliegen, bleibt nur zu schätzen. Die Umrüstung der WW-Bereitung auf Heizungswasser ist eine gut Idee. Da schon Gas im Haus ist, fällt auch die BHKW-Wahl leichter. Der Dachs HKA Profi wäre jedoch, wie von alikante bereits erläutert, zu groß und kann noch dazu nicht modulieren.


    Da auch die WW-Bereitung und ein Pufferspeicher neu soll, würde ich zum ecoPOWER 1.0 mit 500 L Speicher raten, dass es derzeit im Sonderangebot gibt. Auch wenn nachträglich Dämmung usw. angebracht wird, sollte das noch gut passen und ist nicht zu groß dimensioniert. Zudem wird ein großer Teil der thermischen Last durch eine Spitzenlasttherme bereitgestellt, die viel besser modulieren kann als jedes BHKW.


    Wassertaschen im Kamin sind keine schlechte Idee. Die bringen besonders Wärme im Winter wenn sonst die Spitzenlasttherme arbeiten würde und noch dazu abends/nachts, wenn der Stromverbrauch nicht hoch ist und das BHKW auch abschalten kann. Ob sich der Einbau von Wassertaschen indess lohnt, hängt von den Feuerungsgewohnheiten ab. Solarthermie lohnt sich leider nicht, es sei denn Ihr baut die selbst.

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo: