BHKW Umsatzsteuer für Altenwohnheime

  • Hallo,


    gibt es Bestimmungen, dass Mieter zusätlich die Umsatzsteuer auf den erzeugten Strom des BHKW's zahlen wenn ein BHKW installiert wird?


    Können dann höhere Stromrechnungen für die Mieter auftreten als ohne BHKW?


    Gruß

  • Zu 1. noch nie davon gehört. Stromlieferungen enthalten eigentlich immer einen MWSt. Anteil, so wie jeder von anderen Anbietern gelieferter Strom.
    Extra obendrauf sollte eigentlich unüblich sein.


    Zu 2. Selbst wenn jemand seinen Strom teurer anbieten sollte, jeder hat das Recht seinen Stromanbieter frei zu wählen, also jederzeit zu einem günstigeren Anbieter zuwechseln.
    Falls kein eigener Stromzähler vorhanden ist, sollte der Strom eh in der Miete inklusiv sein.
    Dann ginge es nur über eine Mieterhöhung.

    Wer einmal fragt, wirkt für einen Moment dumm, wer es nie tut, bleib es sein Leben lang

  • Ja und Nein,


    Strom und Wärme sind unter Umständen nicht mehr als Umsatzsteuerfreie Nebenleistung zur Vermietung zu sehen. Strom aus dem allgemeinen Versorgungsnetz ist für private Endverbraucher immer brutto also mit MWSt - da kommt nix mehr drauf.


    In der Regel wird Strom durch BHKW günstiger


    Grundsätzlich sollte man auf den Vermieter zugehen und das Gespräch suchen .

  • Und wie ist das mit der Gewerbesteuer, kann es sein, das diese den Strompreis so sehr verteuert, dass sich ein BHKW nicht mehr lohnt?

  • aber generell muss man doch Gewerbesteuer entrichten wenn man Besitzer eines BHKWs ist, oder?


    Kann es dann sein, dass durch die Gewerbesteuer das BHKW unwirtschaftlich wird?

  • Nach den überschläglichen Berechnungen könnte es mehr als 24000€ Einnahmen durch das BHKW werden, die Investitions, Betriebs und Kaptialkosten relativieren das natürlich.
    Ich spreche von BHKWs ab etwa 140 kW th.


    Meinst du Einnahmen nach Abzug aller Kosten durch das BHKW?

  • laut Wikipedia:


    Zitat

    Ausgangsbasis für die Bemessung der Gewerbesteuer ist der Gewerbeertrag. Dies ist der nach Einkommensteuer- bzw. Körperschaftsteuerrecht zu bestimmende Gewinn,
    wobei die Ermittlung des Gewerbeertrags verfahrensrechtlich unabhängig
    von der Gewinnermittlung nach Einkommen- oder Körperschaftsteuerrecht
    erfolgt.

  • also Wotan, Deine Fragestellung ist schon etwas komisch.


    Du hast Angst davor zu viel Gewinn zu machen?? Da hätt ich ne Idee - verkaufe einfach Wärme+Strom etwas günstiger, da hast Du weniger Einnahmen und weniger Gewinn. Und die Kunden freuts auch.


    mfg