Hallo,
gibt es Bestimmungen, dass Mieter zusätlich die Umsatzsteuer auf den erzeugten Strom des BHKW's zahlen wenn ein BHKW installiert wird?
Können dann höhere Stromrechnungen für die Mieter auftreten als ohne BHKW?
Gruß
Hallo,
gibt es Bestimmungen, dass Mieter zusätlich die Umsatzsteuer auf den erzeugten Strom des BHKW's zahlen wenn ein BHKW installiert wird?
Können dann höhere Stromrechnungen für die Mieter auftreten als ohne BHKW?
Gruß
Zu 1. noch nie davon gehört. Stromlieferungen enthalten eigentlich immer einen MWSt. Anteil, so wie jeder von anderen Anbietern gelieferter Strom.
Extra obendrauf sollte eigentlich unüblich sein.
Zu 2. Selbst wenn jemand seinen Strom teurer anbieten sollte, jeder hat das Recht seinen Stromanbieter frei zu wählen, also jederzeit zu einem günstigeren Anbieter zuwechseln.
Falls kein eigener Stromzähler vorhanden ist, sollte der Strom eh in der Miete inklusiv sein.
Dann ginge es nur über eine Mieterhöhung.
Ja und Nein,
Strom und Wärme sind unter Umständen nicht mehr als Umsatzsteuerfreie Nebenleistung zur Vermietung zu sehen. Strom aus dem allgemeinen Versorgungsnetz ist für private Endverbraucher immer brutto also mit MWSt - da kommt nix mehr drauf.
In der Regel wird Strom durch BHKW günstiger
Grundsätzlich sollte man auf den Vermieter zugehen und das Gespräch suchen .
Und wie ist das mit der Gewerbesteuer, kann es sein, das diese den Strompreis so sehr verteuert, dass sich ein BHKW nicht mehr lohnt?
Auf den Strompreis wird keine Gewerbesteuer erhoben.
mfg
aber generell muss man doch Gewerbesteuer entrichten wenn man Besitzer eines BHKWs ist, oder?
Kann es dann sein, dass durch die Gewerbesteuer das BHKW unwirtschaftlich wird?
Gewerbesteuer wird meines Wissens erst ab 24.500€ Gewinn fällig. Verdienst Du soviel mit dem BHKW??
mfg
Nach den überschläglichen Berechnungen könnte es mehr als 24000€ Einnahmen durch das BHKW werden, die Investitions, Betriebs und Kaptialkosten relativieren das natürlich.
Ich spreche von BHKWs ab etwa 140 kW th.
Meinst du Einnahmen nach Abzug aller Kosten durch das BHKW?
laut Wikipedia:
ZitatAusgangsbasis für die Bemessung der Gewerbesteuer ist der Gewerbeertrag. Dies ist der nach Einkommensteuer- bzw. Körperschaftsteuerrecht zu bestimmende Gewinn,
wobei die Ermittlung des Gewerbeertrags verfahrensrechtlich unabhängig
von der Gewinnermittlung nach Einkommen- oder Körperschaftsteuerrecht
erfolgt.
Hallo Wotan,
Gewinn = Erlöse abzüglich aller Kosten
Mit freundlichen Grüßen
also Wotan, Deine Fragestellung ist schon etwas komisch.
Du hast Angst davor zu viel Gewinn zu machen?? Da hätt ich ne Idee - verkaufe einfach Wärme+Strom etwas günstiger, da hast Du weniger Einnahmen und weniger Gewinn. Und die Kunden freuts auch.
mfg