Zeitpunkt der "Gewerbeanmeldung"

  • Hallo zusammen,


    hier kommt mein erstes Posting, und ja, ich habe die Suchfunktion vorab bemüht.


    Mir stellt sich folgende Frage grundsätzlicher Natur im Zusammenhang mit all den Mini-BKW-Betreibern, die privat Wärme abnehmen und gewerblich Strom einspeisen: Wann ist eigentlich ein guter Zeitpunkt sich um eine Gewerbeanmeldung bzw. steuerliche Behandlung als BHKW-Gewerbetreibender zu kümmern? Es kann ja zum Beispiel passieren, dass man sich lange vor der Kaufentscheidung von einem Planungsbüro ein Konzept und eine Wärmeberechnung anfertigen lässt. Diese Planungs- und Beratungskosten schmälern das Betriebsergebnis der "Unternehmung BHKW". Nur, wenn zu dem frühen Zeitpunkt noch kein Gewerbe gemeldet war, wird man solche Kosten nicht in die Buchhaltung einbeziehen können oder?


    Kurzum: Eigentlich müsste jeder, der mit dem Gedanken spielt sich ein BHKW anzuschaffen, schon vor Eintreffen der ersten Rechnung das Gespräch mit dem Steuerberater suchen, um überhaupt die Voraussetzungen für eine Geltendmachung zu schaffen?


    Viele Grüße
    Michael

  • moin

    Wann ist eigentlich ein guter Zeitpunkt sich um eine Gewerbeanmeldung bzw. steuerliche Behandlung als BHKW-Gewerbetreibender zu kümmern?

    das FA immer vorher befragen, dann gibts in der Regel gute Hinweise was alles zu beachten ist. Maßgeblich für die "Einnahmeerzielungsabsicht" ist das Jahr der Inbetriebsetzung genauso wie für die Vorsteuer.


    Zitat

    Diese Planungs- und Beratungskosten schmälern das Betriebsergebnis der "Unternehmung BHKW"

    Zum Abzug kommen ja nur Kosten die Du auch tatsächlich angibst und dem BHKW-Betrieb zuordnest. Ein BHKW im EFH wird sowieso unter strenger Beobachtung des FH stehen und auch nur anteilig betrieblich ansetzbar sein.


    mfg

  • Macht es sinn ein Gewerbe anzumelden?


    Die Steuer muss dann halt Stück für Stück zurückbezahlt werden.


    Wie schaut dies bei einen Mietobjekt aus?

  • Moin,


    bitte Unterscheide :


    ein Gewerbe anmelden,bei der Kommune,mußt Du nicht.


    Dem Finanzamt mitteilen das Du Einnahmen aus "gewerblicher Tätigkeit" hast mußt Du in jedem Fall, spätestens mit Deiner Einkommensteuererklärung.


    Ob Du dir die Vorsteuer zurückholst ( damit Umsatzsteuerpflichtig wirst ) und wenn ja wieviel, dazu solltest Du in unbedingt einen Steuerberater befragen.


    mfg