Arbeitsausgabe des KWKG 2012 als PDF-Dokument

  • Am heutigen Freitag wurde im Bundesrat die vom Bundestag beschlossene Novellierung des Gesetzes für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz) durch das Gesetz zur Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes gebilligt. Das geänderte KWKG wird voraussichtlich im Juli oder August am Tage nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten. Bereits heute möchten wir Ihnen das neue Gesetz in einer vergleichenden Arbeitsausgabe als PDF-Dokument zur Verfügung stellen... -> zum Download

  • Am heutigen Mittwoch wurde im Bundesgesetzblatt die unlängst beschlossene Novellierung des Gesetzes für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz) durch das Gesetz zur Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes verkündet. Das geänderte KWKG tritt somit morgen, den 19. Juli 2012 in Kraft. Wir haben unsere vergleichende Arbeitsausgabe zur KWKG-Novelle 2012 dementsprechend aktualisiert...
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  • Interessant finde ich die Vorabförderung für 30000 Betriebsstunden, was einer Investitionsförderung gleichkommt. Bei einer üblichen Mikro-bhkw Größe von 5-6 KW elektrisch kommen da 7500-9000€ Zuschuss zusammen. Die Notwendigkeit einer hohen Auslastung entfällt damit komplett, da die Förderung bereits zu Beginn ausgezahlt wurde, und nicht nach 10 Jahren endet.
    Damit dürfte es dann auch wesentlich einfacher werden, Notstromaggregate und ähnliches mit Wärmekopplung nachzurüsten, und den Strom als positiven Regelstrom (Lichtblick-VW Prinzip) zu höheren Konditionen zu verkaufen. Oder ich betreibe ein BHKW zum Heizen eines Hauses, und liefere den Strom einem Nachbarn mit Wärmepumpenheizung- das dürfte gut korrelieren.
    Und die Anlagen werden günstiger, da sie nicht mehr auf >10 Jahre Dauerbetrieb ausgelegt sein müssen, einige 1000h pro Jahr genügt ...
    Also Chinamotor für wenige 100€ jährlich wechseln bzw. überholen, einen Asynchrongenerator für 400€ und einen Inverter für die Netzeinspeisung, der im Sommer zusätzlich Solarstrom wandelt.- das zum Großteil über die großzügige Anfangsförderung finanziert. Oder hab ich was übersehen?
    Muss ich die 30000h vorab geförderte Betriebszeit nachträglich nachweisen?

  • Hallo,


    ich hab da noch eine Verständnisfrage:

    Zitat von "KWKG2012 §7 Absatz 1"

    ...haben für KWK-Strom einen Anspruch auf Zahlung eines Zuschlags in Höhe von 5,41 Cent pro Kilowatt- stunde wahlweise für einen Zeitraum von zehn Jahren oder für die Dauer von 30.000 Vollbenutzungsstunden ab Aufnahme des Dauerbetriebs der Anlage.


    Angenommen meine Anlage läuft 6000 h im Jahr.
    Dann ist doch die Variante, sich den Zuschlag auf 10 Jahre auszahlen zu lassen die deutlich schlauere Variante?! 8o
    Denn dann würde ich 10 Jahre à 6.000 h = 60.000 (also 3246 €) statt nur für 30.000 h (1623 €) eine KWK-Zuschlag bekommen. :?:


    Kann man sich dann trotzdem noch den Zuschlag für 30.000 h sofort auszahlen lassen (nach Absatz 3 des KWKG)?
    Was bedeutet

    Zitat von "KWKG2012 §7 Absatz 3"

    2 Mit Antragstellung erlischt die Möglichkeit des Betreibers zur Einzelabrechnung der erzeugten Strommenge.


    Danke!

  • sowie ich das verstehe, gibt es 3 Wahlmöglchkeiten die später nicht mehr verändert werden können:
    vorab pauschal , nach Einzelabrechnung für max 30000h oder für 10 Jahre.
    Vorabzahlung dürfte die lukrativste sein, wegen der verringerten Kapitalkosten und der gesparten Abrechnerei jeden Monat.
    Und wer mal ehrlich ist, welches BHKW hält ohne größere Reparaturen 10 Jahre im Dauerbetrieb?


    ---
    Um das mal auf das Lichtblick-Zuhausekraftwerk umzurechnen:
    19 kw elektrisch macht eine Einmalförderung von 30780€, den Lichgtblick vom Netzbetrewiber einstreicht, den erzeugten Strom nutzen sie selbst als Regelenergie. zu kwh Preisen wie Erdgas, und der Kunde zahlt 5000€ für die Installation der Anlage, wobei Lichtblick auch noch mal 750e Für die Förderung der Pufferspeicher einstreicht- da sdürfte knapp die Installationskosten decken, das BHKW wird auch keine 31 Riesen kosten, und der Wärmepreis den der Kunde zahlt deckt den Gasäquivalent zur Abwärmeenergie.
    Mit 32 kw Abwärme müsste das BHKW nur wenige Stunden zu Spitzenlastzeiten laufen, um die benötigte Heizenergie des Hauses bereitzustellen
    (1400h bei der Mindestgrenze von 45000kwh th/a).
    Also vorab sind die Hardwarekosten per Einmalsubvention quasi abgegolten, es bleiben die Installationskosten und die Anlage liefert (vermutlich) Jahrzehnte Spiztenlaststrom zu Gasgestehungspreisen.

  • Zitat

    Bei einer üblichen Mikro-bhkw Größe von 5-6 KW elektrisch kommen da 7500-9000€ Zuschuss zusammen.


    Nein,
    pauschalisierte Variante ist nur für Anlagen bis 2kW möglich.
    Ob das Sinn macht -ich bleib da skeptisch- wird sich zeigen.


    Zitat

    sowie ich das verstehe, gibt es 3 Wahlmöglchkeiten die später nicht mehr verändert werden können:
    vorab pauschal , nach Einzelabrechnung für max 30000h oder für 10 Jahre


    Wie gesagt,
    dritte Variante nur für "bis zu 2kW"
    ansonsten 30.000h....falls Anlage kleiner 50kW, dann auch Wahlmöglichkeit auf 10Jahre


    Und richtig,
    für Normalbetrieber wird das nciths bringen....der kommt auf 10 Jahre auf 40, 50 oer auch 80tsd Stunden.
    Soweit muss er auch raus, damit es sich rechnet.


    ABER
    es gibt auch andere Anbieter (eigentlich nur einen....Lichtblick) der Seine Kisten bewusst kruz laufen lässt....1.400....2.000h p.a.
    Damit wäre der bestraft, dass er seine Ksiten eigentlich besonders NEtzstabilisierend laufen lässt.
    Der kann nun einmalig auf 30.000h switschen und ist ncith der gekniffende.


    Für Normalo's bleibts wie es sit,
    10 Jahre und möglichst lange Laufzeit sind Grundvoraussetzugnen für wirtschaftlichen Betrieb
    Die Erhöhung von 0,3ct ist in einigen Bereichen angemessen
    um die kleine KWK endlich zum Durchbruch zu verhelfen, leider viel zu wenig.

  • völlig korrekt, was firestarter geschrieben hat -
    die Pauschalvariante gilt NUR für Anlagen bis 2 kW elektrische Leistung.
    Wir halten diese Regelung für nahezu nicht praxisrelevant, weil die meisten BHKW-Anlagen im Leistungssegment bis 2 kW mehr als 3.000 Betriebsstunden pro Jahr aufweisen.
    Es sei denn, man hat eine BHKW-Anlage mit ganz schlechtem elektrischen Wirkungsgrad - so was soll es ja im Leistungssegment von rund 2 kW wieder geben.


    Das Wahlrecht zwischen 30.000 Stunden oder 10 Jahre Förderdauer für Konzepte wie Lichtblick klingt zwar positiv -
    ändert aber an der Einnahmensituation solcher BHKW-Anlagen in den ersten 10 Jahre gegenüber dem Status Quo nichts.
    Lediglich der Förderzeitraum in Bezug auf die Jahre wird verlängert...

  • Zumal mit der Pauschalisierung bis 2 kW keine Bürokratie vermieden wird. Für Einspeisung (Baseload+vNNE) muss ja auch weiterhin abgerechnet werden. Auf dem entsprechenden Formular bleibt nur die Zeile für den KWK-Zuschlag leer.

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo: