VNNE und steigende Stromnetzkosten

  • Hallo,


    es wird in den Medien gerade diskutiert, daß die Strom- und Gaspreise wegen Ausbau des Netzen steigen dürfen / sollen / müssen.
    Dann müssten doch auch die VNNEs entsprechend steigen, oder? Die Versorger werden das einem natürlich nicht auf die Nase binden.
    Seh' ich da etwas völlig falsch?


    rosisosi

  • Moin,


    genau DAS habe ich mich gefragt, besonders nach dem aktuellen Urteil des OLG Düsseldorf, wonach die Netzbetreiber 5 Jahre rückwirkend zu geringe Netznutzungsentgelte nachgefordern dürfen.
    Gibts da auch was für die Einspeiser???


    Grüße AxelF

    Wikipedia: ICH WEISS ALLES!


    Google: ICH HABE ALLES!


    Internet: OHNE MICH GEHT NICHTS!


    Strom: ACH WIRKLICH ???!!!

  • VNNE steigen ? Träum weiter.
    Es ist angedacht Einspeiser an den Netzkosten beteiligen, von wegen VNNE steigen.


    Neues aus Bärlin, von der Partei der Besserverdienenden: http://www.focus.de/finanzen/n…rschlaege_aid_749086.html


    Am Ende müssen KWK Besitzer noch bezahlen für das einspeisen, EEX Preise fallen, nur alle Kosten gehen nach oben


    Trotz Energiewende werden die Bedingungen für KWK immer schlechter !

    Meine Beiträge geben meine Meinung wieder und können unsichtbare Smilies und ein wenig Sarkasmus enthalten.
    Wer Rechtschreibfehler findet, kann diese behalten.

    Einmal editiert, zuletzt von Frank Dux ()

  • Hallo!


    Trotz Energiewende werden die Bedingungen für KWK immer schlechter !

    Genau deshalb muß meine Nr. 2 ausziehen wenn der Öltank leer ist. Ein Weiterbetrieb, auch mit noch laufender Förderung, ist nicht möglich. Wie es mit Nr. 1 wird kann ich noch nicht abschätzen, die Bedingungen sind hier aber deutlich besser.


    Viele Grüße
    Joachim

  • erst mal ganz ruhig bleiben - und dann geziehlt mit ganzer Kraft angreifen.


    Bei den Netzkosten stehen wir kleinen nicht ganz allein da. Die Mittelständischen -speziell Stadtwerke - laufen gegen die im Focus beschriebenen Absichten bereits Sturm.


    mfg

  • Wenn ich das richtig verstanden habe zielt Rösler auf PV und Windkraft. Das macht da ja auch Sinn, sich über eine Regelung Gedanken zu machen. Wenn schon zu viel Windenergie an manchen Tagen des Jahres zu negativen Strompreisen führte .
    KWK wäre ja sogar durch Menschen steuerbar und die kleinen poroduzieren Strom ja meist dann, wenn er gebraucht wird.
    Also werden die großen vier ihre Netzaktivität in den Himmel loben und währenddessen Braunkohle verfeuern statt Gaskraftwerke zu bauen.
    Dann erscheint die Netzdienstleistung als systemrelevant und der Rest darf gemolken werden, ob nun Verbraucher oder Erzeuger.


    Sagt Bescheid wenn es Sinn macht, mit aller Kraft gesammelt angreifen, wobei ich nicht weiß, wie angreifen in diesem Falle sinnvoll geht.


    Gruß
    rosisosi

  • Was passiert eigentlich wenn alle BHKW Betreiber die sich hier im Forum tummeln mal gleichzeitig ihre Maschinen abschalten?
    Merkt man das überhaupt im Netz?
    Denke an so etwas wie flashmop.

  • Was passiert eigentlich wenn alle BHKW Betreiber die sich hier im Forum tummeln mal gleichzeitig ihre Maschinen abschalten?

    Im Sommer bestimmt ned viel, ausser dass aus der Dusche eine Zeit lang kaltes Wasser kommt. Im Winter kommt halt noch eine kalte Bude dazu und von meinen Mietern krieg ich im günstigsten Fall nur böse Briefe mit der Androhung von Mietminderung.
    Die Versorger sitzen derweil in Ihren Glaspalästen und reiben sich die Hände ob des Mehrstromverbrauchs in der Zeit. |__|:-)

    Die dezentrale KWK ist keine Brücke - sie ist die Lösung :thumbup:


    und der Spenden-Button für unser Forum ist auf der Portal-Seite rechts :!:

  • [size=12]Hallo Forumsteilnehmer,
    hier mal das Thema vNNE bei Einspeisung in das Niederspannungsnetz von der praktischen Seite betrachtet:


    Die VNNE haben sich bei mir über die letzten Jahre wie folgt entwickelt:
    2009 1,01 ct/Kwh
    2010 0,43 ct/Kwh
    2011 0,31 ct/Kwh
    2012 0,29 ct/Kwh
    2013 0,28 ct/Kwh
    /size]
    Nachdem ich bei meinen Stadtwerken gegen die starke Reduzierung um über 60% von 2009 auf 2010 protestiert hatte, erhielt ich die Antwort, daß es sich 2010 und davor um einen Abrechnungsfehler gehandelt hätte, der entgegenkommenderweise nicht korrigiert werden sollte. Zusätzlich erfolgte der Hineis, daß die vNNE-Preise nach §17 Absatz 3 ARegV festgelegt würden.
    Ich habe daraufhin erstmal die Füsse still gehalten.


    In Anbetracht der in den Folgejahren weiterhin reduzierten Beträge mache ich mir mittlerweile aber wieder Gedanken ob das eigentlich noch den gesetzlichen Vorgaben entspricht und hinnehmbar ist.


    Soweit mir bekannt, wird seit längerem in den den Verbrauchern berechneten Strompreisen ein zunehmender Anteil an Netzkosten in den Strompreis eingerechnet.
    Dadurch würde sich im Laufe der Jahre auch bei den VNNE eine zunehmende Diskrepanz zwischen Erzeugervergütung und Stromkundenpreis ergeben.


    Hat von Euch schon mal jemand versucht, ein besonderes Mißbrauchsverfahren bei der Bundesnetzagentur in dieser Frage beantragt?
    Für hilfreiche Antworten zu v.g. Themenkomplex wäre ich dankbar.

  • @ Dachsilein,


    in Bezug auf die Anrechnung der VNNE bist Du bestimmt nicht der Einzige, der sich von seinem örtlichen Netzbetreiber über den Tisch gezogen fühlt.


    Ich hatte mich nach Inbetriebnahme meiner Anlage ( 02/2009 ) schon mit meinem örtlichen Netzbetreiber über die gezahlte VNNE vehement auseinandergesetzt. Ich wurde damals nach Mittelspannungsebene abgerechnet. Ich speise in die Niederspannungsebene ein und die nächst höhere Abrechnungsebene ist demzufolge die Umspannebene MS/NS. Dies wurde so lange bestritten, bis ich durch die BNA die entsprechende Bestätigung erhielt, dass meine Argumentation richtig ist. Der örtliche Netzbetreiber musste daraufhin seine Abrechnung zu meinen Gunsten korrigieren.


    Ich habe voriges Jahr noch einmal einen weiteren Versuch dahingehend unternommen, dass ich nach den Netzentgelten Benutzungsdauer < 2.500 h/a abgerechnet werde. Da ich aber keine 1/4 h Leistungsmessung vornehmen lasse, ist erstens der Nachweis, dass ich das Netz zum Bezug weniger als 2.500 h/a in ANspruch nehme nicht gegeben und zweitens ist der entsprechende Messstellenbetrieb wahrscheinlich mind. genauso teuer wie die höhere Vergütung nach Benutzungsdauer < 2.500 h/a.


    Es wäre also nur zielführend, hier gegen die miserable Vergütung der genau uns betreffenden Vergütungsebene etwas zu unternehmen. Da aber die Netzentgeldtabellen der Energieversorger von der BNA zu genehmigen sind, sehe ich da kaum Chancen, bei der BNA mit einem entsprechenden Verfahren etwas erreichen zu können.

  • Wenn Ihr Euren Nachbarn zwei Straßen weiter nun mit Eurem BHKW-Strom versorgt, werden Euch auch lediglich nur noch 0,28 Cent pro kWh abgezogen. Das ist eben der freie Markt, wie ihn Euch der liberale, das heißt freiheitsliebende, Dr. Rösler geschenkt hat.
    Er lebe hoch, er lebe hoch!
    27,72 Cent statt 28 Cent Vergütung, die 0,28 Cent solltet Ihr nun wirklich Euren rheinisch elektrischen Westfalen zugestehen.

  • Wenn Ihr Euren Nachbarn zwei Straßen weiter nun mit Eurem BHKW-Strom versorgt, werden Euch auch lediglich nur noch 0,28 Cent pro kWh abgezogen. Das ist eben der freie Markt, wie ihn Euch der liberale, das heißt freiheitsliebende, Dr. Rösler geschenkt hat.
    Er lebe hoch, er lebe hoch!
    27,72 Cent statt 28 Cent Vergütung, die 0,28 Cent solltet Ihr nun wirklich Euren rheinisch elektrischen Westfalen zugestehen.

    Diesen Quatsch muss wohl keiner verstehen?

  • Ich hatte mich nach Inbetriebnahme meiner Anlage ( 02/2009 ) schon mit meinem örtlichen Netzbetreiber über die gezahlte VNNE vehement auseinandergesetzt. Ich wurde damals nach Mittelspannungsebene abgerechnet. Ich speise in die Niederspannungsebene ein und die nächst höhere Abrechnungsebene ist demzufolge die Umspannebene MS/NS. Dies wurde so lange bestritten, bis ich durch die BNA die entsprechende Bestätigung erhielt, dass meine Argumentation richtig ist. Der örtliche Netzbetreiber musste daraufhin seine Abrechnung zu meinen Gunsten korrigieren.


    Wie ich gesehen habe gibt es ab dem 01.01.0212 bei meinem Stromversorger ein neues Preisblatt Strom. für Entnahmestellen mit Lastgangmessung.
    Zu meinem Erstaunen ist darin die bisherige Angabe für "Entnahme aus Umspannung (20 / 0,4 KV) entfallen.
    Es gibt da nur noch:
    Entnahme aus Mittelspannung
    und
    Entnahme aus Niederspannung.


    Bei Entnahme aus Niederspannung und Jahresbenutzungsdauer > 2500h sind immerhin 1,11 ct/KWh angegeben.
    Ich werde meine Stadtwerke dazu entsprechend anschreiben und um Auskunft bitten.


    Weitere, wie ich finde gute Erläuterungen zur sogenannten ARegVO (Anreizverordnung) habe ich bei wikipedia gefunden.
    Die dient wohl hauptsächlich dazu, EVU.s anzureizen, KWK-betreiber zu melken. ;)