Kündigung Einspeisevertrag


  • Bei mir das selbe! :-(/
    Hat keiner einen Tipp wie man gegenüber dem EVU argumentieren kann, wenn man den Zähler los werden will?


    AxelF

    Wikipedia: ICH WEISS ALLES!


    Google: ICH HABE ALLES!


    Internet: OHNE MICH GEHT NICHTS!


    Strom: ACH WIRKLICH ???!!!

  • Zitat

    Ich habs meinem EVU so mitgeteilt.


    Laut KWK-Gesetz §8, Absatz 1 KWKModG und § 448 BGB steht mir als Lieferanten das Messrecht zu, Der BGH hat dies nochmals mit Urteil vom 29.09.1993 (Az VIII ZR 107/93) bestätigt. Ich werde daher einen eigenen geeichten Messzähler installieren. Bitte setzen Sie sich für einen Ausbautermin mit mir kurzfristig in Verbindung. Den korrekten Einbau meines Zählers können Sie dann gleich dokumentieren.


    Schmeiss die mit § zu.
    Was anderes Verstehen die sowieso nicht.

    Wer einmal fragt, wirkt für einen Moment dumm, wer es nie tut, bleib es sein Leben lang

    Einmal editiert, zuletzt von Bernd der Dachsausbeuter ()

  • Hallo AxelF,


    laut KWKG müssen die VNB einen vom Einspeiser gestellten
    Zähler bis 100kW Einspeiseleistung hinnehmen. Den Zähler
    loswerden wird bei mir nicht das Problem sein, sondern wer
    mir den eigenen Einspeisezähler einbaut und den Antrag
    beim VNB über Zählerwechsel stellt. Mein ortsansässiger
    Elektriker möchte sich natürlich nicht mit dem VNB anlegen.
    Hätte ich bei Inbetriebnahme von der Möglichkeit des eigenen
    Zählers gewust, hätte ich niemals einen vom VNB einbauen
    lassen. Jetzt ist es leider zu spät und bei mir betrifft es auch
    noch zwei Anlagen an unterschiedlichen Standorten.


    Viele Grüße
    Joachim

  • Zitat

    Original von AxelF


    Bei mir das selbe! :-(/
    Hat keiner einen Tipp wie man gegenüber dem EVU argumentieren kann, wenn man den Zähler los werden will?


    AxelF


    Tja, das ist normal.


    Der normale Installateur weiß doch nichts über die entsprechenden Gesetze und denkt nicht dran, sich da einzuarbeiten. Hier muss man einen konzessionierten Installateur aus der "Branche" nehmen. Normalerweise sollte jeder "Dachsdoktor" seinem Kunden dies anbieten.


    Mein Tipp: Euren Dachdoktor mal ernsthaft ansprechen, das er sich drum kümmert.

  • Hallo Joachim,


    eon hat seit zwei Wochen nicht auf meine Reklamation (Kosten für Abrechnung) bzgl. des neuen Vertrages reagiert.


    Ich warte jetzt noch bis 31.03. und werde dann meine erste Rechnung an eon (Netz?) schicken.


    Solll ich die Jungs "vorwarnen" oder einfach - wie Du´s offensichtlich gemacht hast - RG schicken? Die Idee mit den vnn unter Vorbehalt zu akzeptieren ist super. Hast Du bei der Bundesnetzagentur eine Prüfung dieses Wertes schon beantragt?


    Gruß
    Georg

  • Hallo,


    Das Problem habe ich auch. Ich habe vor ca. 3 Wochen Einspruch gegen die Gutschrift der E.ON eingelegt. Einen Vertrag habe ich nicht angeboten bekommen. Seid meinem Einspruch gegen die Gutschrift habe ich nichts mehr gehört.
    Jetzt eine Rechnung schreiben ist auch nicht so einfach, da die Gutschrift schon auf meinem Konto ist.


    Hat jemand auch schon mal einfach eine Gutschrift von der E.ON bekommen ?


    Gruß
    Mofaklaus

    BHKW : Dachs Gas 5,5kW
    SolarTherm.: 10m² Kago mit 600l Systemspeicher
    PV: 4kWp / SMA SunnyBoy SWR3000 / 14x ASE-300-DG-FT (EEG Läuft ende 2021 aus, geht dann auch in den Inselbetrieb)
    Speicher : LG Chem 6.4 (seid 2020 2x eine Gebraut gekauft) mit 3x Effekta AX 5000 im 3Phasen Betrieb und 1x Effekta AX-P 3000 alles mit ca. 4KWp Solar in allen Ausrichtungen

    Auto : Renault ZOE 50

  • Hallo Georg,


    ja, ich habe EON vorgewarnt, Schreiben ist heute raus.
    Ich will damit verhindern, daß der Ableser kommt und
    EON mir dann diese Kosten in Rechnung stellt.



    Hallo Mofaklaus,


    Gutschrift ohne Vertrag habe ich nicht bekommen. Mein
    alter Vertrag lief bis 31.12.2006. Bisher war ja auch noch
    keine fällig. Ich würde sagen Gutschrift im ganzen nicht
    anerkennen, Geld an EON zurück und selbst Rechnung
    schreiben. (ist aber nur meine unmaßgebliche Meinung!!!)



    Viele Grüße
    Joachim

  • Hallo !


    Warum nicht die Gutschrift in der Rechnung als "Abschlagszahlung" von Rechnungsbetrag abziehen ?


    Bei mir läuft die Sache mit dem RWE sozusagen in Zeitlupe.
    Würde ich meine Stromrechnung auch so begleichen, dann liefe bei mir scho seit ca. 4 Monaten der Notstromdiesel! :-(/


    Gruß Dachsgärtner

    Besser ein kleines Kraftwerk im Keller...
    ...als eine große Stromrechnung im Briefkasten!

  • Ich würde wie Dachsgärtner schon sagte, die "Gutschrift" als Abschlagszahlung ansehen. Dies muss man aber auch dem Stromversorger ausdrücklich mitteilen, das die Annahme des Betrages ohne rechtliche Anerkenntnis der "Abrechnung" erfolgt.

  • @ e.on Bayern Einspeiser
    Was habt ihr jetzt von E.on Bayern für Rückmeldungen bekommen wegen Abrechnungsentgeld und VNN?
    Ich hatte vergangene Woche mit einen Eon Bayern Angestellten ein Telefongespräch ,in dem er mir sagte dass für Einspeiser die nach dem
    üblichen Preis (EEX) abgerechnet werden sich nur folgendes ändert:
    Messpreis erhöht sich auf 27,70€/a
    Vnn bleibt bei 0,55Ct/kWh
    Abrechnungspreis 40,44€/a
    ich habe ihn dann gesagt das ich ab sofort selbst die Rechnungen schreiben werde und somit den Abrechnungspreis nicht bezahle.
    Er wollte mir das ganze bis zum ende des Monats noch schriftlich mitteilen was er allerdings bis heute nicht gemacht hat?
    Gruß toni

  • Hallo!


    Heute sind bei mir die selbst erstellten Abrechnungen für
    die Einspeisevergütungen meiner beiden Anlagen an Eon-
    Bayern raus. Der Ableser, welcher heute die Zählerstände
    aufnehmen wollte, mußte unverrichteter Dinge wieder
    gehen. Auf mein Schreiben von vor über einer Woche
    hatte Eon überhaupt nicht reagiert. Nun bin ich mal ge-
    spannt was weiter passieren wird. Ich werde weiter Be-
    richten.


    Viele Grüße
    Joachim

  • :tongue: Dank aber dran, reinlassen muss Du ihn eigendlich, Zählerableser haben eigendlich regelmäßig Zugangsrechte. Nur Du darfst Ihn nicht beauftragen.


    Merke: Wer das Bier bestellt, zahlt den Deckel. :D

  • Deshalb ist es gut wenn nie jemand zu Hause ist ))))

    -- Die Sonne ist die Quelle unserer Energie, die es richtig anzuzapfen gilt ! ---
    „Nicht alles, was zählt, ist zählbar!“ „Nicht alles, was zählbar ist, zählt!“ Albert Einstein

  • Hallo,


    ich habe nach über einem Monat und einem Telefonat jetzt eine Stellungnahme auf meinen Wiederspruch erhalten. Hier die Höhepunkte:


    "Der Messpreis in Höhe von 5€ monatlich ist ein festgesetzter Satz und wird nicht gesondert vereinbart."
    Das ist doch mal was. Wie kann man was verlangen was nicht vereinbart oder in einem Gesetzt steht. Da binn ich je mal gespannt.


    oder der hier:
    "Wir möchten Sie darauf an dieser Stelle darauf hinweisen, dass Sie die Alternative haben, sich einen eigenen Zähler setzen zu lassen, dann würde der Messpreis natürlich entfallen."
    Man achte auf die formulierung "an dieser Stelle" beim Rechnugstellen für den Zähler einbau wurde nicht darauf hingewiesen.


    Auf meinen Hinweis das die vnn mit 0,08ct/kwh nicht zu den vom Bezugskunden verlangten 0,51ct/kwh passen, wurde nur ein "gebasteltes" Preisblatt speziell für KWK Einspeisung wo nur der Preis genannt wird. Aber nicht wie dieser Preis zustande kommt.


    Ich binn richtig bedient.
    Hat jemand noch Ideen wie ich daraf reagieren könnte?



    gruß
    Arne

    BHKW : Dachs Gas 5,5kW
    SolarTherm.: 10m² Kago mit 600l Systemspeicher
    PV: 4kWp / SMA SunnyBoy SWR3000 / 14x ASE-300-DG-FT (EEG Läuft ende 2021 aus, geht dann auch in den Inselbetrieb)
    Speicher : LG Chem 6.4 (seid 2020 2x eine Gebraut gekauft) mit 3x Effekta AX 5000 im 3Phasen Betrieb und 1x Effekta AX-P 3000 alles mit ca. 4KWp Solar in allen Ausrichtungen

    Auto : Renault ZOE 50