Kündigung Einspeisevertrag

  • Hallo,
    vor ca. 2 Wochen hat EON Bayern meinen Einspeiseverrtrag zum 31.12.06 gekündigt. Gründe: Änderungen im Energierecht (Netznutzungsentgelte) und Übertragung auf den neuen Netzbetreiber EON Bayern Netz GmbH. Ein neuer Vertrag sollte in Kürze kommen, liegt mir aber bis heute (18.12.) nicht vor. Gibt es hierzu Erfahrungen oder Tips? Wie sollte man darauf reagieren?


    Vorab schon mal danke für Ratschläge!

  • Ich würde mich erkundigen, wie der neue Netzbetreiber genau heißt und dorthin am 01.01.2007 die Rechnung schicken. Ganz wichtig: dem Netzbetreiber den Stromzähler Stand des Einspeisezählers mitteilen.

  • Jo, würd ich auch so machen wie Dachsfan. Rechnungen schreiben und wenn nicht gezahlt wird Mahnverfahren einleiten. Hab das bei meinem EVU so bis zur Kontopfändung durchgezogen ;)
    Am Schluß kam das Geld dann doch :]


    Grüße
    Thomas

    Dachs HR - Kontrollierte Wohnraumlüftung - Solarthermie 7,5m² - PV-Anlage 13,3 kWp, Wärmepumpe Panasonic 5kW Monoblock, Batteriespeicher 7,7kWh mit SMA Storage 2,5kW

    Live unter https://visu.smartes-home.synology.me/


    Seit 09.09.2016 KIA Soul EV als Strompeicher mit Lenkrad :P

    Seit 16.02.2019 Hyundai Kona für noch mehr Speicherkapazität, KIA verkauft :S

    Seit 06.07.2023 IONIQ6, für noch mehr Speicherkapazität :saint:

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  • Hallo Leute,


    das ist sehr interesant. Bei mir hat die EOn Avacon den Vertrag zur PV-Anlage nicht gekündigt, sondern die daben einen Brief geschrieben wo ich bestätigen soll, dass alle Rechten und Pflichten auf die Eon Avacon Netz GmbH über gehen.


    Das will ich aber nicht. da ich aus dem Vertrag raus will. Ich bekomme zwar die Vergütung vom 0,99 DM (aus 2001) aber da stehen so Sachen drinn wie:
    ....
    Der Leistungsfaktor (cos phi) beim Betrieb der Photovoltikanlage muss mindestens 0,95 betragen.
    ...
    Sollte sich die Vergütung nach Ziffer 4.1 nachträglich aus rechtlichen Gründen als unwirksam erweisen, gelten für die betreffenden Zeiträume als Vergütung die beim Netzbetreiber durch diese Einspeisung konkret vermiedenen Strombezuskosten. In diesem Fall erfolgt zwischen den Vertragsparteien ein entsprechend finanzieller Ausgleich. Die Vergütung nach diesem Vertrag wird deshalb durch Avacon unter Vorbehalt der Rückforderung geleistet, fals die für die Vergütung maßgeblichen Regelungen des EEG für unwirksam erklärt werden und soweit sie rechtlich zulässig ist.
    .....


    Also habe ich mit überlegt ob ich da so raus komme.


    Gruß
    Mofaklaus

    BHKW : Dachs Gas 5,5kW
    SolarTherm.: 10m² Kago mit 600l Systemspeicher
    PV: 4kWp / SMA SunnyBoy SWR3000 / 14x ASE-300-DG-FT (EEG Läuft ende 2021 aus, geht dann auch in den Inselbetrieb)
    Speicher : LG Chem 6.4 (seid 2020 2x eine Gebraut gekauft) mit 3x Effekta AX 5000 im 3Phasen Betrieb und 1x Effekta AX-P 3000 alles mit ca. 4KWp Solar in allen Ausrichtungen

    Auto : Renault ZOE 50

  • Du bist raus. Dein Vertrag gilt mit der alten Gesellschaft. Mit der neuen Gesellschaft besteht kein Vertrag.


    dhyanesh


    (Keine Rechtsberatung nur so gedacht)

  • Nicht unbedingt, normalerweise gehen alle Verträge stillschweigend auf den Rechtsnachfolger über.

  • Der Rechtsnachfolger muss aber einen neuen Vertrag abschließen. Was ist ein Vertrag wert wo oben der falsche oder erloschene Namen draufsteht. Ich muss mir dann nur die Unterschrift verkneifen.


    dhyanesh

  • Hi dhyanesh,


    dem ist nicht so. Wenn ich ein Haus kaufe, dann bekommt nicht jeder Mieter gleich einen neuen Mietvertrag (machen viele Vermieter unter der Argumentation von Dir so, ist aber quatsch und meist die Mieter übers Ohr gehauen). Der Verkäufer tritt mit allen Rechten und Pflichten in die Verträge ein, egal wer da als Vermieter im ursprünglichen Vertrag steht. Genauso ist es mit jedem anderen Vertrag, es sei denn, es ist in den Vertragsbedingungen explizit anders geregelt.


    Bei Lingo ist das anders, da der Vertrag gekündigt wurde, dann ist man im Vertragslosen Zustand mit dem immer aktuellen örtlichen Versorger.


    Grüße


    Bruno

    Ich bemühe mich, garantiere aber keine Vollständigkeit und Richtigkeit, Beiträge ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung!
    Ich Unterstütze den gemeinnützigen Gedanken dieses Forums und dessen gemeinnützigen Verein, der sicher nix gegen eine Spende hat, wenn ihm hier geholfen wurde.

  • Wo Bruno draufsteht ist auch Bruno drin,....... :D


    Damit will ich sagen, wie Bruno mir bestätigt, ein neuer Besitzer, bzw. wie hier eine Teilung des Betriebes, ändert nichts am bestehenden Vertrag. Sonst könnte ja ein Betrieb Autos leasen, sich anders nennen und sagen, mit dem Leasingvertrag will ich nichts zu tun haben, ich bin jetzt eine andere Firma.

  • Hallo Leute,


    in meinem Vertrag gab es eine Klauses in der die diese Fall geregelt war. Dem nach konnte ich der Übernahme des Vertrages nur dann nicht zustimmen, wenn berechtigte Zweifel an der wirtschaftlichen stabilität des neuen Vertragspartnes bestehen. Da dies eine 100%ige Tocher der E-On ist wird das schwierig zu begründen.


    Gruß
    Mofaklaus

    BHKW : Dachs Gas 5,5kW
    SolarTherm.: 10m² Kago mit 600l Systemspeicher
    PV: 4kWp / SMA SunnyBoy SWR3000 / 14x ASE-300-DG-FT (EEG Läuft ende 2021 aus, geht dann auch in den Inselbetrieb)
    Speicher : LG Chem 6.4 (seid 2020 2x eine Gebraut gekauft) mit 3x Effekta AX 5000 im 3Phasen Betrieb und 1x Effekta AX-P 3000 alles mit ca. 4KWp Solar in allen Ausrichtungen

    Auto : Renault ZOE 50

  • Hallo
    Jetzt hats mich auch erwischt
    Eon Bayern hat mir den neuen Einspeisevertrag geschickt.
    So soll ich ab 2007 zusätzlich zu den Messpreis von 27,70€/ auch noch
    den Abrechnungspreis von 40,44€/a jeweils +19% Umsatzsteuer
    bezahlen. Da kann ich ja den eingespeisten Strom ja gleich verschenken.
    Wie ist denn das wenn ich den neuen Vertrag nicht akzeptiere und mich auf das KWK-Gesetz berufe,können die mir dann was anhaben?
    Hat schon jemand selbst eine Rechnung an das EVU geschrieben und
    muß da was bestimmtes draufstehen?
    MFG toni

  • Hallo Toni,


    was eine Rechnung alles enthalten muss steht im Gesetz. Schwierig wird es mit der Preisfindung der vermiedenen Netznutzung.


    Info über Rechnungs-Inhalt z. B. hier: http://ichag.vnr.de/ich-ag/praxistipp_13269.html


    Grüße


    Bruno

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  • Hallo Toni,


    bei mir das Selbe. Ich habe bereits EON-Bayern angeschrieben,
    das ich den mir vorgelegten Vertrag nicht akzeptiere, vor allem
    wegen der Kosten für Messung und Abrechnung. Aleine die
    Kosten für Messung, welche mit dem Preis aus dem Preisblatt
    MA der EON-Bayern-Netz GmbH von 14,95 und einer mir nicht
    nachvollziehbaren Formel auf 27,70 + MWST. hochgerchnet
    werden waren Grund genug, abgesehen von den Kosten für
    Abrechnung von 40,44 + MWST. Im gleichen Schreiben habe
    ich EON auch noch mitgeteilt, daß ich die Ablesung des Zählers
    und die Abrechnung der Einspeisevergütungen selbst vor-
    nehmen werde. Die Höhe des vermiedenen Netznutzungs-
    entgeltes werde ich vorerst mit den im Preisblatt genannten
    0,20 Cent abrechnen unter dem Vorhehalt der Nachforderung.
    Die Kosten für Messung (Zählermiete) werde ich dabei
    quartalsweise auf Basis der 14,95/Jahr direkt in dieser Rechnung
    in Abzug bringen, so daß EON keinerlei Aufwand für Abrechnung
    entsteht. Mein Schreiben ist heute mit der Post raus, mal
    sehen was draus wird.
    Auch habe ich im laufe diesen Jahres vor, den Einspeisezähler
    selbst zu stellen, um mir die Kosten für die Zählermiete zu sparen
    und um diesen programierbaren Kombizähler der EON
    rauszubekommen, nur kann oder will mir mein ortsansässiger
    Elektriker hierbei nicht helfen, er sagt das lassen die nicht zu.
    Mal sehen, ich berichte weiter.


    Viele ratlose Grüße
    Joachim


    P.S. schau auch mal unter Vnn hier im Forum