BHKW für Mehrfamilienhaus mit 50 Parteien - Preis?

  • Hallo,


    unsere WEG liebäugelt mit der Anschaffung eines BHKWs. Es handelt sich um 2 Mehrfamilienhäuser mit insgesamt 48 Parteien.


    Verbrauchsdaten
    Jährlicher Stromverbrauch: ca. 30.000 kWh
    Jährlicher Brennstoffverbrauch: ca. 120.000 kWh


    Derzeitige Heizung
    Energieträger der Heizung: Gas/Heizöl
    Alter und Typ der der Heiztechnik: 1996/2004
    Art der Warmwasserbereitung: Heizung
    Pufferspeicher, Solarthermie: nein
    Temperaturen der Heizkreise: k.A.
    Hydraulischer Abgleich: k.A.
    Art der Heizkörper: Plattenheizkörper


    Immobilie und Rahmendaten
    Beheizte Fläche, Anzahl Bewohner: Gebäudenutzfläche ca. 1500 qm, Personen 80 - 100
    Art und Baujahr der Immobilie: 1974
    Erfolgte Modernisierungen: Teildämmung Giebelseiten
    Weitere geplante Modernisierungen:
    Zweiter Abgasstrang für BHKW frei: ja
    Zusammenschluss von Nachbarhäusern: ja



    Unsere Gasheizung muss aus Altersgründen erneuert werden. Die Heizöl-Heizung wurde 2004 erneuert. Wir würden gerne ein BHKW in das Gas-Haus einbauen und per Leitung mit dem zweiten Gebäude verbinden. Damit sich der Wärmeverlust in Grenzen hält, soll die noch funktionierende Heizöl-Heizung im 2.Haus zur Warmwasseraufbereitung unterstützend eingesetzt werden.


    1) Welche BHKW-Grösse bräuchte man für unser Vorhaben?


    2) Mit was für Kosten müssen wir auf jeden Fall rechnen? (inkl. Anschaffungskosten, Einbau)


    3) Welche Unternehmensform wäre am besten? (Überschüssiger Strom soll ins Netz gespeist werden)


    4) Kann hier jemand einen kompetenten BHKW-Bauer im Raum Schwarzwald empfehlen?


    5) Welche Bank stellt sich bei KFW-Krediten geschickt an?


    Danke für hilf- und zahlreiche Tipps.

  • Hi,


    ist der Wärme/Strombedarf bereits für beide Häuser?


    Ich würde anraten nur in dem Gas-Haus eine Erdgas-BHKW und einen Gas Spitzenlastkessel zu installieren. Die Öltanks und der zweite Heizraum könnten dann stillgelegt werden, wobei dort im ehemaligen Heizraum eine Warmwasserbereitung ggf. mit Pufferspeicher vorzusehen wäre. Somit bräuchte die Nahwärmeleitung im Sommer nicht durchgehend in Betrieb sein. Strom sollte in erster Linie an die Bewohner verkauft werden. Die Unternehmensform hängt auch davon ab, wer das betreibt bzw. finanziert.

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo: