Kopfschüttel.... Gelaber????
Ja gelaber, aber von Dir. Das Posting stammt vom 30.06. was nach meinem Kalender tatsächlich fast nen Monat nach dem 30.05. ist.
Wie können wir Dir helfen zu verstehen??
mfg
Kopfschüttel.... Gelaber????
Ja gelaber, aber von Dir. Das Posting stammt vom 30.06. was nach meinem Kalender tatsächlich fast nen Monat nach dem 30.05. ist.
Wie können wir Dir helfen zu verstehen??
mfg
aber Dein Posting stammt vom
Samstag, 2. Juni 2012, 10:02!!!!!!!!!!!!
Lies doch mal nach. Welche Post ist denn da postwendend angekommen bei Dir? Der Rückschein vom Einschreiben????
Welche Post ist denn da postwendend angekommen bei Dir? Der Rückschein vom Einschreiben????
Steht doch im Posting - die "Eingangsbestätigung" . Das bedeutet das die meinen Antrag erhalten haben und Ihn auf den Stapel "zu bearbeiten" gelegt haben.
Was für Fragen quälen Dich noch
mfg
Was war denn der Inhalt des 2. Bescheides???? Sach mal an....
Das ist ja die ganze Zeit meine Frage....
Moin,
Was Du möchtest den Wortlaut des ofiziellen Standardschreibens das an hunderte oder tausende Leute versendet wird wissen?
Mein Gott machst Du's kompliziert, frag mich doch einfach nach ner Kopie .
Also bei mir ist das ganze Prozedere in etwa so gelaufen, wie Alikante das schon beschrieben hat:
Beim BAFA den Antrag auf Förderung gestellt, d.h. es wurde mit dem Antrag auf Förderung ein entsprechendes Angebot eingereicht. Bis zur Bestätigung des Eingangs dauerte es nicht länger als 1 Woche. Nach Fertigstellung wurde das ausgefüllte Abnahmeprotokoll sowie die Rechnungen für die Anlage und alle weiteren notwendigen Unterlagen (in Kopie) beim BAFA eingereicht. Es dauerte danach ca. 14 Tage, bis die Förderung ohne weitere Ankündigung auf das angebebene Konto überwiesen wurde.
Schließt der BAFA-KWK-Zuschuss eigentlich eine Finanzierung über die KFW aus oder ist nur ein zusätzlicher KFW-Zuschuss über Programm 430 augeschlossen? Konkret überlege ich eine Finanzierung über KFW 152 (Einzelmaßnahmen), würde natürlich aber auch den BAFA-Zuschuss wahrnehmen wollen ...
Aktuell dauert die Bearbeitung von Neuanträgen bei der BAFA 7-8 Wochen - zumindest habe ich diese Woche diese Info bekommen.
bredoko
Wie kommst Du darauf, dass sich BAFA-Zuschuss und KfW-Zuschuss nach Programm 430 (Einzelmaßnahme) ausschließen? Meines Wissen darf der Kfw-Zuschuss nur nicht größer als der Bafa-Zuschuß sein, sonst kürz die BAFA.
Ich habe heute sowohl mit der KFW als auch mit der BAFA über die Förderbedingungen gesprochen. Bei der KFW konnte man mir keine klare Antwort geben (erstaunlich wenig Kompetenz im Call Center), die BAFA hat aber klar geantwortet:
1. Ein gleichzeitiger Zuschuss von BAFA und KFW (430) ist nicht möglich. Der KFW-Zuschuss wird dann auf die BAFA-Förderung angerechnet. Das Gleiche gilt nach dieser Auskunft für andere Zuschüsse der öffentlichen Hand.
2. Eine Kumulation von Mini-KWK-Zuschuss der BAFA und KFW-Kredit ist hingegen möglich! Die Zinssubvention der KFW gilt bei der BAFA nicht als Zuschuss im engeren Sinne und wird daher nicht angerechnet.
Nun bleibt für mich noch die Frage, welche KFW-Programme für die Anschaffung eines BHKWs genutzt werden können. Grundsätzlich kann man wohl das Programm 152 nutzen, allerdings nur bei Baujahren vor 1995. Meine nächste Idee war das Programm 270, aber das hat das Call Center der KFW kategorisch ausgeschlossen.
Gibt es Erfahrungen hier im Forum mit KFW-Finanzierungen?
Mit welcher Begründung soll denn Kumulierung von BAFA mit Kfw Programm 430 nicht möglich sein?
In der Richtlinie zur 'Förderung von KWK-Anlagen bis 20kWel vom 17.01.2012 steht unter Punkt 4 "Fördergrenzen und Kumulierbarkeit"
ZitatDie Förderung nach dieser Richtlinie sind untereinander und mit anderen Förderungen kumulierbar, soweit
> das Zweifache der Förderung aus diesem Förderprogramm für jede geförderte Anlage und
> die beihilferechtlichen Förderhöchstgrenzen ingesamt
nicht überschritten werden. Vergütungsansoprüche nach EEG oder KWKG werden nicht als Förderung angerechnet.
So, ich habe gerade selbst noch einmal mit BAFA telefoniert ( Hotline 06196/908-798 ).
Die netto Dame bestätigte mir, dass eine Kumulierung mit Kfw Zuschuss nach Programm 430 (Einzelmaßnahme) möglich ist. Es wird lediglich geprüft, dass die Gesamtförderung nicht das Doppelte der BAFA-Förderung überschreitet - also genau dass, was auch in der Richtlinie nachzulesen ist.
Die BAFA war bei mir ja auch nicht das Problem. Schwierig zu klären war für mich die Frage, welches KFW-Programm man nutzen kann, wenn das Programm 152 nicht in Frage kommt.
Irgendwie komme ich bei Dir nicht mehr klar.
Erst schreibst Du hier mehrfach, dass BAFA-Förderung und Kfw-Zuschuss nach 430 zusammen nicht gehen
ZitatAlles anzeigenIch habe heute sowohl mit der KFW als auch mit der BAFA über die
Förderbedingungen gesprochen. Bei der KFW konnte man mir keine klare
Antwort geben (erstaunlich wenig Kompetenz im Call Center), die BAFA hat
aber klar geantwortet:
1. Ein gleichzeitiger Zuschuss von BAFA und KFW (430) ist nicht möglich.
Der KFW-Zuschuss wird dann auf die BAFA-Förderung angerechnet. Das
Gleiche gilt nach dieser Auskunft für andere Zuschüsse der öffentlichen
Hand.
...
und wenn man dann Dir zeigt, dass das nicht stimmt, dann bekommt man zu lesen:
ZitatDie BAFA war bei mir ja auch nicht das Problem...
Also ich halte den Zuschuss nach 430 immer noch für die beste Lösung.
Ist das Problem nicht eher, dass wichtige Stellen wie die BAFA und die KFW keine klaren Antworten auf die Fragen von Interessenten haben?
Meinen Beitrag vom heutigen Morgen habe ich mir schließlich nicht selbst ausgedacht, sondern darin habe ich die mir gegebenen Auskünfte von BAFA und KFW zitiert...